Warmwasser-Temperatur massiv durch Vermieter reduziert

23. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
ToWa
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 48x hilfreich)
Warmwasser-Temperatur massiv durch Vermieter reduziert

In einem Mehrfamilienhaus wurde aufgrund des Anstiegs der Energiekosten, die Temperatur des Warmwassers reduziert. (Es wird mit Öl geheizt)
Dies wirkt sich wie folgt aus:

- Bis eine einigermaßen warme Duschtemperatur entsteht, läuft das Wasser 10 bis 15 Minuten aus der Leitung, erst dann kann der Duschvorgang beginnen

- Die Wassertemperatur erreicht max. 40,1 Grad lt. Messung mit einem Fieberthermometer (was anderes haben die Mieter nicht zur Hand) und nur abends. Tagsüber wurde noch nicht gemessen. Hier liegt die Temperatur aber sehr deutlich unter 40 Grad, sodass es beim duschen in den Sommermonaten angenehm sein kann, da man sich beim duschen gerne abkühlt, aber an kalten Tagen sehr unangenehm.

- Der Duschregler für Warm-und Kaltwasser wenn mittig eingestellt ist, sollte eine Temperatur von 30 Grad erreichen. Nun muss der Regler inzwischen bis Anschlag "auf Heiß" gestellt werden, damit nach 15 Minuten eine einigermaßen warme Temperatur entsteht.

Der Hausmeister hat kürzlich das Problem beim Vermieter angesprochen. Der hat reagiert mit den Worten: "Du kannst das "den anderen" also den anderen Mietern auch mitteilen, denn das ist jetzt so!"

Die Mieter wurden vorher weder informiert, noch gefragt.

Wie können die Mieter dagegen vorgehen, nachdem sie sich schriftlich an den Vermieter gewendet haben, aber das Problem nicht behoben wurde?

Vielen Dank für Eure Antworten.


-- Editiert von User am 23. September 2022 19:54

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von ToWa):
Hier liegt die Temperatur aber sehr deutlich unter 40 Grad,


Ihr habt eine Warmwasseraubereitung? Ich meine, da muss das Wasser doch schon wegen der Legionellengefahr mindestens 55 Gräder haben.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von ToWa):
Wie können die Mieter dagegen vorgehen, nachdem sie sich schriftlich an den Vermieter gewendet haben, aber das Problem nicht behoben wurde?


Sie können eine Mietminderung in Höhe von 10% geltend machen (Amtsgericht Schöneberg, MM 1996, 401)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von ToWa):
- Bis eine einigermaßen warme Duschtemperatur entsteht, läuft das Wasser 10 bis 15 Minuten aus der Leitung, erst dann kann der Duschvorgang beginnen
Wenn das früher anders war, wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit die Dauerzirkulation von warmem Wasser abgestellt.


Zitat (von ToWa):
- Die Wassertemperatur erreicht max. 40,1
Wenn dem so ist, ist diese Temperatur suboptimal (Legionellengefahr!) möglicher Weise auch unzulässig niedrig.


Zitat (von ToWa):
- Der Duschregler für Warm-und Kaltwasser wenn mittig eingestellt ist, sollte eine Temperatur von 30 Grad erreichen. Nun muss der Regler inzwischen bis Anschlag "auf Heiß" gestellt werden, damit nach 15 Minuten eine einigermaßen warme Temperatur entsteht.
Wenn es sich beim "Duschregler" nicht um einen Thermostatregler handelt ist der gleich auf ganz warm zu stellen. Alles andere mischt unnötig lange das kalte mit dem "lauwarmen" Wasser!


Zitat (von ToWa):
Wie können die Mieter dagegen vorgehen, nachdem sie sich schriftlich an den Vermieter gewendet haben, aber das Problem nicht behoben wurde?
Versuchen dem Vermieter zu vermiittel, dass seine anerkennenswerten Maßnahmen Energie zu sparen suboptimal sind.

Zirkulationsleitung abschalten (oder deren Zeiten zu verringern) ist ein probates Mittel. Die Reduktion der WW-Temperatur unter 50/55 Grad eher nicht. (IMO)


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von hh):
Sie können eine Mietminderung in Höhe von 10% geltend machen (Amtsgericht Schöneberg, MM 1996, 401)

Davon wird es nicht wärmer ...

Ich würde den Vermieter gerichtsfest auffordern, die mietrechtlich relevanten Temperaturen wieder herzustellen und für den Fall der fruchtlosen Fristablaufs die Klage ankündigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von ToWa):
läuft das Wasser 10 bis 15 Minuten aus der Leitung,
-Zu welcher Uhrzeit tut man das?
-Wie weit dreht man die Leitung auf?
-Wie oft hat man das gemessen, bevor man an den Vermieter schrieb?
-In welcher Etage wohnt dieser Mieter?
Eine Temp-Messung mit Fieberthermometer als *Nachweis* sollte man schnell vergessen. Es ist sommers wie winters Warmwasser bereitzustellen. Durch besondere Umstände könnte der Vermieter berechtigt sein, zu bestimmten Nachtzeiten die Heizung/WWbereitung zu drosseln.
Zitat (von ToWa):
Hier liegt die Temperatur aber sehr deutlich unter 40 Grad
Was denn nun? 40,1° Fieber oder was?
Zitat (von ToWa):
Die Mieter wurden vorher weder informiert, noch gefragt.
Ohne Vermieter-Info ist ein Fehler. Fragen muss er nicht.
Zitat (von ToWa):
nachdem sie sich schriftlich an den Vermieter gewendet haben,
Eine schriftliche Antwort abwarten. Oder nochmals schriftlich und nachweislich den Mangel melden, gleichzeitig eine Frist setzen, bis wann die WW-Versorgung gem. geltender Gesetze und des MV wieder bereitgestellt werden soll, andernfalls Mietminderung geltend gemacht wird.

Ich gehe auch davon aus, dass die Zirkulationspumpe abgestellt wurde. Trotzdem sind 10-15 Minuten eine total unrealistische Angabe, sogar, wenn extra um 3 Uhr abends getestet wurde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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