Hallo, mein Sohn hat seit 3 Jahren ein Zimmer gemietet. in seinem Mietvertrag
mit der Hausbesitzerin ist eine Klausel, in der steht, er muß in der FH immatrikuliert sein - er ist jetzt exmatrikuliert und studiert nicht mehr - die Vermieterin besteht aber auf Erfüllung des Vertrags zum Semesterende im Oktober mit montl. 330 Euro .
Kann ich mich auf die Klausel, dass er Student sein muss berufen und fristlos kündigen ? - besten Dank im voraus
eine fragende Mutter
-- Editiert von fb512323-29 am 03.04.2019 19:04
WG-Zimmer
3. April 2019
Thema abonnieren
Frage vom 3. April 2019 | 18:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
WG-Zimmer
#1
Antwort vom 3. April 2019 | 18:16
Von
Status: Unbeschreiblich (130324 Beiträge, 41514x hilfreich)
Zitat :Kann ich mich auf die Klausel, dass er Student sein muss berufen und fristlos kündigen ?
Nö. Der Vermieter muss nur Erklärungen seines Vertragspartners oder eines entsprechend Bevollmächtigten akzeptieren.
Ob der Sohn sich darauf berufen könnte, dazu müsste man wissen, wie der Wortlaut dieser Klausel / vertraglichen Vereinbarung ist.
#2
Antwort vom 4. April 2019 | 09:28
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1450x hilfreich)
Zitat :die Vermieterin besteht aber auf Erfüllung des Vertrags zum Semesterende im Oktober
Was genau steht dazu im Mietvertrag?
Ist es Wohnraum in einem Studentenwohnheim?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 4. April 2019 | 18:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, ist ein Zimmer in einer WG - dort hat aber jeder einen eigenen MV mit der Eigentümerin - Klausel: " das Wohnrecht dauert nur so lange wie der Mieter als Student in der Fachhochschule eingeschrieben ist "
#4
Antwort vom 4. April 2019 | 19:01
Von
Status: Unbeschreiblich (130324 Beiträge, 41514x hilfreich)
Zitat :" das Wohnrecht dauert nur so lange wie der Mieter als Student in der Fachhochschule eingeschrieben ist "
Das ist die komplette Klausel?
Die dürfte dann schlicht ungültig sein.
#5
Antwort vom 4. April 2019 | 19:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
soll heißen er muß jetzt die normale Kündigungsfrist einhalten oder ? - ferner steht im MV : Das Mietverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Semesterende(28.02 / 31.08) schriftlich gekündigt werden. Das Wohnrecht dauert nur so lange wie der Mieter als Studnet an der Fachhochschule eingeschrieben ist.
-- Editiert von fb512323-29 am 04.04.2019 19:08
#6
Antwort vom 4. April 2019 | 19:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke im voraus
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
304.972
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten