Wärmezähler - Versäumnis bei Mieterauszug und Sanierung?

22. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
Lucilla123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Wärmezähler - Versäumnis bei Mieterauszug und Sanierung?

Hallo!

Eine Mieterin wird nach langem Rechtsstreit zwangsgeräumt. Zum Räumungstermin mit der Gerichtsvollzieherin wird der Wohnungsschlüssel an die Vermieterin übergeben. Diese macht Fotos ua. von den Wärmezählern an den Heizkörpern.
Danach wird die Wohnung saniert und auch die Heizkörper werden ausgetauscht und entsorgt. Mit den Wärmezählern. Dies fällt der Vermieterin erst auf, als sie die Wohnung nach der Sanierung besichtigt.
Die Handwerksfirma meint, man müsse nun den Messdienstleister informieren, damit er neue Wärmezähler anbringt.
Mit der Hausverwaltung wurde zum Auszug der Mieterin und vor Sanierung telefonisch besprochen auf was geachtet werden müsste. Die Wärmezähler waren kein Thema.
Nun denkt die Vermieterin, dass hier Fehler passiert sind.
- Hätte die Eigentümerin zum Auszug der Mieterin den Messdienstleister mit einer Ablesung beauftragen müssen?
- Hätte die Eigentümerin oder die Handwerksfirma den Austausch der Heizkörper beim Messdienstleister anzeigen müssen?
- Was sind die Folgen eines möglichen Versäumnisses?

Vielen Dank für eure Antworten
:)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41033x hilfreich)

Zitat (von Lucilla123):
- Hätte die Eigentümerin zum Auszug der Mieterin den Messdienstleister mit einer Ablesung beauftragen müssen?





Zitat (von Lucilla123):
- Hätte die Eigentümerin oder die Handwerksfirma den Austausch der Heizkörper beim Messdienstleister anzeigen müssen?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer
Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn da pflegen aufklärende Details drin zu stehen. solche Details regelmäßig drin zu stehen.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.

Als erstes wäre also mal die Vereinbarungen mit den Handwerkern zu prüfen, dann die mit dem Messdienstleister.


Zitat (von Lucilla123):
- Was sind die Folgen eines möglichen Versäumnisses?

Die Eigentümerin schuldet dem Messdienstleister den Ersatz des Schadens.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18251 Beiträge, 9914x hilfreich)

Zitat (von Lucilla123):
- Hätte die Eigentümerin zum Auszug der Mieterin den Messdienstleister mit einer Ablesung beauftragen müssen?

"Müssen" natürlich nicht. Es wäre aber wahrscheinlich geschickt gewesen.

Worum geht es eigentlich?
Um eine Heizkostenabrechnung für die Ex-Mieterin? Wenn die zwangsgeräumt wurde, ist ja damit zu rechnen, dass eine etwaige Heizkostennachzahlung ohnehin nicht bezahlt werden würde.
Oder um eventuellen Schadensersatz des Messdienstleisters für die "abhanden gekommenen" Zähler? Wenn es alte Verdunstungsröhrchen waren - die sind wertlos.

Zitat (von Lucilla123):
- Hätte die Eigentümerin oder die Handwerksfirma den Austausch der Heizkörper beim Messdienstleister anzeigen müssen?

Ja, die Eigentümerin.

Zitat (von Lucilla123):
- Was sind die Folgen eines möglichen Versäumnisses?

Es kann keine genaue Heizkostenabrechnung gemacht werden. (Eventuell mit den Fotos noch zu retten, falls Ex-Mieterin nicht ohnehin insolvent.)
Der Messdienstleister will Schadensersatz für die "abhanden gekommenen" Zähler,

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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