In einem Mehrfamilienhaus wurde aufgrund des Anstiegs der Energiekosten, die Temperatur des Warmwassers reduziert. (Es wird mit Öl geheizt)
Dies wirkt sich wie folgt aus:
- Bis eine einigermaßen warme Duschtemperatur entsteht, läuft das Wasser 10 bis 15 Minuten aus der Leitung, erst dann kann der Duschvorgang beginnen
- Die Wassertemperatur erreicht max. 40,1 Grad lt. Messung mit einem Fieberthermometer (was anderes haben die Mieter nicht zur Hand) und nur abends. Tagsüber wurde noch nicht gemessen. Hier liegt die Temperatur aber sehr deutlich unter 40 Grad, sodass es beim duschen in den Sommermonaten angenehm sein kann, da man sich beim duschen gerne abkühlt, aber an kalten Tagen sehr unangenehm.
- Der Duschregler für Warm-und Kaltwasser wenn mittig eingestellt ist, sollte eine Temperatur von 30 Grad erreichen. Nun muss der Regler inzwischen bis Anschlag "auf Heiß" gestellt werden, damit nach 15 Minuten eine einigermaßen warme Temperatur entsteht.
Der Hausmeister hat kürzlich das Problem beim Vermieter angesprochen. Der hat reagiert mit den Worten: "Du kannst das "den anderen" also den anderen Mietern auch mitteilen, denn das ist jetzt so!"
Die Mieter wurden vorher weder informiert, noch gefragt.
Wie können die Mieter dagegen vorgehen, nachdem sie sich schriftlich an den Vermieter gewendet haben, aber das Problem nicht behoben wurde?
Vielen Dank für Eure Antworten.
-- Editiert von User am 23. September 2022 19:54
Warmwasser-Temperatur massiv durch Vermieter reduziert
23. September 2022
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Frage vom 23. September 2022 | 19:26
Von
Status: Beginner (106 Beiträge, 48x hilfreich)
Warmwasser-Temperatur massiv durch Vermieter reduziert
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#1
Antwort vom 23. September 2022 | 19:41
Von
Status: Master (4574 Beiträge, 554x hilfreich)
ZitatHier liegt die Temperatur aber sehr deutlich unter 40 Grad, :
Ihr habt eine Warmwasseraubereitung? Ich meine, da muss das Wasser doch schon wegen der Legionellengefahr mindestens 55 Gräder haben.
#2
Antwort vom 23. September 2022 | 22:15
Von
Status: Unbeschreiblich (47590 Beiträge, 16825x hilfreich)
ZitatWie können die Mieter dagegen vorgehen, nachdem sie sich schriftlich an den Vermieter gewendet haben, aber das Problem nicht behoben wurde? :
Sie können eine Mietminderung in Höhe von 10% geltend machen (Amtsgericht Schöneberg, MM 1996, 401)
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#3
Antwort vom 24. September 2022 | 02:30
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1200x hilfreich)
Wenn das früher anders war, wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit die Dauerzirkulation von warmem Wasser abgestellt.Zitat- Bis eine einigermaßen warme Duschtemperatur entsteht, läuft das Wasser 10 bis 15 Minuten aus der Leitung, erst dann kann der Duschvorgang beginnen :
Wenn dem so ist, ist diese Temperatur suboptimal (Legionellengefahr!) möglicher Weise auch unzulässig niedrig.Zitat- Die Wassertemperatur erreicht max. 40,1 :
Wenn es sich beim "Duschregler" nicht um einen Thermostatregler handelt ist der gleich auf ganz warm zu stellen. Alles andere mischt unnötig lange das kalte mit dem "lauwarmen" Wasser!Zitat- Der Duschregler für Warm-und Kaltwasser wenn mittig eingestellt ist, sollte eine Temperatur von 30 Grad erreichen. Nun muss der Regler inzwischen bis Anschlag "auf Heiß" gestellt werden, damit nach 15 Minuten eine einigermaßen warme Temperatur entsteht. :
Versuchen dem Vermieter zu vermiittel, dass seine anerkennenswerten Maßnahmen Energie zu sparen suboptimal sind.ZitatWie können die Mieter dagegen vorgehen, nachdem sie sich schriftlich an den Vermieter gewendet haben, aber das Problem nicht behoben wurde? :
Zirkulationsleitung abschalten (oder deren Zeiten zu verringern) ist ein probates Mittel. Die Reduktion der WW-Temperatur unter 50/55 Grad eher nicht. (IMO)
VG
Roland
#4
Antwort vom 24. September 2022 | 04:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
ZitatSie können eine Mietminderung in Höhe von 10% geltend machen (Amtsgericht Schöneberg, MM 1996, 401) :
Davon wird es nicht wärmer ...
Ich würde den Vermieter gerichtsfest auffordern, die mietrechtlich relevanten Temperaturen wieder herzustellen und für den Fall der fruchtlosen Fristablaufs die Klage ankündigen.
#5
Antwort vom 24. September 2022 | 14:50
Von
Status: Unbeschreiblich (32122 Beiträge, 5650x hilfreich)
-Zu welcher Uhrzeit tut man das?Zitatläuft das Wasser 10 bis 15 Minuten aus der Leitung, :
-Wie weit dreht man die Leitung auf?
-Wie oft hat man das gemessen, bevor man an den Vermieter schrieb?
-In welcher Etage wohnt dieser Mieter?
Eine Temp-Messung mit Fieberthermometer als *Nachweis* sollte man schnell vergessen. Es ist sommers wie winters Warmwasser bereitzustellen. Durch besondere Umstände könnte der Vermieter berechtigt sein, zu bestimmten Nachtzeiten die Heizung/WWbereitung zu drosseln.
Was denn nun? 40,1° Fieber oder was?ZitatHier liegt die Temperatur aber sehr deutlich unter 40 Grad :
Ohne Vermieter-Info ist ein Fehler. Fragen muss er nicht.ZitatDie Mieter wurden vorher weder informiert, noch gefragt. :
Eine schriftliche Antwort abwarten. Oder nochmals schriftlich und nachweislich den Mangel melden, gleichzeitig eine Frist setzen, bis wann die WW-Versorgung gem. geltender Gesetze und des MV wieder bereitgestellt werden soll, andernfalls Mietminderung geltend gemacht wird.Zitatnachdem sie sich schriftlich an den Vermieter gewendet haben, :
Ich gehe auch davon aus, dass die Zirkulationspumpe abgestellt wurde. Trotzdem sind 10-15 Minuten eine total unrealistische Angabe, sogar, wenn extra um 3 Uhr abends getestet wurde.
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