Alleinige Mieterin einer Wohnung verstirbt. Da Mieterin bereits längere Zeit krank war und ins Altenheim umzug, wurde die Wohnung bereits zu Lebzeiten fristgerecht gekündigt zum 30.09.2011. Bereits am 16.09. wurde mit Vertreter des Wohnungsbaugesellschaft eine Übergabe vereinbart, bei der alle Zähler abgelesen und auch die Schlüssel übergeben wurden. Nun haben Hinterbliebene die Meldung bekommen, dass die Nebenkosten für 2011 frühestens im Oktober 2012 abgerechnet werden. NK für 2010 sind ebenfalls noch nicht abgerechnet. Abrechnungszeitraum ist aber immer 01.01. - 31.12.
Ist dies rechtens oder können Hinterbliebene eine frühere Nebenkostenabrechnung verlangen?
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Wann muss Vermieter NK nach Auszug abrechnen?
7. November 2011
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Frage vom 7. November 2011 | 19:45
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 78x hilfreich)
Wann muss Vermieter NK nach Auszug abrechnen?
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#1
Antwort vom 7. November 2011 | 19:50
Von
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 364x hilfreich)
quote:Verlangen können sie das schon, aber der Vermieter hat für die Nebenkostenabrechnung von 2011 trotzdem Zeit bis zum 31.12.2012 die Abrechnung zu erstellen, für die Nebenkostenabrechnung von 2010 bis zum 31.12.2011.
...eine frühere Nebenkostenabrechnung verlangen?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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