Wann muss ein Mangel in der Wohnung gemeldet werden?

12. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Johannes94
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 9x hilfreich)
Wann muss ein Mangel in der Wohnung gemeldet werden?

Hallo,
Mieter M. übernimmt die Wohnung frei von Mängeln (Übergabeprotokoll), stellt einige Wochen später jedoch fest, dass die Wohnungstür extrem zieht und der Flur dadurch Temperaturen von unter 12 Grad erreicht. M geht der Sache nach und stellt unter anderem einen größeren Schlitz an der Tür fest, wo vermutlich Mal eine andere Art von Schloss war.

M ist ein guter Mieter und versucht die Tür erst Mal selbst abzudichten, nachweisbar durch onlinekäufe. Leider ist dies nicht ausreichend, weswegen M einen Kältevorhang vor die Tür montiert (ebenfalls nachweisbar). Auch das ist nicht aussreichend.

Der Vermieter behebt einen ähnlichen Mangel bei den Nachbarn gegenüber.

M meldet das Problem im Sommer, einige Monate nach dem feststellen des Problems, dem Vermieter. Damit dieser ihn vor dem nächsten Winter beheben kann.

Der Vermieter sagt nun: da der Mangel bei der Übergabe nicht aufgeschrieben wurde, M. ihn akzeptieren müsse und der Vermieter nicht zuständig sei.

Stimmt das?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ein Mangel muss sofort nach Feststellung gemeldet werden

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#2
 Von 
Johannes94
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ein Mangel muss sofort nach Feststellung gemeldet werden


Aber wenn M nicht wusste ob dies überhaupt ein Mangel ist der vom Vermieter getragen werden muss? Deswegen hat M selbst versucht den Mangel sofort zu beheben.

Kann der Vermieter jetzt wirklich sagen dass M mit dem Mangel leben muss? Was ist wegen Schimmelgefahr aufgrund der krassen Temperaturen im Flur im Vergleich zu den anderen Räumen?

-- Editiert von Johannes94 am 12.09.2018 07:57

-- Editiert von Johannes94 am 12.09.2018 07:58

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Johannes94):
Der Vermieter sagt nun: da der Mangel bei der Übergabe nicht aufgeschrieben wurde, M. ihn akzeptieren müsse und der Vermieter nicht zuständig sei.


Das ist ja nun ein versteckter Mangel, der bei einer normalen Besichtigung nicht gleich erkennbar ist, somit hat der Vermieter hier Unrecht. Und ich glaube, dass es eher im Sinne des Vermieters ist, wenn der Mieter nicht wegen jeder Kleinigkeit anruft und einen Mangel meldet (außer es besteht Gefahr einer Verschlimmerung...)





-- Editiert von Michael32 am 12.09.2018 08:03

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Johannes94):
Aber wenn M nicht wusste ob dies überhaupt ein Mangel ist der vom Vermieter getragen werden muss? .


Spielt keine Rolle.

Zitat (von Johannes94):
Deswegen hat M selbst versucht den Mangel sofort zu beheben.


Das hätte man mal sein lassen sollen.

Zitat (von Johannes94):
Kann der Vermieter jetzt wirklich sagen dass M mit dem Mangel leben muss? W


nein, er ist verpflichtet ihn zu beheben, könnte aber uU die Kosten vom Mieter zurück verlangen, da dieser daran gefuschelt hat.

Also: Mangel sofort melden!

Was haben Sie denn daran gemacht, dass Sie befürchten, der VM wird nix mehr machen?

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#5
 Von 
Johannes94
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):


Was haben Sie denn daran gemacht, dass Sie befürchten, der VM wird nix mehr machen?


Wie oben beschrieben wurde von M nichts großes unternommen. M hat nirgends dran gefuschelt. Die von M verwendeten Dichtungen haben an der Tür nicht gehalten und waren sowieso nicht aausreichend. Und der Vorhang ist kein 'gefuschel'.

Es hier darum, dass durch die schlechte Tür die Wohnung komplett abkühlt und M erheblichen heizaufwand betreiben muss um dies auszugleichen. Die Haustür muss professionell abgedichtet werden und M sieht nicht ein, dass diese Kosten selbst getragen werden müssen. Der Vermieter hat doch die Pflicht die Wohnung in einem wohnbaren Zustand zu halten. M hat die Wohnung ja als Wohnung gemietet und konnte nicht davon ausgehen dass die Tür so unzureichend ist.

Sie verstehen nicht ganz was das Problem ist. Der Vermieter behauptet, dass der Mangel bei Wohnungsübergabe hätte aufgeschrieben werden müssen.



-- Editiert von Johannes94 am 13.09.2018 05:51

-- Editiert von Johannes94 am 13.09.2018 05:55

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Na ja, da ich da nix verstehe (heut komm ich vor Lachen wieder mal Nichtvorhandensein den Schlaf) werde ich dazu nix mehr sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Johannes94
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):


Was haben Sie denn daran gemacht, dass Sie befürchten, der VM wird nix mehr machen?


Zitat (von AltesHaus):
Na ja, da ich da nix verstehe (heut komm ich vor Lachen wieder mal Nichtvorhandensein den Schlaf) werde ich dazu nix mehr sagen.


Ich habe nie davon geschrieben, dass irgendwer wegen irgendwelchen Handlungen befürchtet, dass der Vermieter etwas nicht macht. Darum geht es hier einfach nicht.

Sie müssen sich jetzt also auch nicht angegriffen fühlen, wenn ich die Sachlage erneut erkläre. Aber alles andere führt numal dazu, dass mein Thema in eine nicht gewollt Richtung gelenkt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Johannes94):
Der Vermieter sagt nun: da der Mangel bei der Übergabe nicht aufgeschrieben wurde, M. ihn akzeptieren müsse und der Vermieter nicht zuständig sei.


Zitat (von Michael32):
Das ist ja nun ein versteckter Mangel, der bei einer normalen Besichtigung nicht gleich erkennbar ist, somit hat der Vermieter hier Unrecht.

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