War die Wohnung renoviert?

26. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Clemens87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
War die Wohnung renoviert?

Guten Tag,

ich möchte gerne folgenden Sachverhalt klären:

Eine Wohnung wird von Partei A gemietet. Der Zustand der Wohnung wird im Mietvertrag folgendermaßen beschrieben: "besenrein, weiß gestrichen". Nach 8 Jahren Mietzeit kommt es zum Auszug von Partei A und der Vermieter fordert eine Renovierung. Partei A ist der Meinung, das keine Renovierung erforderlich ist, da die Wohnung beim Einzug unrenoviert war (Dies begründen sie mit Gebrauchsspuren wie Ablagerungen und kleinen Löchern an den Wänden sowie optischen Mängeln, z.B. dass hinter den Heizkörpern noch die vergilbte braune Tapete zu sehen war). Der Vermieter bestätigt daraufhin schriftlich, dass die Renovierung der Wohnung ca. 2 Jahre vor Einzug von Partei A stattfand und ist der Meinung, dass diese zwar in der Zwischenzeit bewohnt war, sich aber bei der Übergabe an Partei A in einem renovierten Zustand befand.

Frage: Kann man sagen, ob die Wohnung bei Einzug als renoviert galt oder nicht? Oder ist dies eine Einzelfallentscheidung?

Ich konnte dazu nur eine Entscheidung des Landgerichts Berlin finden (Az.: 65 S 106/15). In dem Fall fand die Renovierung ein halbes Jahr vor Einzug statt und die Wohnung wurde vom Gericht als renoviert befunden.

Für Hilfe bei Beantwortung dieser Frage bin ich sehr dankbar.

LG Clemens

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wie lautet denn die Bestätigung des VM seinerzeit? (Wortwörtlich)

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#2
 Von 
Clemens87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

In der schriftlichen Stellungnahme äußert sich der Vermieter folgendermaßen:

"Die Wohnung war ca. 2 Jahre vor Ihrem Einzug von den Vormietern gestrichen worden, daher war die Wohnung nicht unrenoviert, sondern nicht frisch renoviert - deshalb habe ich damals im Mietvertrag den Zustand der Wohnung mit "besenrein, weiß gestrichen" beschrieben."

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

und das hat der VM ge- und unterschrieben? Dann würde ich sagen unrevoniert eingezogen, besenrein wieder raus.

-- Editiert von AltesHaus am 26.04.2018 18:52

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Clemens87):
Nach 8 Jahren Mietzeit kommt es zum Auszug von Partei A und der Vermieter fordert eine Renovierung.


Ist denn der Mieter überhaupt wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet worden ?

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