Wartung, Reparatur, Erneuerung d. Durchlauferhitzers

17. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
jenvictoria
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wartung, Reparatur, Erneuerung d. Durchlauferhitzers

Hallo zusammen,

hoffe ich kann hier eine Antwort auf eine wichtige Frage finden:
Vor zwei Tagen hat meine Vermieterin ein Schreiben geschickt, indem sie mir mitteilt, dass mein Durchlauferhitzer regelmäßig von mir gewartet, repariert und im Falle auch erneuert werden muss. Mehr stand im Schreiben nicht. Auch nicht, bis zu welcher Höhe ich die Kosten zu tragen habe.
Mein Mietvertrag sieht keine Klausel vor, in der derartige Kosten von mir übernommen werden müssen. Ich entrichte meine Kaltmiete + der Nebenkosten im voraus.
Ist das Schreiben meiner Vermieterin rechtlich wirksam? Oder greift durch eine fehlende Klausel im Mietvertrag $535 I BGB, also dass die Vermieterin den ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten hat?
Im übrigen handelt es sich bei dem Wohnhaus um einen Sozialbau. (Falls es dann sogar gesetzliche Sonderregelungen gibt)

Mitteilungen über eure Erfahrungen oder Kenntnisse würden mich sehr freuen. Weiß nämlich nicht, wie ich auf das Schreiben reagieren muss.

Danke schon mal!

LG
jenvictoria

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Deine Vermieterin wollte halt mal probieren, ob sie damit durchkommt.....
Totaler Blödsinn jedenfalls, der Durchlauferhitzer ist Bestandteil der Wohnung und sie muss ihn instand halten.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Mit der Wartung des Durchlauferhitzers hast du nichts zu tun.

Es könnte aber sein, dass in deinem Mietvertrag etwas über Kleinreparaturen steht, dann müßtest du evtl. die Reparaturkosten bis zu einer bestimmten Höhe selber tragen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Die Wartung des DH. ist Sache des VM, er kann dies aber auf die Betriebskosten umlegen, ist hie rnicht geschehen, also keine Kosten für den Mieter.

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