Wand im Bad feucht

24. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb504261-62
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wand im Bad feucht

Hallo allerseits,

meiner Freundin und mir ist aufgefallen, nachdem wir die Fugen im Bad neu Fugen lassen haben, da die wirklich sehr Grenzwertig waren, dass nach wie vor an einer Stelle untereinander an jeder Fliese eine feuchte Stelle ist. Wie sollen wir uns verhalten, was kann im schlimmsten Fall auf uns zukommen? Wir befürchten, dass an der Stelle Wasser steht oder ein Rohr dahinter defekt ist o.ä.

Der Vermieter ist leider nicht so sehr daran interessiert, sein mietobjekt im Grünen zu halten..

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von fb504261-62):
Der Vermieter ist leider nicht so sehr daran interessiert, sein mietobjekt im Grünen zu halten..
Soweit der Mietgebrauch dadurch nicht nur unerheblich einschränkt ist darf der Vermieter das durchaus halten wie er möchte (ist ja schließlich sein von ihm bezahltes Eigentum). ;)

Der Mieter hat aber die Pflicht Mängel oder Umstände die möglicherweise eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich machen, dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen >[link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html] BGB § 536c [/link] Weiter heisst es da: (2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Von daher empfiehlt es sich also den Sachverhalt dem Vermieter beweisbar anzuzeigen, damit der eben entscheiden kann, ob er Handlungsbedarf sieht und damit ihr nicht in die gesetzliche Haftungsfalle tappt.

Zitat (von fb504261-62):
was kann im schlimmsten Fall auf uns zukommen?
Grundsätzlich ist der Vermieter zur Instanderhaltung der Mietsache verpflichtet. Die Fugenerneuerung durch euch war sicher gutgemeint - aber falls das Feuchteproblem eine Folge eurer Arbeiten ist, dann müsstet ihr natürlich für den von euch verursachten Schaden auch haften.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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