Guten Tag,
ich hab da mal ne Frage. Ein Freund von mir wird Versetzt und muß deswegen in eine 250km entfernte Stadt umziehen. Der neue Mietvertag beginnt am 1.7. Tatsächlich umziehen wird er mitte des Monats. Ist es Möglich sich bereits früher auf der Gemeinde umzumelden oder erst wenn er umgezogen ist? Der Hintergrund dafür ist ein Vertrag im Fitness-Studio, welche in so einem Fall zwar vorzeitig gekündigt werden kann, aber halt nur für den Folgemonat wenn bis zum 28. eines Monats eine Ummeldebescheinigung vorliegt. Der Mietvetrag reicht als Nachweis nicht.
Vielen Dank schonmal
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14. Juni 2007
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Frage vom 14. Juni 2007 | 15:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 14. Juni 2007 | 15:23
Von
Status: Student (2376 Beiträge, 252x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 14. Juni 2007 | 20:39
Von
Status: Schüler (303 Beiträge, 64x hilfreich)
ich meine sogar innerhalb eines Monats
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Juni 2007 | 12:38
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlesen kann man dies in den Meldegesetzen der jeweiligen Länder, da ist das unmissverständlich beschrieben.Man muss sich in der Tat nur noch anmelden (zumindestens in NS und Bln)
Gruß,
Symsbiose
#4
Antwort vom 15. Juni 2007 | 13:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
danke schonmal für die Antworten. Er hat jetzt mal beim Bürgeramt nachgefragt. Lt. denen sei ist möglich sich bereits eine Woche vor dem Umzug am neuen Wohnort anzumelden. Als Nachweis für den Umzugstermin reicht der Mietvertrag (??).
Lg
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