WHG steht zum verkauf, Kündigungsfristen bei Auszug?

20. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Katrinmaus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
WHG steht zum verkauf, Kündigungsfristen bei Auszug?

Hallo, im Februar hab ich ein Schreiben von meiner Vermietung bekommen, dass ab Mai eine Mieterhöhung ins Haus steht. Das Schreiben hab ich ganz brav unterschrieben und an die Vermietung zurück gegeben, sonst hätte ich ne Klage bekommen.

Das "lustige" daran ist, dass im März noch ein Schreiben kam, dass das Haus in dem ich meine WHG habe bewertet werden soll und dann zum Kauf angeboten wird. Nun ist die Bewertung beendet und ich hab nächsten Montag einen Termin bei dem Immobilienmakler und lass mir dann meine WHG anpreisen, die ich sicher nicht kaufen werde.

Nun hab ich gestern eine WHG eines Kollegen zur Miete angeboten bekommen (der sucht einen Nachmieter) und die schau ich mir nun erst einmal an. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich nun auch, trotz das die WHG verkauft werden, die 3 Monate Kündigungsfrist hab.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Ja, der Verkauf ändert absolut nichts an der Gültigkeit Ihres Mietvertrages und somit auch nicht an den Kündigungsfristen. Evtl. hilft aber eine Anfrage beim Verwalter, da sich leere Whg, im allg. besser verkaufen lassen.

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