Wäsche trocknen - dadurch kann doch Schimmel entstehen, oder?

16. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)
Wäsche trocknen - dadurch kann doch Schimmel entstehen, oder?

Hallo,

mich würde interessieren, ob das Trocknen der Wäsche in der Wohnung von VM untersagt werden kann.

Eine Bekannte sucht gerade nach Wohnraum in der Stadt und hat sich mehrere Wohnungen ohne Gemeinschaftsräume - also auch ohne Waschküche - angesehen. Wäsche müsste dort in der Wohnung getrocknet werden. Aber dadurch kann doch Schimmel entstehen, oder?

Könnte der VM das Trocknen verbieten? Und was macht man dann als VM mit der Wäsche?

Gerade Single-Wohnungen haben noch dazu oft so kleine Bäder, dass dort oft keine Wäschespinne aufgestellt werden kann. Ärgerlich, wenn es dann auch keinen Waschraum gibt.

Gruß,

Morcheeba

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9 Antworten
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#2
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Hi,

heißt das, das Trocknen der Wäsche in Wohnräumen ist erlaubt?

Ein Bekannter meinte, der VM könnte die Mieter dazu verpflichten, ein Kombigerät Waschmaschine/Trocker zu kaufen, wenn ins Bad oder in die Küche vom Platz her nur EIN Gerät passt. Falls zwei rein passen, könnte der Mieter dazu verpflichtet werden, Waschmaschine UND Trockner anzuschaffen.

Selbst habe ich einen Trockner, Dachboden und Terrasse, also genug Möglichkeiten, habe aber dennoch auch schon mal auf die Schnelle was im Wohnzimmer aufgestellt. Ich habe deshalb auch noch nie mit Schimmel zu tun gehabt. Aber wenn durchgehend in den Wohnräumen getrocknet wird und man z.B. wegen Berufstätigkeit und auch wegen den Heizkosten tagsüber die Fenster nicht offen lassen kann, könnte ich es mir schwierig vorstellen.

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#4
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Ja, das geht eh nicht mit dem ständigen Lüften, egal, ob man da ist, oder nicht. Das kann man nur im Sommer machen.

Es hätte mich auch gewundert, wenn ein VM diese Ausgaben verlangen könnte.

Ist in der Stadt leider oft schwierig, wenn nur Zimmer ohne Terrasse, Balkon, oder Kellermitbenutzung vermietet werden. Aber bei den Mietpreisen in den Ballungsräumen können sich gerade Singles und/oder Berufsanfänger eben häufig nicht mehr leisten als eine 1- 2-Zimmer-Wohnung "ohne alles". Gerade wenn die Leute vom Land stammen, wo sich fast jeder ein Eigenheim leisten kann, ist das schon eine Umstellung, wenn so gar nichts bei einer Wohnung mit dabei ist.

Aber das ist OT ;-)!

Danke für Deine Hilfe!

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-- Editiert am 16.06.2011 14:41

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#6
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Hi, mein Problem ist es nicht, da ich mit entsprechenden Möglichkeiten/Räumlichkeiten wohne.

Es kam privat die Sprache darauf und ein Bekannter sprach vom Problem der Schimmelbildung und der Sache mit dem Trockner.

Danke nochmal!

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.06.2011 09:42:37
Status:
Schüler
(234 Beiträge, 120x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Also muss Einmalkleidung gekauft werden, ist auch kein Problem.

Wäre allerdings wichtig den Sachverhalt des entschiedenen Falles zu kennen. So lange keine OLG- oder BGH-Entscheidung vorliegt, ist es nicht mehr als irgend ein Fall irgendwo.

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-- Editiert am 16.06.2011 23:23

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#9
 Von 
guest-12328.06.2011 09:42:37
Status:
Schüler
(234 Beiträge, 120x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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