WG-Zimmer

3. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb512323-29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
WG-Zimmer

Hallo, mein Sohn hat seit 3 Jahren ein Zimmer gemietet. in seinem Mietvertrag mit der Hausbesitzerin ist eine Klausel, in der steht, er muß in der FH immatrikuliert sein - er ist jetzt exmatrikuliert und studiert nicht mehr - die Vermieterin besteht aber auf Erfüllung des Vertrags zum Semesterende im Oktober mit montl. 330 Euro .
Kann ich mich auf die Klausel, dass er Student sein muss berufen und fristlos kündigen ? - besten Dank im voraus

eine fragende Mutter :)


-- Editiert von fb512323-29 am 03.04.2019 19:04




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130324 Beiträge, 41514x hilfreich)

Zitat (von fb512323-29):
Kann ich mich auf die Klausel, dass er Student sein muss berufen und fristlos kündigen ?

Nö. Der Vermieter muss nur Erklärungen seines Vertragspartners oder eines entsprechend Bevollmächtigten akzeptieren.


Ob der Sohn sich darauf berufen könnte, dazu müsste man wissen, wie der Wortlaut dieser Klausel / vertraglichen Vereinbarung ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1450x hilfreich)

Zitat (von fb512323-29):
die Vermieterin besteht aber auf Erfüllung des Vertrags zum Semesterende im Oktober


Was genau steht dazu im Mietvertrag?

Ist es Wohnraum in einem Studentenwohnheim?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
fb512323-29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ist ein Zimmer in einer WG - dort hat aber jeder einen eigenen MV mit der Eigentümerin - Klausel: " das Wohnrecht dauert nur so lange wie der Mieter als Student in der Fachhochschule eingeschrieben ist "

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130324 Beiträge, 41514x hilfreich)

Zitat (von fb512323-29):
" das Wohnrecht dauert nur so lange wie der Mieter als Student in der Fachhochschule eingeschrieben ist "

Das ist die komplette Klausel?

Die dürfte dann schlicht ungültig sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
fb512323-29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

soll heißen er muß jetzt die normale Kündigungsfrist einhalten oder ? - ferner steht im MV : Das Mietverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Semesterende(28.02 / 31.08) schriftlich gekündigt werden. Das Wohnrecht dauert nur so lange wie der Mieter als Studnet an der Fachhochschule eingeschrieben ist.

-- Editiert von fb512323-29 am 04.04.2019 19:08

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#6
 Von 
fb512323-29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke im voraus :)

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