Hallo, im Februar hab ich ein Schreiben von meiner Vermietung bekommen, dass ab Mai eine Mieterhöhung ins Haus steht. Das Schreiben hab ich ganz brav unterschrieben und an die Vermietung zurück gegeben, sonst hätte ich ne Klage bekommen.
Das "lustige" daran ist, dass im März noch ein Schreiben kam, dass das Haus in dem ich meine WHG habe bewertet werden soll und dann zum Kauf angeboten wird. Nun ist die Bewertung beendet und ich hab nächsten Montag einen Termin bei dem Immobilienmakler und lass mir dann meine WHG anpreisen, die ich sicher nicht kaufen werde.
Nun hab ich gestern eine WHG eines Kollegen zur Miete
angeboten bekommen (der sucht einen Nachmieter) und die schau ich mir nun erst einmal an. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich nun auch, trotz das die WHG verkauft werden, die 3 Monate Kündigungsfrist hab.
-----------------
" "
WHG steht zum verkauf, Kündigungsfristen bei Auszug?
20. Juni 2006
Thema abonnieren
Frage vom 20. Juni 2006 | 20:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
WHG steht zum verkauf, Kündigungsfristen bei Auszug?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. Juni 2006 | 21:07
Von
Status: Schüler (200 Beiträge, 15x hilfreich)
Ja, der Verkauf ändert absolut nichts an der Gültigkeit Ihres Mietvertrages und somit auch nicht an den Kündigungsfristen. Evtl. hilft aber eine Anfrage beim Verwalter, da sich leere Whg, im allg. besser verkaufen lassen.
Und jetzt?
Schon
267.715
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten