Wann wird Mietkaution zurückgezahlt?

16. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
morgana
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 3x hilfreich)
Wann wird Mietkaution zurückgezahlt?

Hallo zusammen,

Wie lange darf der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution zurückbehalten?

Kann er die Kaution zurückhalten, bis er Endabrechnug der Nebenkosten erstellt hat? (Dauerte das letzte Mal über ein Jahr...)

Können die Mietkosten für einen Flüssiggastank auf die Mieter umgelegt werden oder ist das Sache des vermieters?

Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen, vielen Dank schon mal!!

Morgana




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Die Mietkaution ist grundsätzlich nach Abnahme der Wohnung durch den Mieter zurückzuerstatten. Mit der Endabrechnung hat diese nichts zu tun.

Die Kosten für den Gastank kann er nicht auf die Mieter umlegen. Stell Dir mal vor der würde im 2 - Familienhaus ne neue Heizanlage für 50.000 Euro einbauen und die Mieter müssten das zahlen?
Nein ernsthaft. Das ist seine Sache.

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#2
 Von 
Alexander Fiedler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry Bummler!
Diese Antwort ist falsch!
Der Vermieter hat bis zu 6 Monate Zeit die Kaution zurück zu erstatten (seht mal in Eure Verträge, da steht es drin!). Es können nämlich immer noch Folgemängel auftreten!

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#3
 Von 
Alexander Fiedler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry Bummler!
Diese Antwort ist falsch!
Der Vermieter hat bis zu 6 Monate Zeit die Kaution zurück zu erstatten (seht mal in Eure Verträge, da steht es drin!). Es können nämlich immer noch Folgemängel auftreten!

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#4
 Von 
Holger Lehmann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was ist, wenn die Rückzahlung innerhalb 6 Monaten nicht im Mietvertrag vereinbart ist? Sind die 6 Monate gesetzlich oder bedürfen sie der gemeinsamen schriftlichen Bestätigung?

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#5
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

Häufig nie!

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#6
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 213x hilfreich)

Die 6 Monate sind denke ich gesetzlich. sagen wir mal so ... bis 6 Monate.

Einer meiner früheren Vermieter hatte immer versucht, die Kautionen einzugehalten. Meine Ex-Nachbarin wartete satte 18 Monate auf ihre Kaution. Nachdem ich ausgezogen bin und meine Wohnung an den Nachmieter abgegeben habe (der Vermieter wußte, dass ich 2 Wochen danach ins Ausland zurückfliege), bekam ich die Kaution eine Woche nach Schlüsselabgabe zurück.

Die Vermieter hören einfach nie an uns Mieter zu überraschen. ;)

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