Ich hab das Mitnutzungsrecht für einen Keller. In dem trockne ich regelmäßig meine Wäsche.
Nun will mir der neue Eigentümer das Wäschetrocknen im Keller verbietet, da er meint, dass in einem kleinen Kellerraum mit ca. 170cm Raumhöhe und nur einem kleinen Fenster die Feuchtigkeit aus der Wäsche das Mauerwerk schädigen kann.
Darf er das?
Grüße
Wäsche trocknen im Keller
Fragen zur Miete?
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... du hast doch einen vertrag, in dem das so geregelt ist, oder? der neue besitzer steigt voll in die bestehenden verträge ein. nix da mit 'verbieten', also einseitiger vertragsänderung!
Ich hab das Mitnutzungsrecht für einen Keller
Was für ein Keller ist das denn ?
Und was heißt 'Mitnutzungsrecht' ?
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Was ist das für ein Keller?
Das ist der Keller, in dem früher der Öltqank war. Deshalb ist er innerhalb der Eigentümergemeinschaft Gemeinschaftseigentum, genau wie der Heizungskeller. Jetzt ist er eben leer. Andere Bewohner stellen dort Kartons u.ä. ab. Ich trockne halt meine Wäsche darin, da ich es nicht mag, wenn sie in der Wohnung trocknet. Das riecht immer so komisch.
Im Mietvertrag steht nichts über die Nutzung des Kellers.
Grüße
Kassandra
Im Mietvertrag steht nichts über die Nutzung des Kellers.
Dann hast Du auch keinen Anspruch darauf.
Der Keller wird von allen Parteien genutzt. Er ist ja Gemeinschaftseigentum. Und der Eigentümer hat auch nichts dagegen, wen ich, so wie die anderen Bewohner, Kartons u.Ä. dort abstelle.
Er will nur das wäschetrocknen verbieten. Er meint, dass dadurch der Keller feucht werden und Schäden an den Grundmauern entstehen könnten.
Ich finde einfach, dass er übertreibt. Von 3 bis 4 Maschinen Wäsche pro woche geht doch das Haus nicht kaputt.
Grüße
Kassandra
Und wenn es kaputt geht, mußt Du
es ja nicht bezahlen.
Das ist eben der entscheidende Unterschied.
Kann da denn überhaupt was kaputt gehen? Ich mach doch immer das Fenster auf.
Grüße
Kassandra
-- Editiert von Kassandra24 am 17.06.2007 22:11:28
Das wird bei einem Öltankraum ja eher winzig sein.
Der Gewichtsunterschied zwischen einem Korb mit nasser Wäsche und einem Korb mit trockener Wäsche ist das Wasser = mehrere Liter.
Die verdunsten in die Luft (und in die umstehenden Kartons). Vermutlich läßt sich dort keine ausreichende Stoßlüftung mit Durchzug ausführen (auch wegen der Kartons). Das hat zur Folge, daß die Feuchtigkeit aus der Luft langsam in die Wände zieht (und dort bleibt).
Sobald die entstandenen Schäden erst sichtbar sind, wird es richtig teuer.
... und beheizt wird der Kellerraum vermutlich auch nicht, genauso wie er als ehemaliger Tankraum vermutlich über eine Feuchtigkeitssperre im unteren Bereich verfügt. Das Wäsche trocknen dort ist alles andere als zu empfehlen und ich kann dem VM nur beipflichten. Lass es sein!
quote:
Der Keller wird von allen Parteien genutzt. Er ist ja Gemeinschaftseigentum.
Das Gemeinschaftseigentum gehört aber den Eigentümern und nicht den Mietern. Diese dürfen nur nutzen, was ihnen lt. Mietvertrag vom Eigentümer vermietet ist. Aus der Duldung der Nutzung als Abstellraum lässt sich auch kein Anspruch auf Nutzung als Trockenraum herleiten.
quote:
...da ich es nicht mag, wenn sie in der Wohnung trocknet. Das riecht immer so komisch.
Dagegen hilft ein ganz einfaches Mittel: Die Wäsche nach dem Waschen nicht noch einen halben Tag oder länger in der Maschine liegen lassen sondern gleich aufhängen. In der Wohnung getrocknet wirds auch besser riechen als ausm Keller.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
Hm. Das klingt irgendwie einleuchtend. Werd ich mir wohl doch nen Trockner zulegen. Das geht ja auch viel schneller - im Keller dauert es manchmal schon 2 Tage - und die Wäsche soll ja auch viel weicher werden.
Grüße
Kassandra
--- editiert vom Admin
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