Warmmiete ohne Nebenkostenabrechnung trotz Auszug

16. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Fraetzchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Warmmiete ohne Nebenkostenabrechnung trotz Auszug

Hallo!

Ich bräuchte mal euren Rat:

Es handelt sich um 1 Zimmer (ca. 15 qm) einer Wohngemeinschaft (WG) mit monatl. 215,00 Euro Warmmiete. Es werden im weiteren Verlauf keine separaten Nebenkostenabrechnungen erstellt!
In der Warmmiete sind sowohl die üblichen Kosten wie z.B. für Strom, Heizung, Abfall, Wasser/Abwasser und Versicherungen, als auch eine Telefon- und Internetflatrate enthalten.

Das Zimmer wurde von mir seit November 2011 nicht mehr bewohnt und im November 2012 zum 31.01.2013 gekündigt. Der abschließende Auszug (Räumung des Zimmers) fand am 09.11.2012 statt. Das Zimmer steht seitdem komplett leer.

Muss ich nun noch bis einschließlich 31.01.2013 Warmmiete bezahlen, obwohl das Zimmer leersteht, somit seit dem endgültigen Auszug auch kein Verbrauch entsteht und ich im weiteren Verlauf auch keine Nachzahlung für etwaige zuviel bezahlte Nebenkosten erstattet bekomme?
Zur Erinnerung: Das Zimmer wird bereits seit einem Jahr nicht mehr bewohnt. Es entstanden dem Vermieter seitdem auch keine Kosten für Strom, Heizung, Abfall, Wasser und Abwasser! Lediglich die Kosten für Kaltmiete zzgl. Versicherungen sind aus meiner Sicht für die restliche Mietdauer angemessen.

Daher sehe ich nicht ein, dem Vermieter bis zum Ende der Mietdauer die volle Warmmiete zu bezahlen, sondern ziehe es in Erwägung, ca. 30 % für Strom, Heizung, Abfall, Wasser und Abwasser in Abzug zu bringen.

Des Weiteren stand mir während der gesamten Mietdauer nicht die im Vertrag vereinbarte Festnetz- und Internetflatrate zur Verfügung, sondern musste von mir separat abgeschlossen und bezahlt werden. Auch diese Kosten in Höhe von ca. 35 Euro/Monat möchte ich - zumindest für die restliche Mietdauer - in Abzug bringen. Warum soll ich schließlich für etwas bezahlen, was mir trotz Regelung im Mietvertrag nicht zur Verfügung steht.

Wie seht ihr das?

Vielen Dank für eure Antworten :-)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Die Warmmiete musst Du wohl bis zum Schluss bezahlen.
Geheizt werden muss das Zimmer ja auch mit, sonst besteht die Gefahr, dass sich dort Schimmel bilden kann.

Oder steht in Deinem Mietvertrag, dass bei nichtbewohnen des Zimmers eine geringere Miete zu zahlen ist ??

Das mit dem Internet wurde schrifltich vereinbart ?
Dann kannst Du natrülich die Miete mindern um den Betrag, musst aber vorher den Vermieter den Mangel schriftlich anzeigen und ihm eine Frist setzen, diesen zu beheben. Dabei wäre zu bedenken, dass Du das ja bisher hingenommen hast und evtl. gar kein Recht mehr darauf hast.

Alles in allem aber denke ich nicht, dass es sich bis zum 31.01.2013 noch lohnt hier eine große Welle zu machen.

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#2
 Von 
Fraetzchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Michael,

zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort.

Dass das Zimmer auf meine Kosten weiterhin beheizt werden muss, um etwaige Schimmelbildungen vorzubeugen, kann mir aus meiner Sicht nicht zugemutet werden.

Was ist dann jedoch mit den restlichen Nebenkosten wie z.B. Strom ect.?

Das mit dem Festnetz- und Internetanschluss habe ich dem Vermieter im Oktober 2012 schriftlich mitgeteilt und auf den bestehenden Mietvertrag verwiesen. Da der jetzige Vermieter die Wohnung selbst erst vor ca. 1,5 Jahren von einem Vormieter übernommen hatte, übernahm er auch meinen (Unter-)mietvertrag zu den vereinbarten Konditionen. Seine Reaktion darauf: "Davon wusste ich nichts. Wenn das jedoch so vereinbart war, hätte ich das natürlich für dich bezahlt bzw. dir den Rechnungsbetrag erstattet."

Du hast natürlich Recht wenn du denkst, dass es sich auf Grund der nur noch begrenzten Endmietdauer nicht wirklich lohnt, eine "große Welle" zu machen. Allerdings bezahle ich als Studierender/Auszubildender seit Oktober 2012 zeitgleich ja auch noch für das jetzige (neue) Mietverhältnis.

Eigentlich dachte ich an einen monatl. Nebenkostenabzug in Höhe von 50 Euro zzgl. 35 Euro monatl. für Telefon- und Internetanschluss.

Ich stehe vor einer schwierigen Entscheidung auch im Hinblick auf den rechtlichen Aspekt.



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"Geht nicht gibt´s nicht?
Dann brat´ mir mal nen Schneeball!"

-- Editiert Fraetzchen am 16.11.2012 10:56

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Dass das Zimmer auf meine Kosten weiterhin beheizt werden muss, um etwaige Schimmelbildungen vorzubeugen, kann mir aus meiner Sicht nicht zugemutet werden.


Da bin ich der Meinung, dass Du mit Deiner Meinung falsch liegst. Du hast das Zimmer gemietet und bist solange der Meitvertrag läuft dafür verantwortlich.
Du würdest nur herumkommen, wenn jemand anderes das Zimmer vorher schon mietet.

Im Mietvertrag steht sicherlich, dass für die Mietzeit die Warmmiete zu zahlen ist und nicht für die Zeit, in welcher das Zimmer bewohnt ist.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fraetzchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Für die restliche Mietdauer selbstverständlich. Allerdings ist die Zimmertüre geöffnet und das Zimmer steht der Hauptmieterin (WG-Mitbewohnerin) vollständig zur Verfügung.

Ich hoffe es findet sich jemand, der das Zimmer alsbald übernimmt.

Dennoch unterstelle ich der Vermieterin hier eine Art der Bereicherung, wenn Warmmiete verlangt werden wird, obwohl keine nennenswerten Nebenkosten durch mich für die restliche Mietzeit entstehen können. Für die zurückliegende Zeit sieht das natürlich anders aus, denn ich hätte ja jederzeit Nebenkosten verbrauchen können. Doch nun seit meinem Auszug?!

Fair wäre hier allemal das Angebot einer pauschalen Mietminderung ihrerseits, mit der beide Parteien gut leben können!

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"Geht nicht gibt´s nicht?
Dann brat´ mir mal nen Schneeball!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Dass das Zimmer auf meine Kosten weiterhin beheizt werden muss, um etwaige Schimmelbildungen vorzubeugen, kann mir aus meiner Sicht nicht zugemutet werden.


Doch kann es. Du hast die Obhutspflicht für den von dir gemieteten Raum.

quote:
Dennoch unterstelle ich der Vermieterin hier eine Art der Bereicherung, wenn Warmmiete verlangt werden wird


Blödsinn. Wie dir bereits mitgeteilt wurde, ist die komplette Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses fällig. Das ist nicht nur bei gemieteten Zimmern, sondern auch bei gemieteten Wohnungen so und entspricht geltendem Recht (wenn du nen Monat im Urlaub bist, kannst du ja auch nicht mal eben die Nebenkosten aus der Miete kürzen). Wenn du die Nebenkosten nicht zahlst, gerätst du in den Rückstand, der notfals klagweise dann eingetrieben wird. Dass du die Klage verlierst ist hundertprozentig gesichert, so dass du dann auch noch Gerichts- und Anwaltskosten der Klägerin an der Backe hättest.

quote:
Des Weiteren stand mir während der gesamten Mietdauer nicht die im Vertrag vereinbarte Festnetz- und Internetflatrate zur Verfügung, sondern musste von mir separat abgeschlossen und bezahlt werden. Auch diese Kosten in Höhe von ca. 35 Euro/Monat möchte ich - zumindest für die restliche Mietdauer - in Abzug bringen.


Zumindest für die restliche Mietdauer könnte man darüber reden. Besprich das mit der Vermieterin. Ich verstehe nur das hier in dem Zusammenhang nicht:

quote:
Das mit dem Festnetz- und Internetanschluss habe ich dem Vermieter im Oktober 2012 schriftlich mitgeteilt und auf den bestehenden Mietvertrag verwiesen. Da der jetzige Vermieter die Wohnung selbst erst vor ca. 1,5 Jahren von einem Vormieter übernommen hatte, übernahm er auch meinen (Unter-)mietvertrag zu den vereinbarten Konditionen.


Das heißt doch, dass das schon bei deinem vorherigen Vermieter nicht ging. Was hast du da getan?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Du hast natürlich das Recht, das Zimemr abzusperren, damit nur Du Zugang hast. Das Du freiwillig die VErfügung abgibst entbindet Dich nicht von der Zahlungspflicht der Warmmiete.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Eine Warmmiete ist nie fair. Stell Dir vor Du erhältst als Mieter eine Person, die krankhaft mehrmals am Tag duschen muss und über Gebühr heizt.

Da Du studierst setze ich mal eine persönliche Reife voraus:
Das Gesetz sagt, dass Du während der gesamten Mietzeit Miete und Nebenkosten zu zahlen hast, auch wenn Du dort nicht wohnst. Die Zahlungen sind unabhängig davon zu leisten, ob Du dort wohnst oder nicht. Du hast ja auch offensichtlich zu spät gekündigt, das war bestimmt zu sicheren Seite für Dich.
Es kann nicht sein, dass Du jetzt einen Vertrag anzweifelst, nur weil er derzeit zu Deinen Ungunsten läuft. Wenn Du das Zimmer vor Ablauf Deiner Mietvertragszeit vorzeitig übergeben hast ist das auch Dein Problem, es ist offensichtlich kein Mietaufhebungsvertrag geschlossen worden.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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