Warmwasser/Gartenpflege/Neuer Heizkessel

12. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mausinator
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Warmwasser/Gartenpflege/Neuer Heizkessel

Hallo an Alle!

1. Ich wollte mal fragen, ob ich die Miete auch dann mindern darf, wenn die Warmwasserversorgung unterschiedlich ist. Bei uns ist es so, dass mal sofort kochend heißes Wasser kommt, mal kommt nach ein paar Minuten immer noch höchstens lauwarmes Wasser.

Außerdem wechselt die Temperatur gerne mitten beim Duschen. Da wird es manchmal kalt, dann wieder warm...

2. Unser Vermieter berechnet Gartenpflege, obwohl er höchstens alle 4-6 Wochen mal den Rasen mäht. Ansonsten wuchert überall Unkraut. Rosen o.ä. gibts eh nicht, auch keine Bäume oder Hecken. Darf er trotzdem sowas berechnen?

3. Zur neuen Heizungsverordnung habe ich mir gerade andere Postings durchgelesen, sehr interessant. Weiß aber jemand, wo etwas zur neuen Verordnung steht? Unser Vermieter will die Heizung nämlich erst nach der Heizperiode austauschen lassen.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thdoerfler
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 16x hilfreich)

Wie häufig und intensiv die Gartenpflege ausgeübt wird, ist - mit Ausnahme von Extremfällen - Sache des Vermieters.

Aber wie rechnet Euer Vermieter den Gartenpflege ab, wenn er es selbst macht? Er muß doch Belege bereithalten?! Oder hat er doch jemanden beauftragt?

Überprüfen Sie, ob die geltend gemachten Kosten entstanden sind. Dann kommt es nicht darauf an, ob er jede Woche oder einmal im Monat den Rasen mäht.

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#2
 Von 
Mausinator
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, wieviel er dafür abrechnet, weiß ich nicht. Ich wohne erst seit 4 Monaten hier. Einige Parteien im Haus wollen dieses Jahr das allerdings nicht bezahlen. Hat ja auch seinen Grund.

Welche Kosten wären denn angemessen? Die Rasenfläche ist übrigens ca. 40 qm groß. Und beauftragt hat er keinen. Ist ein geizhals, macht alles selbst im Haus, und das ist praktisch nix...

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45491 Beiträge, 16177x hilfreich)

Der Vermieter kann nur tatsächlich angefallene Kosten für die Gartenpflege abrechenen. Er muss also Rechnungen vorlegen können. Die eigene Arbeitsleistung kann er nicht in Rechnung stellen.

Wenn er jetzt jedoch auf die Idee kommt, für die Gartenpflege eine Firma zu beauftragen, kann er natürlich die vollen Kosten in Rechnung stellen.

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#4
 Von 
Mausinator
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Echt? Stimmt das? Nur gegen Rechnungsvorlage darf er was verlangen? Bei uns im Mietvertrag steht die Gartenpflege als Nebenkosten drin, aber keine genaue Angabe...
Gibts dazu denn irgendwas offizielles, was ich dem dann vorlegen kann?

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#5
 Von 
Sybille
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Wenn er dann aber jetzt den Gärtner beauftragt, dann habt ihr euch vielleicht ins eigene Fleisch geschnitten. Oder ist der Anteil Gartenpflege wirklich so groß?
Gruß Sybille

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#6
 Von 
Mausinator
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sybille!

Wie groß der Anteil ist, kann ich leider nicht sagen. Im Mietvertrag steht bloß, was in den Nebenkosten alles enthalten ist, u.a. die Gartenpflege.

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#7
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1079x hilfreich)

zu 1.: Warmwasserversorgung: Handelt es sich um eine zentrale Versorgung im Haus oder habt Ihr einen Durchlauferhitzer in der Wohnung?
zu. 2.: Er darf einen angemessenen Betrag auch ohne Rechnung umlegen, wenn er die Arbeiten selbst ausführt, da dieses für die Mieter grundsätzlich günstiger ist. Je Arbeitsstunde sind € 10,- angemessen. Je 100m² dauert es ca. bis 1 Stunde, er muß darüber Buch führen.
Zu 3.:Such mal in irgendeiner Suchmaschine
"Heizanlagenverordnung" oder "Energieeinsparungsgesetz".
Zum Austausch NACH der Heizperiode ist er berechtigt, sofern das Umweltamt seiner Gemeinde ihm noch keine Auflage erteilt hat.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#8
 Von 
Mausinator
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Ikarus02!

Danke für deine Antwort. Also, das Warmwasser kommt über eine Hausanlage, welche übrigens ziemlich laut ist.

Und zu der Heizung. Die ist von 1971 und es stinkt dauernd nach Öl im Haus. Ich finde das echt eine Zumutung. Ob der dafür noch keine Auflage bekommen hat, ist fraglich. Kann man das irgendwo erfahren?

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#9
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1079x hilfreich)

Nach den von mir oben genannten Gesetzen muß die Heizkesselanlage bis zum 31,12,2006 erneuert werden, aber nur, wenn die heute geltenden Immissionswerte erreicht werden, andernfalls sofort.
Nach Öl oder Abgasen darf es nicht stinken, ihr könnt den Bezirks-Schornsteinfegermeister und das Umweltamt einschalten.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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