Wann darf man nach Auszug Müll entsorgen ?

25. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
LarsK
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann darf man nach Auszug Müll entsorgen ?

Eine Mieterin von uns ist ausgezogen und hat uns die Schlüssel übergeben.
Sie hat in der Wohnung noch einiges an Zeug gelassen, dass wollte sie "ganz bestimmt" übermorgen abholen. Wir haben uns schon gedacht, dass das gelogen ist, aber wir wollten sie dringend wegen ständiger Ruhestörung aus dem Haus haben und haben eingewilligt. Die uns mitgeteilte Adresse war falsch, sie ist also für uns nicht mehr zu erreichen.
Der Auszug ist jetzt 4 Monate her und sie hat immer noch eine Waschmaschine (wahrscheinlich defekt) und jede Menge Gerümpel in der Wohnung und dem Keller stehen.
Was tun wir jetzt ? Wir haben Bedenken die Sachen einfach zu entsorgen, um zu verhindern, dass sie auf einmal Ansprüche auf eine nagelneue Waschmaschine usw an uns stellt. Wie lange müssen wir warten, bis wir den Sch... auf den Sperrmüll werfen dürfen und wo können wir das entsprechende Urteil einsehen?
Unser Anwalt kommt auch nicht in die Gänge, er versucht seit 4 Monaten die ehemalige Mieterin zu erreichen, eine eindeutige Aussage zu der Problematik ist ihm nicht zu entlocken.
Dass wir von ihr kein Geld mehr bekommen, ist uns mittlerweile klar, aber wir wollen wenigstens die Wohnung weitervermieten.

Gruß

LarsK

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-- Editiert am 25.02.2010 19:39

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10 Antworten
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#1
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Das überrascht mich jetzt aber wirklich; ich hätte schwören können, daß sie das Zeug abgeholt hat.



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#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

"""Eine Mieterin von uns ist ausgezogen und hat uns die Schlüssel übergeben."""
Lustig........
Ich stell mir das jetzt mal so vor, dass einer unserer Mieter plötzlich vor der Tür steht, mir den Wohnungsschlüssel entgegenhält, und sagt: " Ich bin ausgezogen, schönen Tag auch noch."
Mehr als:" halt Moment mal" würde mir in der Situation sicher nicht einfallen.

Was lief denn da? Räumungsklage? Kündigung eurerseits? Oder was?
Was ist das für ein Anwalt?
Wenn vorher nichts lief, dann ist das mE eine unwirksame fristlose Kündigung seitens der Mieterin.
Nach zwei fehlenden Monatsmieten kann man fristlos kündigen. Wenn ihr das getan habt und die Mieterin weg ist und euch die Schlüssel übergeben habt, dann ist doch alles perfekt.



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#3
 Von 
LarsK
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kündigung ist unsererseits gelaufen, wegen zigfacher Ruhestörung. Sie hat dann auch endlich eingewilligt und einen Auszugstermin und Übergabetermin vereinbart.
Dort sahen wir dann, dass die Wohnung nicht leer war. Da es für uns wichtiger war, dass wir nachts wieder schlafen konnten, haben wir in die Schlüsselübergabe eingewilligt.
Der Anwalt hat versucht für uns die Kündigung durchzusetzen, dem Gerichtstermin ist sie durch Ihren "Auszug" zuvorgekommen.
Es geht jetzt nur noch um Ihre Restmöbel in der Wohnung, Geld werden wir von ihr sowieso nicht mehr bekommen.

Gruß

LarsK

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#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

"""einen Auszugstermin und Übergabetermin vereinbart.
Dort sahen wir dann, dass die Wohnung nicht leer war"""

Wenn die Mieterin ihre Wohnung nicht leer übergibt, dann ist das doch ihr Problem.
Welches Problem sieht denn euer Anwalt? Irgendwas an Info fehlt hier, sonst seid ihr beim falschen Anwalt.

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#5
 Von 
LarsK
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Falscher Anwalt, denke ich auch, aber wenn ich den jetzt wechsel, wird mir wohl unsere Rechtschutzversicherung aufs Dach steigen.
Beim nächsten Mal, ich hoffe so schnell nicht wieder, suchem wir uns einen anderen Anwalt.
Ich habe Bedenken, dass sie durch ihre Ankündigung die Sachen zu holen, einen Anspruch auf ihren Kram angemeldet hat und uns dann noch einen reinwürgt.

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#6
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Wenn ich in die Wohnung gehen und diese leer vorfände, würde ich davon ausgehen, daß die Mieterin alles abgeholt hat und die Schlösser austauschen.



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#7
 Von 
beckig3
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 2x hilfreich)

irgendwer den ihr kennt hat sicher noch platz für den kram. über das einwohnermeldeamt sollte die neue adresse zu bekommen sein. aber im grunde aufgabe des anwalts. meldet den der versicherung, die haben vertragsanwälte.- wechselt dann. zusätzlich ist ein rat der polizei auch nicht falsch. man kann ja mal fragen.
soweit ich das weiß, müssen pers. kram des mieters mind 6 monate nach auszug aufgehoben werden. danach sollte man annehmen, dass der mieter kein interesse an seinen kram hat.

wenn da noch gute sachen bei sind , so gibt es auch ein vermieterpfandrecht.aber ein anwalt ist in solchen sachen das beste oder ne menge mut.

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#9
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
beckig3
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 2x hilfreich)

@global
das ist nicht falsch. Es mag heute ja anders sein.
wir hatten so einen fall vor ein paar jahren bei einer bekannten, die vermieterin war. nach sieben monaten kam der mieter und fragte nach den sachen. Lange rede kurzer Sinn. Das Spiel endete damit, das vermutet werden kann, dass ein Mieter das Interesse an seinem Hab und Gut nach mind. 6 aufgegeben hat. Was ich als Müll betrachten würde, mag für einen anderen kosbar sein.

Hier sehe ich das so,:
die Mieterin hat bei Wohnungsübergabe wohl alle schlüssel übergeben.
der Vermieter hat die angenommen und die Wohnungsabnahme ist als korrekt zu verstehen.
Wenn die Wg. für den Vermieter nicht korrekt übergeben ist kann er die Wg. auch nicht annehmen.
Also: Was in der Wohnung verblieben ist gehört nun dem Vermieter er kann machen was er will damit.

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