WG und die Schließanlage

1. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
rebus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
WG und die Schließanlage

Hallo!

ich lebe in einer WG die seit 2007 existiert.Ich selbst lebe seit Mitte 2013 in besagter WG. Seither besteht der gleiche Mietvertrag der bei Aus bzw. Zuzug eines Mieters per Nachtrag geändert wird.

In dem Mehrfamilienhaus befindet sich eine Schließanlage, d.h. es gibt einen Schlüssel für den Briefkasten, die Haustur und die Wohnungstür.

Nun ist es so, dass die Anzahl der damals übergebenen Schlüssel nicht mehr mit der Anzahl der heute exisiterenden Schlüssel übereinstimmt.

Nehmen wir an, die WG löst sich auf und die Mietsache wird an den Vermieter übergeben, inwieweit ist der einzelne Mieter der heute noch im MVT vermerkt ist (Alle Hauptmieter) belangbar?

Ich bin für jede Antwort dankbar.

(Über die SuFu habe ich leider nichts ähnliches gefunden, falls ich etwas übersehen habe, bitte ich um Entschuldigung.)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Peter100
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 12x hilfreich)

Schlüssel nachmachen lassen ?
Dann stimmt die Anzahl wieder und fertig.

"Nehmen wir an, die WG löst sich auf und die Mietsache wird an den Vermieter übergeben, inwieweit ist der einzelne Mieter der heute noch im MVT vermerkt ist (Alle Hauptmieter) belangbar? "

Siehe oben.
Ich übergebe ja auch keine 3 Wohnungstüren obwohl 5 montiert waren.
Der letzte der im MV steht haftet auch, wenn er es versäumt hat bei Übernahme die Schlüssel zu zählen ist es sein Pech.


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-- Editiert Peter100 am 01.04.2014 15:01

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#2
 Von 
rebus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

der punkt ist, dass man schlüssel nur mit der genehmigung des Vermieters nachmachen darf. sollte dieser erfahren, dass diverse schlüssel zu einer schließanlage fehlen, wird er unter umständen den Austausch der Anlage verlangen. Das hat mit montierten Türen relativ wenig zu tun.

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-- Editiert rebus am 01.04.2014 15:15

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