Hallo...
Ich bin zum 01.09.2018 in eine Wohnung eingezogen. Muss der Vermieter
mir für die Monate bis zu 31.12.2018 eine Nebenkostenabrechnung erstellen? Ich habe keine für das Jahr 2018 erhalten.
Nun bin ich zum 31.10.2019 ausgezogen, für mich ist klar das ich bis zum Ende des Jahres warten müsste, aber was ist, wenn wieder Oel getankt wird, wobei die mündliche Aussage der Tank noch 58% voll wäre.
Dann habe ich die Einzugsdaten von Wasser usw. bis heute noch nicht erhalten, die er mir wärend meiner Mietzeit oder jetzt nach Auszug zukommen lassen wollte.
Wann ist mit der Nebenkostenabrechnung zu rechnen?
4. November 2019
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Frage vom 4. November 2019 | 11:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann ist mit der Nebenkostenabrechnung zu rechnen?
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#1
Antwort vom 4. November 2019 | 12:00
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
Das kommt auf den Abrechnungszeitraum an. Häufig ist dieser vom 01.01. - 31.12. eines Jahres, dann hätte der VM noch Zeit bis zum 31.12.19, je nach Abrechnungszeitraum könnte es bis zum 31.08.2020 dauern.
Kennen Sie den Abrechnungszeitraum ?
#2
Antwort vom 4. November 2019 | 12:01
Von
Status: Unbeschreiblich (31888 Beiträge, 5621x hilfreich)
Was steht denn überhaupt (zur BK-Abrechnung) im Mietvertrag? Wie ist denn der Abrechnungszeitraum?
Zwischen dem 04.11.2019 und dem 31.12. 2020.ZitatWann ist mit der Nebenkostenabrechnung zu rechnen? :
Grundsätzlich ja. Er hat dafür bis zum 31.12. 2019 Zeit, wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist.ZitatMuss der Vermieter mir für die Monate bis zu 31.12.2018 eine Nebenkostenabrechnung erstellen? :
Dann würde wohl evtl. voll getankt werden. Oder auch nicht. Oder dann, wenn das Oel etwas billiger ist.Zitataber was ist, wenn wieder Oel getankt wird, wobei die mündliche Aussage der Tank noch 58% voll wäre. :
Was soll das sein?ZitatDann habe ich die Einzugsdaten von Wasser usw. bis heute noch nicht erhalten, :
Ist damit vielleicht der Stand der Wasseruhren gemeint? Um den Verbrauch von Trinkwasser während deiner Mietdauer ablesen zu können?
Kann man irgendwo lesen, wann und wie er dir das zukommen lassen will? zB im Mietvertrag?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. November 2019 | 12:02
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
Auch wenn wieder Öl getankt werden würde, dann würde nur für die Zeit abgerechnet werden(dürfen) in welcher sie dort die Wohnung gemietet haben.
#4
Antwort vom 4. November 2019 | 12:04
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
Wenn Sie keine separate Wasser in Ihrer Wohnung hatten, dann ist das zurzeit auch unwichtig.
#5
Antwort vom 4. November 2019 | 12:04
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
ZitatWenn Sie keine separate Wasseruhr in Ihrer Wohnung hatten, dann ist das zurzeit auch unwichtig. :
#6
Antwort vom 4. November 2019 | 12:47
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatWann ist mit der Nebenkostenabrechnung zu rechnen? :
Hallo...
Ich bin zum 01.09.2018 in eine Wohnung eingezogen.
Der VM muß, vorausgesetzt es sind monatliche Vorauszahlungen vereinbart, binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Abrechnung er- und zustellen. Wenn er ein Nachzahlung geltend machen will.
Abrechnungszeitraum kann jeder Zeitraum von 12 Monaten sein.
Zum Beispiel auch der 1.9. - 31.8. des Folgejahres. In dem Fall hätte der VM bis 31.8.2020 Zeit für die Abrechnung.
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