Wannearmatur defekt - Schwieriger Vermieter

17. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Herdem62
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Wannearmatur defekt - Schwieriger Vermieter

Hallo alle zusammen,

bei mir im Badezimmer ist die Wannearmatur defekt. An einer Mutter spritzt ganz leicht Wasser raus.

Meine Vermieterin ist sehr schwierig. Ich habe nur ihre Adresse. Sie gab weder Telefonnummer, noch ihre Email Adresse raus. Habe in der Vergangenheit ein Brief mit Einschreiben geschrieben und dieser landete in der Postfiliale zur Abholung. Ich denke, sie hat den Brief nie abgeholt

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ich kann ihr ja ein Brief schreiben, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass da nichts kommen wird, weil auch die Nachbarn meinten, dass sie auf Nachrichten nicht reagiert.

Und das ist jetzt auch ein Schaden, der lange nicht auf sich warten lassen kann. Hab die Wasserzufuhr direkt abgedreht.

In meinem MV ist eine Kleinreparatur Klausel bis zu 120€ niedergeschrieben.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119400 Beiträge, 39719x hilfreich)

Einschreiben-Einwurf senden.

Darin schrieben, das die Armatur undicht ist, ein entsprechender Wasserschaden droht und das Bad in der Nutzung eingeschränkt ist.
Das die Reparatur bis zum TT.MM.JJJJ zu erfolgen hat und bei ergebnislosem verstreichen der Frist im Rahmen der Selbstvornahme eine Reparatur durch eine Fachfirma erfolgen wird und man die Kosten mit der Miete verrechnet.
Und das man die Miete entsprechend kürzen wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Herdem62
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Einschreiben-Einwurf senden.

Darin schrieben, das die Armatur undicht ist, ein entsprechender Wasserschaden droht und das Bad in der Nutzung eingeschränkt ist.
Das die Reparatur bis zum TT.MM.JJJJ zu erfolgen hat und bei ergebnislosem verstreichen der Frist im Rahmen der Selbstvornahme eine Reparatur durch eine Fachfirma erfolgen wird und man die Kosten mit der Miete verrechnet.
Und das man die Miete entsprechend kürzen wird.


Danke für die Antwort.
Wie lang kann ich die Frist setzen? Denke 2 Wochen wären bei so einem Schaden nicht zumutbar.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119400 Beiträge, 39719x hilfreich)

Zitat (von Herdem62):
Denke 2 Wochen wären bei so einem Schaden nicht zumutbar.

Postlaufzeit + Handwerkertermin vereinbaren, das dürfte mit 2 Wochen durchaus hingehen.

Ich würde die nicht kürzer setzen, um nicht in Gefahr zu laufen auf den Kosten sitzen zu bleiben. 10 Tage würde ich als absolutes Minimum betrachten.

So lange kann man es in der Regel ohne Badewanne aushalten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Herdem62
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Herdem62):
Denke 2 Wochen wären bei so einem Schaden nicht zumutbar.

Postlaufzeit + Handwerkertermin vereinbaren, das dürfte mit 2 Wochen durchaus hingehen.

Ich würde die nicht kürzer setzen, um nicht in Gefahr zu laufen auf den Kosten sitzen zu bleiben. 10 Tage würde ich als absolutes Minimum betrachten.

So lange kann man es in der Regel ohne Badewanne aushalten.


Super danke dir. Aber wie gesagt, die Vermieterin wird nicht auf den Brief reagieren.
Hab vor knapp 1 Woche ihr einen Brief geschickt, aufgrund eines anderen Mangels, und sie hat den Brief immer noch nicht von der Postfiliale abgeholt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119400 Beiträge, 39719x hilfreich)

Zitat (von Herdem62):
Hab vor knapp 1 Woche ihr einen Brief geschickt, aufgrund eines anderen Mangels,

Dann den noch mit dabei packen.
Was ist das für ein Mangel?



Zitat (von Herdem62):
und sie hat den Brief immer noch nicht von der Postfiliale abgeholt.

Deshalb ja Einschreiben-Einwurf. Das wird zugestellt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Herdem62
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Herdem62):
Hab vor knapp 1 Woche ihr einen Brief geschickt, aufgrund eines anderen Mangels,

Dann den noch mit dabei packen.
Was ist das für ein Mangel?

Gegensprechanlage bei mir ist kaputt und meine Heizungen müssen entlüftet werden. Das sind alte Heizungen, die haben keinen Entlüftungsventil.


Zitat (von Herdem62):
und sie hat den Brief immer noch nicht von der Postfiliale abgeholt.

Deshalb ja Einschreiben-Einwurf. Das wird zugestellt.


Das habe ich bei dem Brief gemacht. Hab irgendwie Gefühl, dass das nicht ihre richtige Adresse ist

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119400 Beiträge, 39719x hilfreich)

Zitat (von Herdem62):
Hab irgendwie Gefühl, dass das nicht ihre richtige Adresse ist

Wenn das die ist, die im Mietvertrag steht und keine andere mitgeteilt wurde, dann gibt es keine andere.



Zitat (von Herdem62):
Das habe ich bei dem Brief gemacht.

Dann würde der nicht auf dem Postamt liegen, das passiert nur bei Einschreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Herdem62
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Herdem62):
Hab irgendwie Gefühl, dass das nicht ihre richtige Adresse ist

Wenn das die ist, die im Mietvertrag steht und keine andere mitgeteilt wurde, dann gibt es keine andere.

Ja das die vom Mietvertrag.

Zitat (von Herdem62):
Das habe ich bei dem Brief gemacht.

Dann würde der nicht auf dem Postamt liegen, das passiert nur bei Einschreiben.


Sorry, ja es war nur ein Einwurf. Dann werde ich jetzt bei dem Brief morgen ein Einschreiben Einwurf machen.
Kann ich in den Brief alles zusammen fassen? Also ihr die Frist geben, dann nach der Frist selbstständig den Fachmann rufen, dann ihr die Rechnung stellen und bei nicht Erstattung von der nächsten Miete abziehen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Herdem62):
Kann ich in den Brief alles zusammen fassen? Also ihr die Frist geben, dann nach der Frist selbstständig den Fachmann rufen, dann ihr die Rechnung stellen und bei nicht Erstattung von der nächsten Miete abziehen


Klar kannst Du das machen.

Die Frage ist nur, ob das auch einen Sinn ergibt. Zumindest die Undichtigkeit an der Badamartur deutet doch sehr auf einen Schaden hin, der unter die Kleinreparaturklausel fällt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Herdem62
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Herdem62):
Kann ich in den Brief alles zusammen fassen? Also ihr die Frist geben, dann nach der Frist selbstständig den Fachmann rufen, dann ihr die Rechnung stellen und bei nicht Erstattung von der nächsten Miete abziehen


Klar kannst Du das machen.

Die Frage ist nur, ob das auch einen Sinn ergibt. Zumindest die Undichtigkeit an der Badamartur deutet doch sehr auf einen Schaden hin, der unter die Kleinreparaturklausel fällt.

Berry


Gehört die Badarmatur nicht zur Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme? Somit wäre doch der Vermieter in der Pflicht, dies wieder in Ordnung zu bringen oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119400 Beiträge, 39719x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zumindest die Undichtigkeit an der Badamartur deutet doch sehr auf einen Schaden hin, der unter die Kleinreparaturklausel fällt.

Das ist erst mal egal wenn der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt.


Ach ja, wenn der Fachbetrieb das übernimmt, unbedingt alle alten Teile aufheben und nicht entsorgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Herdem62
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Sir Berry):
Zumindest die Undichtigkeit an der Badamartur deutet doch sehr auf einen Schaden hin, der unter die Kleinreparaturklausel fällt.

Das ist erst mal egal wenn der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt.


Ach ja, wenn der Fachbetrieb das übernimmt, unbedingt alle alten Teile aufheben und nicht entsorgen.


Ok super danke

Eine Frage hätte ich noch. Meine Heizung müsste entlüftet werden. Da aber meine Heizungen ziemlich alt sind habe ich keine Entlüftungsventile. Der Hausmeister meinte, dass ein Fachbetrieb kommen müsste.
Wer müsste dann für die Arbeit die Kosten übernehmen?
Wir haben eine Zentralheizung im Haus.
Im Mai werden alle Heizungen entlüftet. Ich bin ab Juli erst eingezogen. Bei meiner Wohnung wurde es wohl versäumt

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die Frage ist nur, ob das auch einen Sinn ergibt. Zumindest die Undichtigkeit an der Badamartur deutet doch sehr auf einen Schaden hin, der unter die Kleinreparaturklausel fällt.
Trotzdem ist der Vermieter verpflichtet, die Arbeiten zu beauftragen und zu bezahlen. Wenn es dann wirklich eine gültige Kleinreparaturenklausel gibt (das ist nach den Angaben gar nicht klar) und wenn der Betrag wirklich in den Grenzen liegt, kann er sich den Betrag ja vom Mieter wiederholen.

Ich erkenne durchaus die Schwierigkeit, dass hier offenbar der Vermieter nicht reagiert. Ich rate dennoch zur Vorsicht bei der Selbstvornahme. Wenn der Vermieter innerhalb der Frist wirklich nicht reagiert, so suche bitte einen Fachhandwerker (notfalls über die Handwerkskammer) und nicht irgendeinen noname-Hilfsarbeiter aus dem Netz. Denn sobald du beauftragst, bist du prinzipiell auch in der Haftung, wenn irgendwas schief geht. Falls bei der Reparatur oder später ein Wasserschaden ensteht, kann das richtig was kosten. Es versteht sich von selbst, dass die Reparatur gegen ordnungsgemäße Rechnung und nicht schwarz erfolgen sollte.

Ich vermute, dann wird man eh sehr schnell über den 120 Euro aus der Kleinreparaturenklausel landen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Herdem62
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Sir Berry):
Die Frage ist nur, ob das auch einen Sinn ergibt. Zumindest die Undichtigkeit an der Badamartur deutet doch sehr auf einen Schaden hin, der unter die Kleinreparaturklausel fällt.
Trotzdem ist der Vermieter verpflichtet, die Arbeiten zu beauftragen und zu bezahlen. Wenn es dann wirklich eine gültige Kleinreparaturenklausel gibt (das ist nach den Angaben gar nicht klar) und wenn der Betrag wirklich in den Grenzen liegt, kann er sich den Betrag ja vom Mieter wiederholen.

Ich erkenne durchaus die Schwierigkeit, dass hier offenbar der Vermieter nicht reagiert. Ich rate dennoch zur Vorsicht bei der Selbstvornahme. Wenn der Vermieter innerhalb der Frist wirklich nicht reagiert, so suche bitte einen Fachhandwerker (notfalls über die Handwerkskammer) und nicht irgendeinen noname-Hilfsarbeiter aus dem Netz. Denn sobald du beauftragst, bist du prinzipiell auch in der Haftung, wenn irgendwas schief geht. Falls bei der Reparatur oder später ein Wasserschaden ensteht, kann das richtig was kosten. Es versteht sich von selbst, dass die Reparatur gegen ordnungsgemäße Rechnung und nicht schwarz erfolgen sollte.

Ich vermute, dann wird man eh sehr schnell über den 120 Euro aus der Kleinreparaturenklausel landen.


Ja das sowieso. Werde definitiv jemanden vom Fach holen. Und da ich eh über die 120€ kommen werde, wird sie das zahlen müssen. Ich werde auch die günstigste Armatur nehmen. Hauptsache es macht sein Job.

Aber soweit ich weiß, obliegt die eine defekte Armatur zur Instandhaltung, wozu der Vermieter so oder so verpflichtet wäre, sich darum zu kümmern

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Herdem62):
Aber soweit ich weiß, obliegt die eine defekte Armatur zur Instandhaltung, wozu der Vermieter so oder so verpflichtet wäre, sich darum zu kümmern


Das sich der Vermieter darum kümmern muss, hat cauchy oben ja schon zu recht geschrieben.
Gleichwohl kann es für den Mieter aus Kostensicht sinnvoll sein, eine solche Kleinreparatur selbst vorzunehmen.
Die Einschränkung kann, weil es sich möglicherweise nur um eine defekte Dichtung handelt die wenn am Anschluss unter 50 Cent oder wenn mittig ca 15 € kostet.

Das der Rechnungsbetrag, den "sein" Handwerker dem Vermieter berechnet, in dem Einzelpunkt über dem Betrag aus der Kleinreparaturklausel liegt, würde ich als eher ungewöhnlich ansehen.

Zitat (von cauchy):
Ich rate dennoch zur Vorsicht bei der Selbstvornahme.
Ein zutreffender Ratschlag. man sollte schon wissen was man sich selbst oder einem Bekannten zutrauen kann, wenn man aus Kostensicht abwägt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Herdem62
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab mich wohl etwas falsch ausgedruckt.
Ich habe keine undichte Stelle, sondern ein Riss in der Armaturenmutter.
Das Ding muss quasi so oder so ersetzt werden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Herdem62):
Hab mich wohl etwas falsch ausgedruckt.
Ich habe keine undichte Stelle, sondern ein Riss in der Armaturenmutter.
Das Ding muss quasi so oder so ersetzt werden


Naja, Anfahrtspauschale, 1/2 - 1 Stunde Stunde Arbeit + Kosten der Armatur...... das könnte die 120 EUR schon knacken.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.579 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen