Hallo liebe Comm,
ich habe derzeit folgendes Problem, ich bezahle für meine ca. 35m² 1-Zimmer-Wohnung mit Garage 350€ Miete - Warmmiete, sprich Heizkosten, Warmwasser etc. sind damit bezahlt. Wenn eine Stromnachzahlung am Ende des Jahres kommt muss ich diese Anteilig mitbezahlen, das verstehe ich, aber nun muss meine Vermieterin den Öltank wieder komplett befüllen lassen (eine Füllung ca. 1500€) und will das ich mich beteilige. Da ein 1-Personenhaushalt dem 2-Personenhaushalt der Vermieterin gegenübersteht eben mit einem drittel, 500€. Ist das so rechtens? Ich denke doch nicht, da ja nun Heizkosten und Warmwasser auf die Warmmiete zurückzuführen sind oder nicht?
MfG Symmi
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-- Editiert am 14.08.2009 15:16
-- Editiert am 14.08.2009 15:17
Warmmiete - und trotzdem Öl bezahlen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Natürlich musst du dich nicht an den Kosten beteiligen. Deine anteiligen Heizungskosten sind mit der Warmmiete abgegolten bzw. hineingerechnet.
Wenn du dich trotzdem beteiligst so ist das als Spende für deinen VM anzusehen, eine Verpflichtung hierfür besteht nicht.
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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"
Ich gehe von einem Zweifamilienhaus bzw Einfamilienhaus mit Einligerwohnung aus.
Eine der wenigen Ausnahmen, bei der die Vereinbarung der Warmmiete nach der Heizkostenverordnung zulässig ist !
Wenn im Mietvertrag steht, dass damit alle Kosten, insbesondere Heizkosten, abgegolten sind, dann gilt das. Dass solte aber dann die VM èrin wissen, oder kennt die nicht einmal Ihren eigenen Vertrag ?
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Ich vermute, die Vermieterin hat gemerkt, dass bei den aktuellen Heizkosten die Pauschale vielleicht nicht die effektiven Kosten abdeckt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, wenn sie vertraglich diese Warmmiete selbst bestimmt und festgehalten hat, dass sie eine Beteiligung beim Heizölkauf nicht verlangen darf.
Was mir hier auffällt, es wird gleich ein Drittel verlangt? Wie du schreibst, ist deine Wohnung/ Apartement 35 m2 gross, also die der Vermieter 70?
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Im Mietvertrag stehen anfallende Heizkosten als Warmmiete mit drin.
Der Rest des Hauses sind nochmal ca. 110-130m², also passt das mit dem drittel auch schonmal nicht, ja.
Danke der Antworten erstmal, werd mal schauen was sich machen lässt. =)
MfG Symmi
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-- Editiert am 17.08.2009 11:59
Vielleicht bittest du mal darum, die Gesamtheizkosten eines bzw. des letzten Jahres an Rechnungen einsehen zu können?
Das ist ja wohl ziemlich hoch veranschlagt, Relation von 35 m2 zu 110 bis 120 m2. Aber das ist nun mal ein Zweifamilienhaus, Ablesegeräte hast du sicher auch nicht an deinen Heizkörpern?
Dann müsste die Vermieterin dennoch ca. nach m2 umlegen.
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@Aragonia
Du rätst dem Mieter anteilig die Ölrechnung zu bezahlen?
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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang"
Eirene, wenn es sich hier um ein Zweifamilienhaus handelt und eine Warmmiete vereinbart wurde, hierbei handelt es sich ja auch nur um ein angemietetes Appartement, dem 1/3 der Heizkosten des Hauses anscheinend in Rechnung gestellt werden, dann darf sie sicher um Verifizierung der gezahlten Rechnungen bitten.
Ok, dann kommen da noch die Heiznebenkosten drauf.
Und ich denke, sie will und wird ihr Öl bezahlen.
Mehr muss sie doch nicht zahlen, oder?
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@Aragonia
schau mal, was Barnie geschrieben hat.
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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang"
-- Editiert am 17.08.2009 18:00
Ist schon klar, Eirene, wobei wir wieder beim Ausgangspunkt sind, Warmmiete ist Warmmiete, mehr muss sie sicher nicht zahlen, und vor allem nicht in Mitleistung treten, wenn die Öltanks befüllt werden.
Also hat sie damit eigentlich gar nichts zu tun.
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richtig
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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang"
--- editiert vom Admin
es sei denn, Morti fällt dazu noch etwas ein
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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang"
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