Warmwasser Abrechnung nur Grundkosten

7. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Illus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
Warmwasser Abrechnung nur Grundkosten

Guten Tag,

folgende Situation:
Ich bin seit 1,5 Jahren Mieter bei einer größeren Wohnungsgesellschaft. Seit meinem Einzug wurde wiederholt angedeutet, dass die Wasseruhren gewechselt werden sollen - passiert ist bei manch Nachbarn etwas, bei mir bislang nicht. Zum Einzug wurde der Zählerstand ermittelt.

Nun machte mich meine (erste) Nebenkostenabrechnung stutzig. Dort gibt es für die Heizkosten einen Grund- und einen Verbrauchsanteil (30/70). Nicht aber für das Warmwasser. Hier werden die Gesamtkosten auf alle (16) Mieter entsprechend ihrer Wohnfläche aufgeteilt. Für mich (meist Kaltduscher) in meiner 52 m²-Wohnung führt das für 2021 zu 290 € für Warmwasser. 290 € für ~30 mal warmduschen.

Meine Recherchen deuten darauf hin, dass der Vermieter hier gepennt hat (neue Zähler an den Heizkörpern, aber eben zum Teil noch sehr alte an den Wasserleitungen). Ob das der (einzige) Grund ist für diese Form der Abrechnung ist, konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen. Wäre das wichtig?
Dass ein Wechsel "unzumutbar" ist, erscheint mir für einen Vermieter tausender Wohnungen unwahrscheinlich (ist aber womöglich Ansichtssache). Somit vermute ich, von den 290 € für Warmwasser 15 % abziehen zu dürfen.
Ist das richtig?
Oder 15 % von den gesamten Heizkosten?
Oder gar nichts?

Ich habe keinen Fall online gefunden, bei dem (nur) teilweise ein Verbrauchsanteil ausgewiesen ist. Vielleicht weiß hier jemand Rat?

Vielen Dank für's Lesen!

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13 Antworten
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#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4616 Beiträge, 554x hilfreich)

Habt ihr denn eine Warmwasseraufbereitung und entsprechende Zähler?

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#2
 Von 
Illus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Habt ihr denn eine Warmwasseraufbereitung und entsprechende Zähler?


Bitte entschuldige meine sehr späte Reaktion.
Ja, wir haben eine Warmwasseraufbereitung (genauer kann ich's nicht sagen, ist aber noch recht neu).
Es gibt die Zähler, die seit Jahr(zehnt)en in den Wohnungen sind, bzw. in einzelnen Wohnungen im Laufe der letzten Jahre durch digitale Zähler ausgetauscht wurden. Sind die gemeint? Ansonsten müsste ich einen technisch versierteren Nachbarn fragen.

Neue Informationen von meinen Nachbarn:
Bis 2020, als die Firma wechselte, die die Ablesungen macht, wurde auch Warmwasser über mindestens 10 Jahre verbrauchsabhängig abgerechnet! Damals kam regelmäßig jemand in die Wohnungen und hat die Wasseruhren abgelesen. Das wäre auch jetzt noch möglich, wird aber nicht gemacht. Stattdessen wird seitdem vermieter-seitig rumgedruckst, dass man irgendwann die Wasseruhren erneuern will. Dass stattdessen die Kosten nicht mehr verbrauchsabhängig abgerechnet werden, wurde keinem Mieter mitgeteilt bzw. nur indirekt über die Heizkostenabrechnung.


Folgendes ist ein anderes Fass, aber ich möchte es teilen und habe auch nichts gegen eine Einschätzung:
Zudem habe ich mittlerweile die Abrechnung des Gaslieferanten erhalten. Demnach kostete die kWh 2021 8,3 Cent zzgl. Steuer, also rund 10 Cent (ohne Varianz, offenbar ein Festpreis für das ganze Jahr). Dieser Preis kommt mir für 2021 sehr hoch vor, zumindest in meinem Google- und Kollegenvergleich. Zudem wurde im Haus über 15% mehr Gas verbraucht als noch vor 2 Jahren (was möglich, aber ungewöhnlich ist, zumal letztes Jahr 2 der 16 Wohnungen rund 6 Monate leer standen). Und dazu liegen die Grundkosten für die Lieferung bei rund 24 € pro Wohnung und Monat (im Durchschnitt).
Kann das rechtens sein? Sollte ich da weiterbohren?

Wenn meine Nachbarin mit ihren 2 Kindern für 2021, einem Jahr mit leichten Preisanstiegen, 1.100 € Heizkosten nachzahlen soll (nachdem sie im Vorjahr noch Geld zurückbekam), wie soll das 2022 erst werden?

Ich freue mich über jede Antwort, danke für's Lesen!


-- Editiert von User am 29. Oktober 2022 18:22

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Mit Zähler sind Wasseruhren gemeint. Kaltwasserzähler und Warmwasserzähler. Die wurden früher in der Wohnung abgelesen, nun soll vermutlich umgerüstet werden auf *Funk-Fernablesung*, d.h. keiner kriecht mehr zu den Wasseruhren. Das mit der Umrüstung klappt vermutlich nicht? Gibt keine Uhren und/oder keine Handwerker? Und wenn er tausende nachrüsten will...

Zitat (von Illus):
Bis 2020, als die Firma wechselte, die die Ablesungen macht, wurde auch Warmwasser über mindestens 10 Jahre verbrauchsabhängig abgerechnet!
Ja, zu 30/70 abgerechnet. Ganz sicher die 30% Grundkosten, die auch zu zahlen waren, wenn nie WW verbraucht worden wäre. Allerdings sind 290,- für 52 qm arg viel.
Hat der Vermieter jetzt in der Abrechnung nicht begründet, warum er nach Wohnfläche bzw. nur nach Grundkosten berechnet??
Du kannst Einsicht in die Belege fordern, dann die Grundkosten f. WWbereitung herausfinden und zahlen und noch aufrunden für 30x warmduschen...

Zitat (von Illus):
290 € für ~30 mal warmduschen.
Fürs Duschen will er nicht 290,- haben. Die Grundkosten für das *immer WW vorhanden* bleiben so oder so.

Zitat (von Illus):
Zudem habe ich mittlerweile die Abrechnung des Gaslieferanten erhalten.
Wieso hast du die erhalten? Hat der Vermieter dir die geschickt?
Zitat (von Illus):
wie soll das 2022 erst werden?
Na, da hat der Vermieter doch sicher allen Mietern schon eine frohe Botschaft mit Gründen und Zahlen zugeschickt? besonders bei Gas...
zB wegen Preisen...bitte ich um Erhöhung ihrer Vorauszahlung für Gas um x...€ oder um y%..
oder: ... es erfolgt aus Gründen xy eine Anpassung ...
Noch nicht?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Illus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mit Zähler sind Wasseruhren gemeint. Kaltwasserzähler und Warmwasserzähler. Die wurden früher in der Wohnung abgelesen, nun soll vermutlich umgerüstet werden auf *Funk-Fernablesung*, d.h. keiner kriecht mehr zu den Wasseruhren. Das mit der Umrüstung klappt vermutlich nicht? Gibt keine Uhren und/oder keine Handwerker? Und wenn er tausende nachrüsten will...
Von vorne bis hinten: Ja, genau!
Zitat (von Anami):
Ja, zu 30/70 abgerechnet. Ganz sicher die 30% Grundkosten, die auch zu zahlen waren, wenn nie WW verbraucht worden wäre.
Ja, 30% Grundkosten waren auch vorher dabei.
Zitat (von Anami):
Hat der Vermieter jetzt in der Abrechnung nicht begründet, warum er nach Wohnfläche bzw. nur nach Grundkosten berechnet??
Nein.
Zitat (von Anami):
Wieso hast du die erhalten? Hat der Vermieter dir die geschickt?
Ich habe angefragt und sie aus Kulanz erhalten und gerade nochmal die Zahlen geprüft.
Für 16 Wohnungen betragen die Grundkosten rund 4.200 € (zzgl. MwSt. rund 5.000 €).
Die Verbrauchskosten liegen bei einem Preis von 8,8 ct/kWh (zzgl. MwSt. also ca. 10,5 ct/kWh) bei rund 12.000 € (zzgl. MwSt. rund 14.300 €). Es ist nur dieser eine Preis in ct/kWh genannt, keine Änderungen.
Da die Wohnungen sich in ihrer Größe nicht wesentlich unterscheiden, kommt man pro Wohnung so auf monatliche Kosten von ca. 74 € für Verbrauch und 26 € Grundkosten, also runde 100 € pro Monat. Wohlgemerkt für 2021.
Ich bin absolut kein Experte, für mich ist das alles Neuland, aber sowohl der Preis pro kWh als auch der Grundpreis kommen mir für 2021 sehr hoch vor, insbesondere nach meinen Gesprächen mit Kollegen und Bekannten.
Zitat (von Anami):
Na, da hat der Vermieter doch sicher allen Mietern schon eine frohe Botschaft mit Gründen und Zahlen zugeschickt? besonders bei Gas...
zB wegen Preisen...bitte ich um Erhöhung ihrer Vorauszahlung für Gas um x...€ oder um y%..
oder: ... es erfolgt aus Gründen xy eine Anpassung ...
Ebenfalls korrekt! Meine Heizkostenvorauszahlung ist dieses Jahr in 2 Stufen von monatlich 40 € (was zugegeben wenig ist) auf jetzt 150 € angehoben worden.
Wenn ich die Abrechnung richtig interpretiere, betrug mein Anteil am Gesamtverbrauch (nur Heizung) auf's Jahr hochgerechnet 1,2%.

-- Editiert von User am 1. November 2022 18:16

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von Illus):
kommt man pro Wohnung so auf monatliche Kosten von ca. 74 € für Verbrauch und 26 € Grundkosten,
Da er den Verbrauch mangels Wasseruhren nicht messen/zählen/berechnen kann, kann er nur die Grundkosten berechnen.
Zitat (von Illus):
führt das für 2021 zu 290 € für Warmwasser.
Bei deinen geschätzten 26,- pro Monat kommt das etwa hin.

Man könnte auch grob rechnen:
5000,- ./. 16 gleiche WE= je 312,50€ p.a. für die 30% Grundkosten der WW-Kosten.

Zu den 1,2%: Vergiss die Prozentzahl. Als Mieter zahlst du für Heizkosten und für WW-Kosten je 30% Grundkosten. Immer! Ob du viel oder wenig heizt/duschst/WW verbrauchst. IMMER steht Heizung und WW bereit. Das muss von allen bezahlt werden.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Illus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort und deine Mühe. Ich fürchte aber, da ist jetzt etwas durcheinandergeraten, vielleicht auch, weil ich begonnen hab, hier zwei "Problemstellungen" parallel zu beschreiben.

Die Zahlen in meinem letzten Beitrag bezogen sich auf die Gesamtrechnung des Lieferanten. Die dortigen "Grundkosten" haben nichts mit dem "Grundanteil" aus dem ersten Beitrag zu tun.

Also nochmal kurz und knackig, alle Kosten inkl. MwSt.:
Zahlen zu "Problem B": Mir kommen die Preise des Lieferanten hoch vor, sowohl die 10,5 ct/kWh als auch die hohen Grundkosten.
16 Wohnungen mit Flächen zwischen 50 und 70 m².
Gesamtkosten an den Lieferanten (Heizung und Warmwasser logischerweise NICHT differenziert): ~19.300 €
DAVON Verbrauchskosten von ~14.300 € (bei 10,5 ct/kWh) und ~5.000 € Grundkosten.

Nun erst kommt es zu "Problem A" aus dem ersten Beitrag: Die Warmwasserkosten werden nicht nach Verbrauch abgerechnet, obwohl dies in der Vergangenheit gemacht wurde und meines Wissens nach auch nach wie vor möglich ist.
Laut Abrechnung betragen die Anteile an den Gesamtkosten (von ~19.300 €) gut 76% für Heizung und knapp 24% für Warmwasser.
Es gibt im gesamten Haus digitale Zähler an den Heizkörpern, die auch digital abgelesen und in der Abrechnung berücksichtigt wurden. Seit mindestens 12 Jahren werden die Heizkosten nach dem 70/30-Prinzip abgerechnet.
Es gibt nur in einzelnen Wohnungen digitale Zähler an den Wasserleitungen, jedoch in allen übrigen Wohnungen die klassischen Zähler. Diese wurden bis einschließlich 2019 jährlich abgelesen und daraus die Warmwasserkosten nach dem 70/30-Prinzip abgerechnet.
Seit 2020 werden letztere jedoch nicht mehr abgelesen, obwohl dies möglich wäre. Stattdessen werden die gesamten Warmwasserkosten nach Wohnfläche abgerechnet.

Vielleicht ist es jetzt etwas klarer. Mittlerweile haben sich auch andere Nachbarn eingeschaltet, nachdem sie die 2021er-Abrechnung mit den älteren Abrechnungen abgeglichen haben. Leider sind auch meine Nachbarn keine Experten. "Problem A" scheint vermieterseitig wirklich nicht ganz rechtens zu sein, aber was wir da machen können, wissen wir nicht. "Problem B" ist vielleicht korrekt so, nur ist es ärgerlich, wenn der Vermieter möglicherweise einen richtig schlechten Vertrag ausgehandelt hat, den er mehr oder weniger komplett auf die Mieter umlegen kann.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von Illus):
Stattdessen werden die gesamten Warmwasserkosten nach Wohnfläche abgerechnet.
Dann widersprich der Abrechnung über die WWkosten schriftlich. Lass dir begründen, warum er das so gemacht hat.

Was deine Nachbarn machen, weil nichts mehr wie früher ist, ist deren Sache.

Ob der Vermieter mit dem Gaslieferanten einen guten oder schlechten Vertrag ausgehandelt hat, ist für Mieter nicht relevant.

Noch gefragt: Wieviel € zahlst du seit Einzug monatlich als Vorauszahlung für Heizkosten? (diese Kosten sind nicht differenziert)

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Illus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann widersprich der Abrechnung über die WWkosten schriftlich. Lass dir begründen, warum er das so gemacht hat.
Okay, danke für die Empfehlung!

Zitat (von Anami):
Ob der Vermieter mit dem Gaslieferanten einen guten oder schlechten Vertrag ausgehandelt hat, ist für Mieter nicht relevant.
Da davon am Ende die Heizkosten maßgeblich abhängen, halte ich das für äußerst relevant für die Mieter. Ob diese diesbezüglich irgendwelche Ansprüche haben, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Im Mehrfamilienhaus einer Bekannten ein paar Straßen weiter mit scheinbar (!?) gleicher "Heiztechnik" hätte mein Haus (nach Abrechnung umgerechnet) rund 25 % weniger gezahlt. Hat der Eigentümer dort einfach wesentlich besser/glücklicher verhandelt? Ist offenbar egal, zahlen müssen die Mieter.

Zitat (von Anami):
Noch gefragt: Wieviel € zahlst du seit Einzug monatlich als Vorauszahlung für Heizkosten? (diese Kosten sind nicht differenziert)
Bei meinem letztjährigen Einzug waren es 40 €. Seit Juli sind es 80 €. Seit diesem Monat 150 €.

Laut Abrechnung entfielen in 2021 meine Heizkosten
- zu 45% auf 100% Grundanteil Warmwasser (das ich nachweislich kaum nutze)
- zu 34% auf 30 % Grundanteil Heizung
- zu 21% auf 70 % Verbrauchsanteil Heizung
Die Aufzählung nützt wohl nichts, zeigt aber die Bedeutung der Warmwasserkosten in meiner Abrechnung, während meine Heizungsnutzung offensichtlich sehr gering ist.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von Illus):
Da davon am Ende die Heizkosten maßgeblich abhängen, halte ich das für äußerst relevant für die Mieter
Ich gar nicht, zumindest nicht in dem Zusammenhang, den du nun herstellen willst.

Der Gasliefervertrag wurde in 2021 (evtl. sogar schon 2020) zu den damals geltenden Preisen geschlossen. Der Mieter hat darauf keinen Einfluss. Der Mieter mietet eine Wohnung ... oder lässt es bleiben.
Zitat (von Illus):
Hat der Eigentümer dort einfach wesentlich besser/glücklicher verhandelt?
Völlig irrelevant.
Zitat (von Illus):
Die Aufzählung nützt wohl nichts,
Richtig. Diese %-Rechnerei mit Grundanteilen bringt gar nichts. Übrigens war deine Überschrift: Warmwasser Abrechnung nur Grundkosten

Ansonsten:
- Heizkosten (incl. WWkosten) von 40,-mtl. zu Mietbeginn Anfang 2021 sind nicht zu beanstanden.
- Seit Juli 2022 wird aus bekanntem Anlass eine höhere Vorauszahlung verlangt. Die musst du nicht zwangsweise leisten. Auch nicht die 150 €. Nachzahlung dann uU viel später, in ca 1 Jahr.

Zitat (von Illus):
290 € für ~30 mal warmduschen.
Zurück dazu: NEIN, nicht 290,- für 30x duschen, sondern für 365 Tage Bereitstellung von WW, Tag und Nacht, sommers wie winters. = WWkosten für 52 m².

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Illus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Übrigens war deine Überschrift: Warmwasser Abrechnung nur Grundkosten
Oh ja, ist mir gar nicht aufgefallen. Mist, entschuldige die Irritationen. Der Startbeitrag stellt die Problematik dann klarer dar.

Zitat (von Anami):
Ansonsten:
- Heizkosten (incl. WWkosten) von 40,-mtl. zu Mietbeginn Anfang 2021 sind nicht zu beanstanden.
- Seit Juli 2022 wird aus bekanntem Anlass eine höhere Vorauszahlung verlangt. Die musst du nicht zwangsweise leisten. Auch nicht die 150 €. Nachzahlung dann uU viel später, in ca 1 Jahr.
Das ist mir bewusst und ich finde das auch in Ordnung.

Zitat (von Anami):
Zitat (von Illus):
290 € für ~30 mal warmduschen.

Zurück dazu: NEIN, nicht 290,- für 30x duschen, sondern für 365 Tage Bereitstellung von WW, Tag und Nacht, sommers wie winters. = WWkosten für 52 m².
Meine von dir zitierte Aussage ist natürlich nicht richtig, sondern sollte nur zeigen, wie die Verhältnisse sind, wenn Wenig-Verbraucher und verbrauchs-unabhängige Abrechnung bei hohen kWh-Kosten aufeinandertreffen.
Deine Antwort ist jedoch falsch.
Ich kenne die Bereitstellungskosten, wie oben beschrieben. Diese betragen insgesamt für das Haus ca. 5.000 €. Auf meine Wohnfläche umgerechnet ergäben sich somit Grundkosten an den Energielieferanten - also für Warmwasser und Heizung - von ca. 265 €. Natürlich geht im Haus auch Energie "verloren", deren Kosten diesem Wert noch hinzugerechnet werden müssten. Ebenso Wartungskosten.
Gäbe es auch für die Warmwasserkosten einen Grundanteil von 30 %, würde die Summe der beiden Grundanteile für Heizung und Warmwasser diese Kosten (Bereitstellung + Wartung + kleiner Puffer für Energieverluste im Haus) gut abdecken, das System funktioniert bei uns also!
Mein Problem ist jedoch, dass ich nicht 87 € für 30% WW-Grundanteil plus ~55 € für 70% Verbrauchsanteil = 142 € zahle, sondern 290 € für 100 % Grundanteil. Wenn die Preise so steigen, wie es meine Nebenkostenvorauszahlung befürchten lässt, muss ich froh sein, wenn meine WW-Kosten für 2022 dreistellig bleiben - für Warmwasser, das ich (nachweislich) kaum nutze und deren Bereitstellungskosten nur unwesentlich steigen dürften (letzteres mutmaße ich jetzt mal).

Mag sein, dass meine Berechnungen juristisch nicht relevant sind. Aber deine Aussage ist falsch, was meine Aufstellung recht deutlich zeigt. Und ich sauge mir die Berechnung ja nicht aus den Fingern oder versuche irgendetwas zu beschönigen, sondern leite die Werte ab, die bis 2020 hier üblich waren und nach meinem Verständnis der HeizkostenV auch - bis auf einige Ausnahmen - so umgesetzt werden sollen.



-- Editiert von User am 5. November 2022 09:26

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von Illus):
Aber deine Aussage ist falsch,
Es ist müßig, was wäre--wenn zu inszenieren. Ebenso ist es müßig, meine Aussagen für falsch zu halten.
Wenn du deine BK-Abrechnung für falsch hältst, widersprich ihr schriftlich bei deinem Vermieter. Etwas anderes hilft nicht.
Zitat (von Illus):
Mag sein, dass meine Berechnungen juristisch nicht relevant sind
Wozu auch?

Die diversen BK-Abrechnungen, zB von Bru**, von Tech**, von Min**, die ich kenne, werden nach HeizkostenV erstellt.
Dort wird nach Grundkosten und Verbrauchskosten (30/70 oder 50/50 berechnet. Grundanteile finden sich dort nicht. Es gibt Gesamtkosten der Heizanlage. Für die Abrechnung der WE gibt es Gesamtanteile, Gesamteinheiten, Preis in € pro Anteil/Einheit, Einheit pro WE, Anteil pro WE, alles auf Basis HeizkostenV.

Alle sparsamen Verbraucher, die ich kenne, ärgern sich über ihre hohen WWkosten. Immer wieder. Obwohl sie ihren geringen WWverbrauch sogar nachweisen können, weil sie KW-und WW-Zähler/-Uhren in ihren Wohnungen haben.

Leg deine Meinung deinem Vermieter dar, und lass mal hören, was draus wurde.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Illus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Leg deine Meinung deinem Vermieter dar, und lass mal hören, was draus wurde.

Das habe ich getan und nun (nach 3 Monaten) eine "Antwort" erhalten.
Meine Frage: "Wieso erfolgte die Warmwasser-Abrechnung für die Mietparteien in dem Haus, in dem ich wohne, nicht (teilweise) verbrauchsabhängig, wie es bis 2019 hier üblich war? Was hat sich danach geändert, sodass entsprechend Heizkostenverordnung nach Fläche abgerechnet werden muss?"
Als Antwort erhielt ich mehr oder weniger einen Auszug aus der Heizkostenverordnung und eine Aufzählung möglicher, allesamt nicht zutreffender Gründe, weshalb eine Berechnung nach Verbrauch ggf. nicht möglich sein könnte.

Teilerfolg: Wie es der Zufall will, kam Anfang des Jahres, zum ersten Mal seit 3 Jahren, ein Mann bei allen Mietern vorbei, um die (neuen wie alten) Warmwasserzähler abzulesen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von Illus):
Teilerfolg: Wie es der Zufall will, kam Anfang des Jahres, zum ersten Mal seit 3 Jahren, ein Mann bei allen Mietern vorbei, um die (neuen wie alten) Warmwasserzähler abzulesen.
Dann bewegt er sich doch...wenn auch langsam. :smile:

Die Ablesung deiner WWzähler wird deinen Anteil/verbrauchte m³ WW ergeben.
Das sollte mit deiner eigenen Ablesung übereinstimmen. Auch mit der vom Einzug. Damit kennst du die Menge.
Dann werden daraus die WW-Kosten ermittelt und du bekommst vermutlich irgendwann später wieder Post.
Dann könnte es weitergehen...

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