Wann kann Mieter fristlos kündigen?

14. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
deurotisch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 10x hilfreich)
Wann kann Mieter fristlos kündigen?

Hallo

Meine Frau und ich bewohnen eine kleine Wohnung "mit vielen kleinen Mängeln":

-Extremer Silberfischbefall in der ganzen Wohnung
-Schimmelbildung im Bad und an dem Holzfenster
-Wohnungstür mit schlecht funktionierendem Schloss absolut nervig.
Gerade, wenn man schwer bepackt vom Einkaufen kommt.
-Wohnungstür verzerrt sich im Hochsommer und schleift über den Boden.
Öffnen und Schließen nur mit Kraftaufwand und unter Lärmbelästigung möglich.
-Terrassentür verzerrt sich im Hochsommer und Extremwinter.
Öffnen und Schließen kaum möglich! Nur mit Kraftaufwand.
Beim Schließen muss die Tür zugeschlagen werden; gerade Nachts unpraktisch.
-Terrassentür durch Verzerrung undicht; im Winter spürt man kalten Wind.
Dieses lässt sich nach meinem Wissen nicht durch Nachschrauben beseitigen.

Machen es viele kleine Mängel möglich, die Wohnung fristlos bzw. in einer 4-Wochen-Frist zu kündigen, oder geht solch eine Kündigung nur im Falle gesundheitsschädlicher oder extremer Mängel?

DANKE VORAB :-)




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 278x hilfreich)

nein, aber wirklich nicht.

Kündigen sie halt fristgerecht...

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2015x hilfreich)

am anfang steht die feststellung der mängel, wohl dokumentiert. dann folgt die aufforderung an den vm, die mängel umgehend zu beseitigen, ggf. begleitet von mietminderung, die aber im ernstfall auch gerichtsanhängig werden könnte.
schimmel und silberfischchen deuten auf feuchtigkeit in der wohnung. insbesondere schimmel kann sich sehr ungesund auswirken. ob daraus ein sonderkündigungsrecht folgt müsste eigens geprüft werden. - viel aufwand, scheint mir, gegenüber der möglichkeit , mit einer frist von drei monaten zu kündigen.

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 628x hilfreich)

So würd ich es auch machen, Mängel reklamieren, Frist von 14 Tagen, dann Mietkürzung wenn nichts passiert. Paralell regulär kündigen.

-----------------
"Chylla"

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