Hallo zusammen.
Eine Super Seite hier. Kompliment.
Ich hätte auch mal ein paar Fragen.
Wir haben unsere Wohnung gekündigt zum 29.2.04
Wenn alles klappt, sind wir Anfang Februar schon in der neuen Wohnung. Den Rest des Monats werde ich wohl mit der Endrenovierung verbringen.
Dazu folgendes. Kann der Vermieter schon vorher die Wohnung betreten, um evtl. Schäden festzustellen um diese vor dem 01.03 zu beseitigen? Ich habe selber genug zu tun und kann dann keine Handwerker gebrauchen, falls er welche bestellen möchte.
Und das andere:
Die Wohnung haben wir damals zum 1.1.93 gemietet, in der letzten Dezemberwoche davor war die Wohnungsübergabe. Da wurde erst festgestellt, das die Bodenfliesen entfernt und der Boden begradigt werden musste. Ebenso sollten neue Sockelleisten angebracht werden. Aber das war natürlich nicht mehr möglich vor dem 1.1. Der Boden wurde in der ersten Januarwoche gemacht, da konnten wir schon erst eine Woche später einziehen. Für die Sockelleisten kam erst Anfang Februar der Schreiner. Da wir aber schon sämtliche Möbel stehen hatten und immer noch ziemliches Chaos herrschte, hat der Schreiner nur die Leisten angebracht, wo er drankam. Wir sahen es nicht ein, schon wieder die Möbel zu verrücken. Ich habe dem Vermieter nun mittgeteilt, das nach unserem Auszug diese Sockelleisten noch komplettiert werden müssen. Mal sehen was bei rauskommt. Was ich jetzt wissen möchte, es sind Sockelleisten aus Naturholz und habe sie auch unbehandelt gelassen, ist ja nicht gerade gesund das Streichen.
Muss ich die überhaupt streichen und schleifen und grundieren und wieder streichen, so wie es der Vermieter verlangt?
So das reicht erstmal
Später mehr
Gruss
Thomas
Wann darf Vermieter Wohnung betreten
9. Dezember 2003
Thema abonnieren
Frage vom 9. Dezember 2003 | 15:44
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 4x hilfreich)
Wann darf Vermieter Wohnung betreten
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#1
Antwort vom 10. Dezember 2003 | 13:04
Von
Status: Schlichter (7305 Beiträge, 1602x hilfreich)
Also mal Grundsätzlich :
Was steht den in Deinem Mietvertrag bei Auszug drin ??
Besenrein, Renoviert ?? Renovierungsfristen ??
Gruß
Michael
#2
Antwort vom 10. Dezember 2003 | 16:57
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 4x hilfreich)
Es stehen Fristen drin, da ich auch schon länger nicht mehr renoviert habe, ist dieses auf jeden Fall Fällig. Ich habe die Wohnung auch renoviert übernommen. Da komm ich nicht drumrum.
Gruss
Thomas
Und jetzt?
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