Hallo zusammen,
ich reg mich grad n bissl auf und mal mir schon die tollsten Sachen aus, vielleicht könnt ihr mich n bissl runterbringen.
Ich wohne in Miete in einer DG-Wohnung.
Bei der letzten Wasserabzählung stellte sich heraus dass vermutlich mein Warmwasserzähler kaputt ist. Am Montag will der Kundendienstmann kommen. Wobei mich das auch aufregt, weil der Termin wurde nicht telefonisch abgestimmt, sondern es lag heute (Samstag) eine Postkarte im Briefkasten dass er Montag um 3 kommt.
Naja irgendwie wird der Termin schon klappen...
Wer zahlt denn die Reparatur des Warmwasserzählers? Meine Vermieterin?
Angenommen die Firma sagt, der Zähler ist seit einem halben Jahr kaputt, wie wird das letzte Jahr abgerechnet? Mit einer Pauschale? Weil das fänd ich ne Sauerei, das mit einer Pauschale mein Warmwasserverbrauch geschätzt wird. Vielleicht hab ich ja deutlich weniger verbraucht. (Vielleicht war ich ja n halbes Jahr in Afrika )
Könnt ihr mir da helfen
Warmwasserzähler kaputt: Wer zahlt...
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



1. Einen Wasserzähler kann man nicht reparieren.
2. Warmwasserzähler müssen alle 5 Jahre nachgeeicht werden. Da das teurer wäre als der Austausch, werden die Zähler alt gegen neu getauscht. Also, wann ist bei deinem Zähler die Eichfrist abgelaufen.
3. Diese Zähler gehören zu den Nebenkosten der Heizung. Entweder sind sie geleast, dann ist der Austausch Sache der Firma. Sind sie vom Vermieter gekauft dann darfst du mit 20% der Kosten (Abschreibung auf 5 Jahre) belastet werden.
4. Da der Verbrauch an Warmwasser danach nur geschätzt werden kann, hättest du Pech gehabt, wenn du 6 Monate in Timbuktu gewesen wärest.
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Verstehe ich es dann richtig, dass irgendjemand schätzt wie lange der Zähler schon defekt ist und dann aus bspw. Durchschnittsverbräuchen eine Nachzahlung veranlasst?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wieso Nachzahlung? Bei der nächsten Abrechnung wird der Wasserverbrauch anhand des Vorjahres geschätzt.
Siehe auch www.heizkostenverordnung.de
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