Liebe Leute,
ich habe Frage über Übergabe bei Auszug. Falls die Wohnung keine Schäden bei Übergabe, und das im Übergabeprotokoll mit Unterschriften von mir und Hausverwaltung bestätigt wird, wann bekomme ich die Kaution? Nach dem Übergabe, wenn es etwas geschehende Schäden kommen, darf die Hausverwaltung bitten, mich zu bezahlen?
Ich bin dankbar euch für euere Antworten.
Ich wünsche euch eine schöne Weihnacht.
Wann die Kaution Rückzahlung?
15. Dezember 2016
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Frage vom 15. Dezember 2016 | 14:28
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann die Kaution Rückzahlung?
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2016 | 16:03
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3221x hilfreich)
Der VM kann sich sechs Monate Zeit lassen.
#2
Antwort vom 15. Dezember 2016 | 17:59
Von
Status: Gelehrter (10494 Beiträge, 4648x hilfreich)
Spitzfindige Korrektur: Der Vermieter kann sich bis zu sechs Monate Zeit lassen mit der Kautionsabrechnung. Auch danach kann noch ein angemessener Teil der Kaution einbehalten werden, wenn eine Nebenkostennachzahlung zu erwarten ist.
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#3
Antwort vom 15. Dezember 2016 | 23:16
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41028x hilfreich)
ZitatFalls die Wohnung keine Schäden bei Übergabe, und das im Übergabeprotokoll mit Unterschriften von mir und Hausverwaltung bestätigt wird, :
Je nach genauem Wortlaut wäre die Kaution dann - abzüglich der zu erwartenden Nebenkostennachzahlung - sofort fällig.
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