WG-Zimmer in Kellerwohnung (Vermieter wohnen drüber)

8. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
ibu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
WG-Zimmer in Kellerwohnung (Vermieter wohnen drüber)

Hallo ihr lieben.
Kurz zu den Fakten:
Ich habe einen unbefristeten Mietvertrag für ein WG-Zimmer. (Wobei nur mein Zimmer bewohnt ist, die anderen WG-Zimmer stehen leer, bzw. werden gerade vermehrt von den Vermietern benutzt bzw. eins davon ist ein Gästezimmer der Vermieter). In meinem Mietvertrag steht, daß ich das Bad, die Küche, die Diele (der Kellerwohnung) und die Terasse "unter Einhaltung der vereinbarten Regelungen" mitbenutzen darf. Diese sind nirgends schriftlich festgehalten. Das Verhältnis zwischen meinen Vermietern und mir hat sich nicht positiv entwickelt. Seit inzwischen 2 Monaten wache ich regelmässig davon auf, das die Tür mit einem lauten Poltern aufgeht und die Vermieterin unangekündigt in der Diele/Küche steht um irgendwas zu tun/einzulagern/etc. Es kam auch schon mehr als einmal vor, das ich, nur in ein Handtuch gewickelt, gerade aus der Dusche kam (wenn Mensch aus dem Bad kommt, befindet sich eins in der Diele, direkt vor der Eingangstüre zur Wohnung). Inwzischen kommt sie fast täglich rein ohne zu klopfen. Heute hab ich sie darauf angesprochen und ihr gesagt, das ich mich so nicht wohlfühle und mich in meiner Privatsphäre eingeschränkt. Daraufhin meinte sie das sie ab 8 uhr jederzeit reinkommen kann. Das ist der Stand der Dinge.

Jetzt meine Fragen:
Stimmt das?
Dürfen meine VM jederzeit, ohne Ankündigung, die Kellerwohnung betreten? (Wie gesagt im Mietvertrag steht explizit, daß ich ein zimmer gemietet hab und die restlichen Räumlichkeiten mitnutzen darf).

Dürfen meine Vermieter mir vorschreiben, wer wie lange zu Besuch kommt und ob dieser Besuch Hunde mitbringen darf?

vielen Dank schon mal im voraus :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von ibu):
Dürfen meine VM jederzeit, ohne Ankündigung, die Kellerwohnung betreten? (Wie gesagt im Mietvertrag steht explizit, daß ich ein zimmer gemietet hab und die restlichen Räumlichkeiten mitnutzen darf).
Ja, dürfen sie. Sie dürfen das Zimmer, welches zu deiner ausschließlichen Nutzung vermietet wurde, in aller Regel nicht ohne dein Wissen und ohne Vorankündigung betreten. Die Allgemeinräume schon.

Interessant ist dann jedoch die Frage, wie die Reinigung dieser Allgemeinräume geregelt ist. Daran müssten sich die Vermieter dann nämlich beteiligen, egal ob sie diese nur zum durchgehen oder wirklich zum duschen nutzen. Ich bezweifle nur, dass eine Diskussion in dieser Richtung dem Frieden zuträglich sein wird.

Zitat (von ibu):
Dürfen meine Vermieter mir vorschreiben, wer wie lange zu Besuch kommt und ob dieser Besuch Hunde mitbringen darf?
Ersteres nein, solange das noch unter Besuch fällt. Knifflig ist regelmäßig die Frage, ob der Besuch dann die Allgemeinräume mitnutzen darf. In aller Regel wird das bei einer WG zu bejahen sein, aber es wird da auch Grenzen geben. Unzweifelhaft darf sich der Besuch in dem zur alleinigen Nutzung vermieteten Zimmer aufhalten, die Allgemeinräume dahin durchqueren und z.B. auch die Toilette in den Allgemeinräumen nutzen.

Hunde sind im Mietrecht ein sehr kompliziertes Thema, in einer WG wirds dann noch unübersichtlicher. Grob gesagt wird es darauf ankommen, ob von diesem Hund irgendeine Art von Einschränkung für andere ausgeht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von ibu):
Dürfen meine VM jederzeit, ohne Ankündigung, die Kellerwohnung betreten? (Wie gesagt im Mietvertrag steht explizit, daß ich ein zimmer gemietet hab und die restlichen Räumlichkeiten mitnutzen darf).

Dürfen meine Vermieter mir vorschreiben, wer wie lange zu Besuch kommt und ob dieser Besuch Hunde mitbringen darf?


Die VM sind sozusagen Teil der WG und können die Kellerwohnung ohne Ankündigung betreten. (Anstandshalber würde ich als VM vor Zutritt anklopfen)

Besuch und Hund; hier würde ich als WG-Mieter das Gesetz nicht ausreitzen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von ibu):
Jetzt meine Fragen:
Stimmt das?

Nein, das sei erst am 8 Uhr darf ist falsch. Oder gibt es da eine vertragliche Vereinbarung?
Ansonsten VM dürfen die VM jederzeit (also rund um die Uhr) ohne Ankündigung die Kellerwohnung betreten.



Zitat (von ibu):
Dürfen meine Vermieter mir vorschreiben, wer wie lange zu Besuch kommt und ob dieser Besuch Hunde mitbringen darf?

Zumindest nicht pauschal.
Es wird darauf ankommen, ob von dem Besuch / Hund irgendeine Art von Unzumutbarkeit für andere Hausbewohner ausgeht und wie das dann begründet wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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