WG mit Untermietvertrag - Zoff!!

1. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Diana2212
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
WG mit Untermietvertrag - Zoff!!

Hallo liebe Leser,

ich wohne seit einem Monat in einer WG mit einer männlichen Person. Er ist der Hauptmieter und zwischen ihm und mir besteht ein Untermietvertrag. Jetzt ist es so, dass sich aus einer Meinungsverschiedenheit heraus ein riesen Streit entwickelt hat und das mich dieser Mensch seit einigen Tagen bedroht und das auch noch schriftlich (per sms und whats app). Er drohte mir damit, meine Türen aufzubrechen (die verschlossen waren, weil ich Angst hatte) während ich nicht da war und Sachen zu entwenden und vor die Tür zu stellen. Desweiteren drohte er mir mit Polizei und Anwalt, weil ich ihn bestohlen hätte (Ich habe mir seinen Mietvertrag von seinem Schreibtisch genommen und kopiert, da ich meinen nicht gefunden habe und eine Kopie fürs Amt brauchte, er war nicht da, da er schon sauer war, habe ich ihn nicht gefragt und vergessen den Vertrag zurück zu legen). Sein Schreibtisch ist offen zugänglich da er im Durchgangszimmer zur Küche wohnt. Das Betreten seines Zimmers hat er mir am selben Tag noch verboten.
-> So, jetzt möchte ich natürlich kündigen und ausziehen und das so schnell wie möglich. Ich würde jetzt eine Kündigung schreiben mit Kündigungsdatum 30.4. da ich es auf keinen Fall länger aushalte dort, geschweige denn doppelt Miete zahlen könnte wenn ich ordentlich kündige. Hat jemand so etwas schonmal gehört, oder hat einen Beispielfall in dem das gut gegangen ist?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Wenn dieses Zimmer möbliert angemietet ist, dann kannst du bis zum 15.04. zum Ende des Monats April kündigen. Wenn du deine Möbel mitgebracht hast, dann verlängert sich die Frist auf 3 Monate (gekündigt bis zum 04.04. Ende des Mietvertrages 30.06.)

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#2
 Von 
Diana2212
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mittlerweile bin ich hierauf gestoßen, ROT wäre dann das, was auf mich zutrifft:


§ 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen.
[color=red](2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. [/color]

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-- Editiert Diana2212 am 01.04.2013 11:41

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#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Dafür wärst Du aber Beweispflichtig, dass dieser wichtige Grund vorliegt.
Imerhin hast du etwas von seinem Tisch genommen und dann noch dummer Weise(?!) vergessen seine Unterlagen rechtzeitig zurück zu legen.
Bei Ihm hört sich die Version der Geschichte sicher ganz anders an!

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#4
 Von 
Diana2212
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sicher, er beschuldigt mich des Diebstahls! (ich habe ja den Mietvertrag geklaut und angeblich noch zwei Schecks, die jetzt weg sind), den Mietvertrag hat er ja auch wieder bekommen. Und da wir die ganze Zeit nur via sms und whatsapp kommuniziert haben, kann ich diesen unzumutbaren Zustand sehr gut nachweisen. Das er mir damit droht, meine Tür aufzubrechen, das er angeblich meine Schränke zerstört hat (was sich am Ende als Lüge herausgestellt hat, aber für mich extremen psychischen Stress bedeutet), das er das Türschloss austauschen lässt und meine Sachen aus Bad und Keller (was halt nicht weg geschlossen ist) vor die Tür stellt. Er schrieb gestern, dass er seinen Anwalt kontaktiert hätte, der einen Notrichter ausfindig gemacht hätte, der dann eine Verfügung erlässt, dass ich sofort auszuziehen hätte. Alles gelogen...was ich ohne Freunde aber nicht wüsste. Und das ist absoluter psychischer Terror für mich und macht ein weiteres Zusammenleben unmöglich.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Nun ja - dann ziehen Sie eben aus. Wenn Sie Pech haben, verklagt er Sie dann halt auf die ausstehende Miete. Und dann wird ein Gericht entscheiden, ob ein wichtiger Grund vorlag. Vermutlich ist das streßtechnisch weniger schlimm, als da wohnen zu bleiben.

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