Hallo, mein Sohn hat seit 3 Jahren ein Zimmer gemietet. in seinem Mietvertrag
mit der Hausbesitzerin ist eine Klausel, in der steht, er muß in der FH immatrikuliert sein - er ist jetzt exmatrikuliert und studiert nicht mehr - die Vermieterin besteht aber auf Erfüllung des Vertrags zum Semesterende im Oktober mit montl. 330 Euro .
Kann ich mich auf die Klausel, dass er Student sein muss berufen und fristlos kündigen ? - besten Dank im voraus
eine fragende Mutter
-- Editiert von fb512323-29 am 03.04.2019 19:04
WG-Zimmer
3. April 2019
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Frage vom 3. April 2019 | 18:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 3. April 2019 | 18:16
Von
Status: Unbeschreiblich (128294 Beiträge, 40965x hilfreich)
ZitatKann ich mich auf die Klausel, dass er Student sein muss berufen und fristlos kündigen ? :
Nö. Der Vermieter muss nur Erklärungen seines Vertragspartners oder eines entsprechend Bevollmächtigten akzeptieren.
Ob der Sohn sich darauf berufen könnte, dazu müsste man wissen, wie der Wortlaut dieser Klausel / vertraglichen Vereinbarung ist.
#2
Antwort vom 4. April 2019 | 09:28
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1448x hilfreich)
Zitatdie Vermieterin besteht aber auf Erfüllung des Vertrags zum Semesterende im Oktober :
Was genau steht dazu im Mietvertrag?
Ist es Wohnraum in einem Studentenwohnheim?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. April 2019 | 18:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, ist ein Zimmer in einer WG - dort hat aber jeder einen eigenen MV mit der Eigentümerin - Klausel: " das Wohnrecht dauert nur so lange wie der Mieter als Student in der Fachhochschule eingeschrieben ist "
#4
Antwort vom 4. April 2019 | 19:01
Von
Status: Unbeschreiblich (128294 Beiträge, 40965x hilfreich)
Zitat" das Wohnrecht dauert nur so lange wie der Mieter als Student in der Fachhochschule eingeschrieben ist " :
Das ist die komplette Klausel?
Die dürfte dann schlicht ungültig sein.
#5
Antwort vom 4. April 2019 | 19:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
soll heißen er muß jetzt die normale Kündigungsfrist einhalten oder ? - ferner steht im MV : Das Mietverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Semesterende(28.02 / 31.08) schriftlich gekündigt werden. Das Wohnrecht dauert nur so lange wie der Mieter als Studnet an der Fachhochschule eingeschrieben ist.
-- Editiert von fb512323-29 am 04.04.2019 19:08
#6
Antwort vom 4. April 2019 | 19:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke im voraus
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