Wann muss die Kaution ausgezahlt werden?

1. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)
Wann muss die Kaution ausgezahlt werden?

Hallo,

und zwar sind wir im April aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Die Wohnungsgenossenschaft teilte mir mit, das ich die Kaution mit der Betriebskostenabrechnung bekomme. Nun hab ich die Abrechnung letzte Woche Donnerstag erhalten und habe immer noch keine Kaution zurück. Wie lange dürfen die sich Zeit lassen?

Vielen Dank für eure Hilfe

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Wenn Du 04/11 ausgezogen bist, bekommst Du erst nächstes Jahr die letzte NK-Abr.
Gehts hier überhaupt um Kaution oder Genossenschaftsanteile ?

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#4
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Mir gehts um die Kaution. In der Bk Stand nix von einer Prüffrist. Mein Freund meint die werden das glei verrechnen mit dem was ich nachzahlen muss, aber 1. da muss ich trotzdem noch was bekomm und 2. hat de Kaution ja nix mit der Bk zu tun.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8092x hilfreich)

Weiterhin bleibt die Frage offen, ob es sich nicht vielleicht um Genossenschaftsanteile handelt. Sind Sie Mieter gewesen oder Nutzer einer Genossenschaftswohnung?

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#7
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Nochmal, es geht um die Kaution nicht irgendwelche Genossenschaftsanteile. Ganz normale Mietkaution wie es ja eigentlich üblich ist.
ICh weigere mich auch den Betrag der Nachzahlung zu zahlen bis ich nicht meine Kaution wieder habe, nach fast 8Monaten werd ich wohl mal verlangen können diese wiederzubekommen.

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#9
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Ich erwarte meine Kaution komplett zurück, die brauchen nicht denken da irgendwas abziehen zu können. Die Kaution ist für Schäden in der Wohnung da nicht für Bk abrechnungen.

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#11
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Werd ich mal bei Gelegenheit tun. Werde Montag mal dort anrufen u fragen wies aussieht ob die sich oh mal auskäßen. Wenn sie es von der Kaution abziehen würden würde ja in der BK nicht stehen bitte überweien Sie den Betrag bis zum 3.1.12 an folgendes Konto.

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#12
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Falls Du nicht überweist wird von der Kaution einbehalten !
Logisch denken ist nicht deine Stärke, gelle.

quote:
Die Kaution ist für Schäden in der Wohnung da nicht für Bk abrechnungen.

Blödsinn.
Du bekommst nächstes Jahr um diese Zeit deine Kaution zurück, so noch was übrig ist !
Das allein liegt an dir !

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#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:
Wenn sie es von der Kaution abziehen würden würde ja in der BK nicht stehen bitte überweien Sie den Betrag bis zum 3.1.12 an folgendes Konto.




Du blockierst dich selbst.

Entweder du rufst dort an und sagst denen, sie sollen es mit der Kaution verrechnen.

Oder du zahlst "so" und erhälst dann die Kaution zurück.

Auszahlung wird erst erfolgen, wenn klar ist, dass/ob du mit der NK-Abrechnung einverstanden bist.

Wenn noch eine Abrechnung aussteht, dürfte aber ein angemessener Betrag zurückbehalten werden.

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#14
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Tja, wenn die mir ein Brief schicken im juni wo drin stand das ich die Kaution MIT der BK diesen Jahres zurückbekomme erwarte ich das auch, schließlich hätten die es ja auch schreiben können das ich es dann erst nächstes Jahr wiederbekomme. Und es kann auch nicht sein das die Kaution bis 1,5Jahre nach Auszug einbehalten wird da ja nächstes Jahr im November erst die nächste Bk kommt.

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#15
 Von 
bruzzel23
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn Du im April 2011 ausgezogen bist, bekommst Du im Jahr 2012 noch eine Abrechnung für Januar bis April 2011. Bis diese Abrechnung vorliegt, darf der Vermieter die Kaution behalten. Das ist nunmal so auch wenn Du etwas anderes erwartest!
Vielleicht meinten die die Abrechnung diesen Jahres, nämlich 2011, die dir ja erst 2012 zugestellt wird.
Am besten mal dort anrufen, aber wenn die drauf beharren, dann wirst Du nichts tun können. Dafür ist die Kaution nunmal auch da!
Gruß, Bruzzel

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#16
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bis diese Abrechnung vorliegt, darf der Vermieter die Kaution behalten. <hr size=1 noshade>



Nein, der Vm. darf nur einen in Relation zu der zu erwartenden Nachzahlung zu erwartenden Teil zurückbehalten.

Wenn sonst nichts ist (Schäden?) muss der Rest ausbezahlt werden.

- VIII ZR 71/05 -

Deshalb darf der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution beziehungsweise einen angemessenen Teil davon bei noch ausstehender Nebenkostenabrechnung bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist .

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#17
 Von 
stern88
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 27x hilfreich)

Keiner meiner vorigen Mieter hat die Kaution bis zur letzten BK einbehalten glaub das längste was ich mal gewartet habe waren 6Monate. Also brauch mir auch keiner was von erzählen das diese bis alle BKs "durch" sind einbehalten wird.

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