Wann ist fristlose Kündigung wirksam?

5. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Glug
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Wann ist fristlose Kündigung wirksam?

Wann ist eine fristlose Kündigung die der äußeren Form, also schriftlich und unterschrieben sowie auch ausreichend begründet ist, wirksam?

Ist sie ab Zustellung durch die Post sofort wirksam und wie ist das mit der Anfechtbarkeit von seiten des Vermieters?
Kann er nur auf dem Klageweg die Kündigung anfechten oder reicht da ein einfaches schreiben von seiner Seite?

Aus schwerwiegenden Gründen musste ich meine Wohnung jetzt fristlos kündigen da der Vermieter sich nicht auf einen Mietaufhebungsvertrag einlassen wollte.

Desweiteren hat er angekündigt alle ihm zu Verfügung stehenden rechtlichen Mittel in Anspruch zu nehmen falls er sich gegen uns wehren muss.

Kann der Vermieter die Kündigung nur per Gericht anfechten?

danke schonmal für baldigen Antworten.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Vor Gerich gehen kann er immer, ob er recht bekommt leigt daran ob die Kndigung gerechtfertigt war.
Am besten es werden mal die Umstände geschildert...

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#2
 Von 
Glug
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Was meinst du? Soll ich dir die Umstände schildern?

Schau mal nach meinem Beitrag "psychoterror durch Nachbar". Da findest du den Hintergrund.

Meine Frage ist nicht ob die Kündigung der korrekten Form entspricht sondern nur die Entfalltung ihrer Gültigkeit und die Form ihrer Anfechtbarkeit.

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#3
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Wirksam ist sie ab Zugang beim Vermieter.
Allerdings ist zu beachten, dass wenn er sie anerkennt ihr dann auch sofort raus müsst und nicht erst noch ne Woche räumen dürft. Hieße also fristlos kündigen geht erst wenn ihr auch an dem Tag raus seid.
Der VM kann der Kündigung einfach widersprechen. Gibt dann mehrere schreiben hin und her und dann gehts vor Gericht ob ihr nun ne Kündigungsfrist hättet einhalten müssen oder nicht.

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#4
 Von 
Glug
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Muss er sie denn anerkennen?

Eine Kündigung ist ja immer eine einseitige Beendigung eines Vertragsverhältnisses.

Wenn er sie nicht anfechtet hat er sie ja anerkannt oder?

Darüber hinaus haben wir rein vorsorglich auch ordentlich gekündigt.

Das heißt es geht im Streitfall um drei Monatsmieten.

Und die Chancen für uns den Fall zu gewinnen stehen besser als für den Vermieter.

Warum läst der sich nicht auf eine gemeinsame Aufhebung des Mietverhältnisses ein?

(hintergrund siehe Nachbarschaftsrecht/psychoterror durch nachbar).

Manche Menschen haben anscheinend zu viel Geld.


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#5
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Drachen2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich denke eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn die Mietsache nicht mehr vertragsgemäß genutzt werden kann, was ja in euerem Fall zutreffen würde. Jedoch durch die ordentliche Kündigung habt ihr euch selbst einen Stein in den Weg gelegt, denn dadurch widerruft ihr ja den Zustand als nicht so schlimm. Allerdings muß erstmal der Vermieter vor Gericht und das dauert und kostet Geld. Die Chance auf Mietminderung ist da besser oder gar keine Miete zahlen, das macht vieles leichter. Probierts einfach, es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.:)

Gruß Herbert

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#7
 Von 
Glug
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Also den Terminus fristlos und rein vorsorglich ordentlich hat mir mein Anwalt diktiert.

Das bedeutet die Kündigung ist als fristlose Kündigung sofern sie nicht angefochten wird wirksam, wenn sie aber angefochten wird so ist auf jeden Fall gleichzeitig die ordentliche Kündigung ausgesprochen und wirksam.
:-)

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#8
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Glug
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Von unserer Seite wurden schon 4 Anzeigen wegen Beleidigung und Nötigung gegen Ihn erstattet.

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#10
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Glug
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Noch keins. Der wiegert sich einfach zur Polizei zu gehen und dadurch verzögert sich das Verfahren nochmals.

Da aber nicht nur wir ihn angezeigt haben sondern auch andere Nachbarn stehen die Chancen gut, dass das nicht zum Schiedsmann gehts sondern vom Staatsamwalt entsprechend ernst genommen wird.

Wegen Schadensersatz:
Der Typ ist 50 und zieht diese Nummer aus eigener Aussage schon länger durch hat also den Arsch voll Schulden. Da ist nichts mehr zu holen.

Hab mit den anderen Mietern in unserem Haus gesprochen und die haben langsam auch die Schnautze voll. Ím Extremfall werden die auch noch kündigen.
Ist echt krass wie ein son Typ so viel Schaden anrichten kann.

Gruß

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#12
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Aber am meisten ist der Vermieter angemeiert, denn der bekommt renitente Mieter auch nicht so schnell aus dem Haus und verliert "gute" Mieter.

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#13
 Von 
Drachen2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
juristisch wird man das schwer in den Griff bekommen uns Anzeigen werden sicherlich eingestellt, es bringt einfach nichts. Also besagtes Sportgerät war doch die bessere Lösung. Tu es doch einfach!!!!
Gruß Herbert;)

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#14
 Von 
angel007
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

DRINGEND DRINGEND DRINGEND

hallo an alle...
ich frage im namen einer freundin (erlich).

und zwar...sie bekommt ALG2 und die haben wohl ne zeitlang nicht gezahlt.unter anderem haben die auch nur die hälfte an miete gezahlt was sie aber nich wusste.sie dachte die zahlen komplett...das ging wohl 3 monate. jetzt hat der vermieter ihr am 15.01.07 eine fristlose kündigung geschickt sie soll die wohnung bis zum 22.01.07 räumen obwohl die miete wieder gezahlt wird und sie versucht den rückstand in raten zu zahlen,was sie zum teil auch schon getan hat.
meine frage dazu:
kann der VM ihr eine fristlose kündigung schreiben obwohl die miete(voll) und die rückstände in raten gezahlt werden???
und hat er das recht ihr nur eine woche zeit zu geben???

mfg angel

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#15
 Von 
AnneKaffeekanne
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt "was sie aber nich wusste.sie dachte die zahlen komplett"???

Was die eine Woche Zeit betrifft: Eine fristlose Kündigung ist nunmal eine fristlose Kündigung. Wobei eine zweite Woche bei einem Auszug schon nicht schaden würde, aber ich glaube nicht, dass man da was machen/einfordern kann, höchstens freundlich erbitten.

Und ja, meines Wissens dürfte die fristlose Kündigung gültig sein. Die Kündigung wäre hinfällig, wenn der Rückstand komplett gezahlt wäre. Wieviele Monatsmieten stehen denn noch aus? Und hat deine Freundin Kontakt zum VM aufgenommen, und ihm erklärt, dass sie versucht, die Rückstände abzuzahlen? Manchmal hilft es, sich mit dem VM zusammenzusetzen, und ihm die Situation zu erklären.

LG

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