Wann ist der letzte fristgerechte Schlüsselübergabe Termin

12. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Katja89
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)
Wann ist der letzte fristgerechte Schlüsselübergabe Termin

Hallo zusammen,

Diesen Monat ziehen wir endlich aus. Das Mietverhältnis haben wir auf den 30.06.18 gekündigt. Das ist ein Samstag. laut § 546 BGB :

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

Das Mietverhältnis endet ja wenn man es ganz genau nehmen will am Samstag 30.06.18 um 24Uhr

in Verbindung mit § 193 BGB hätten wir doch so wie ich das sehe, zeit bis Montag ?Vormittag? die Schlüsselübergabe zu machen?

schätze nicht das wir es schaffen bis Samstag Mittag alles sauber zu hinterlassen.

Vielen Dank im voraus

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ja, diese Auffassung "dann bis Montag" gibt es allgemein - allerdings Montag zu Beginn der üblichen Geschäftszeiten, also spätestens um acht.
Was sagt denn der Mietvertrag dazu?

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#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Ja, diese Auffassung "dann bis Montag" gibt es allgemein - allerdings Montag zu Beginn der üblichen Geschäftszeiten, also spätestens um acht.

Außer im Bundesland Hamburg. dort gibt es eine gesetzliche Regelung nach der die Rückgabe bis 12 Uhr erfolgen darf/muss

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Gesetz?
Welches?

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Hamburgisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

§ 25

(1) Gemietete Räume, für welche vierteljährliche oder längere Kündigungsfristen bestehen, sind, soweit das Bürgerliche Gesetzbuch für das Mietverhältnis maßgebend ist, bei Beendigung desselben bis 12 Uhr mittags des auf die Beendigung nächstfolgenden Werktages zu räumen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Gemeint ist wohl der § 25 des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und der lautet:

§ 25
(1) Gemietete Räume, für welche vierteljährliche oder längere Kündigungsfristen bestehen, sind, soweit das Bürgerliche Gesetzbuch für das Mietverhältnis maßgebend ist, bei Beendigung desselben bis 12 Uhr mittags des auf die Beendigung nächstfolgenden Werktages zu räumen.


Vom Wortlaut her gilt der aber nicht für Wohnraum, da die Kündigungsfrist für Wohnraum weniger als ein Vierteljahr beträgt.

Außerdem widerspricht die Regelung dem § 193 BGB den danach müsste die Rückgabe auch an einem Samstag erfolgen.

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Was genau ist denn der Unterschied zwischen einem "Vierteljahr" und "3 Monaten" ?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
Was genau ist denn der Unterschied zwischen einem "Vierteljahr" und "3 Monaten" ?


Da besteht kein Unterschied.

Die Kündigungsfrist beim Wohnraummietrecht beträgt jedoch nur etwa 2 Monate und 27 Tage, also weniger als ein Vierteljahr.

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#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

@hh würde ich zustimmen..

Außerdem gibt es da noch die Einschränkung "soweit das Bürgerliche Gesetzbuch für das Mietverhältnis maßgebend ist". Es bleibt also dabei, dass man im Mietvertrag abweichende Fristen vereinbaren kann.
Kommen wir zurück zu der Frage "was steht denn im Mietvertrag"?

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#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von hh):
Vierteljahr
Wenn man erbsen zählen will, kann man das tun. Aber es ist offensichtlich dass niemand von einer Kündigungsfrist von 2 Monaten und 25-28 Tagen spricht, sondern man allgemein von einer 3 monatigen Kündigungsfrist spricht. Dies tut neben dem allgemeinen Sprachgebrauch auch der juristische. statt vieler Blank in Schmidt-Futter § 573c Rdn 4

Zitat (von quiddje):
Kommen wir zurück zu der Frage "was steht denn im Mietvertrag"?

Diese Frage ist sicherlich berechtigt, aber in der regel ist da für wohnraum nichts vereinbart. und so sind wir mit hoher wahrscheinlichkeit am 02.07. gegen 8-9 Uhr in 15 Bundesländern und einmal beim 02.07. 12 Uhr.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Den Zeitpunkt 8 Uhr am nächsten Tag hat quiddje hier eingeführt. Allerdings ist mir nicht klar, wo das her kommt. Ein Urteil zu diesem Thema habe ich nicht gefunden, so dass der stundengenaue Zeitpunkt der Rückgabe mir jedenfalls unklar ist.

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#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Es gibt auch keine exakte Uhrzeit. Die Rückgabe muesste eigentlich sofort nach Vertragsende erfolgen 271 BGB. Das waere dann Mitternacht und damit zur Unzeit. Zur Unzeit kann aber keine Leistung faellig werden. Im Handelsrecht verschiebt in solchen Fällen der 358 HgB den Leistungszeitpunkt auf den Beginn des nächsten Geschaftstages.
Da es im bGB keine eigene Regelung gibt, wendet man 242 an und kommt zum gleichen Ergebnis. Am nächsten Morgen ( Werktag ausser Samstag). Draus kann mann eine Zeitspanne ableiten die gegen halb 8 beginnt und gegen 9 enden sollte. In dieser Zeit kann niemand die Rueckgabe als verspätetet ansehen.
10:30 Uhr oder 15 Uhr fallen nach allgemeiner Verkehrsauffassung aber ni ht mehr unter morgens.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#12
 Von 
Katja89
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

Das Mietverhältnis wurde fristgerecht vor 3 Monaten gekündigt und im Mietvertrag steht nichts von Fristen.

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