Warmwasserspeicher - Wie lange und wie heißes Warmwasser ist Pflicht?

24. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
Warmwasserspeicher - Wie lange und wie heißes Warmwasser ist Pflicht?

Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich eines Warmwasserspeichers und was dieser an Leistung bringen muss. Habe leider in der Suche nichts passendes gefunden.

Situation:
In einer Mietswohnung in einem Altbau ist seit Jahren ein strombetriebener 80 Liter Warmwasserspeicher für diese Wohnung installiert und wurde so auch von der Mieterin angemietet. Nun berichtet die Mieterin, dass beim Dusche nach ca. 20 Min die Wassertemperatur spürbar abnimmt. Eine Prüfung des Speichers steht noch aus, die Fragen sollen hier die rechtlichen Eckpunkte klären.

Fragen:
- Wie lange muss ein solches Gerät eine minimal Temperatur halten, man kann bei einem begrenzten Volumen einen solchen Speicher ja auch irgendwann „leerduschen", vor allem wenn man viel Warmwasser entnimmt. Gibt’s hier ne Vorgabe.
- Welche minimale Temperatur muss gewährleistet sein, habe mal was von 40°C gelesen.
- Wie kann sich der Vermieter verhalten, wenn das Gerät keinen Schaden aufweist? Stichwort: Wurde in diesem Zustand angemietet, deshalb Vertragskonform.


-- Editiert von sunnyboy171981 am 24.01.2019 14:31

-- Editiert von sunnyboy171981 am 24.01.2019 15:02

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Nach 20 Minuten Duschen?!?!? Da kann ich keinen Mangel erkennen, denn das ist eine eher ungewöhnliche Nutzung.

Aber wenn der Vermieter keinen Stress will, sollte er den Warmwasserspeicher, der ja ohnehin mit Strom betrieben wird, durch einen modernen elektronischen Durchlauferhitzer ersetzen. Noch kann man die Kosten mit 100% jährlich als Modernisierungskosten (denn der Speicher hat ja keinen Mangel) auf die Miete draufschlagen und den Mehrverbrauch an Strom zahlt ja die Mieterin. Die kann damit stundenlang Duschen!

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#2
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Danke für die Antwort, ich sehe nämlich hier auch keinen Mangel, da das heiße Wasser mit dem kalten im Speicher vermischt wird, grade bei dieser ausgiebigen Duschzeit. Da das Gerät aber vor 2 Jahren grade erneuert worden ist habe ich auch grade wenig Lust es auf dem Schrott zu werfen. Mal schaun wie die Mieterin drauf ist wenn ich mir den Speicher anschaue, hab ich wenigstens etwas Munition. Ihr könnt aber gerne weiter antworten.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
dass beim Dusche nach ca. 20 Min
Man sollte nicht 20 min duschen. An 2 Jahre alten Geräten kann man die *Wunsch-Temp.* einstellen. Bis max. 75°C ist üblich (zum Verbrühen)
Das Wasser lässt sich auf 60 Grad erwärmen, was einer gemischten Menge von ca. 124 Liter / 40 Grad entspricht und zum Duschen vollkommen ausreichend ist.---sagt ein Hersteller eines preiswerten Produktes.
Andere versprechen eine Mischwassermenge bei 40°C 1) von 151l.
Zitat (von sunnyboy171981):
Wie lange muss ein solches Gerät eine minimal Temperatur halten,
Was ist denn *minimal-Temperatur*?
Wenn kein Warmwasser entnommen wird, wird die eingestellte Temperatur immer wieder hochgeheizt.
Weniger als 40° macht wohl keinen Sinn.

Selbst zum Baden benötigt man keine 150 l
Was will denn die Mieterin?

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#4
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Das Gerät lässt natürlich eine Temperaturwahl zu, für die die es interessiert, ist nen AEG DEM 80 der dreiphasig betrieben wird und laut Hersteller dann irgendwas um 6000 Watt Heißleistung hat.

Zitat:
Was will denn die Mieterin?


Tja, das frage ich mich auch, hier mal der Wortlaut der Mail:

Ich kann auch weiterhin nicht länger wie 20 min heiß duschen, da ich dann wieder 1,5 Stunden aufheizen muss damit ich wieder heißes Wasser zur Verfügung habe.
Ich möchte sie höflichst darum bitten sich darum zu kümmern.

...ich könnt ja nen Lagerfeuer unter dem Boiler machen ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Tja, das frage ich mich auch, hier mal der Wortlaut der Mail:
ICH würde gar nicht auf diese e-mail antworten.
Man muss nicht jeder Bitte eines Mieters nachkommen, man kann sich selbst aber fragen, ob die Mieterin evtl. zu heiß geduscht hat... ;)
Oder betreibt sie einen schwarzen Friseursalon?

Frage: Wieso schreibt sie ---kann weiterhin nicht---? Hast du den Boiler für sie vor 2 Jahren getauscht?

Du hast dich jetzt gerade gekümmert. :pc: Mehr geht nicht.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ICH würde gar nicht auf diese e-mail antworten.


Doch das macht man, da man ja nicht als böser Vermieter dastehen möchte. ;)

Dann teilt man der netten Mieterin eben mit, dass der Warmwasserspeicher einwandfrei funktioniert und diese ganz einfach nicht dafür gedacht sind außergewöhnliche Duschorgien zu veranstalten, oder neutraler formuliert, außerhalb der Norm betrieben zu werden.

Der 80 Liter Speicher ist "normgerecht" übrigens ausreichend für Dusche und Waschbecken eines 2 Personen Haushaltes.

Sollte eine Änderung gewünscht sein, würde ich der Dame empfehlen sich einen neuen Sparduschkopf zu kaufen, die Teile verbrauchen rund 1/3 weniger Wasser als die normalen, so dass sie ihre Duschzeit auf bis zu 30 Minuten ausdehnen kann.

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