Hallo,
ich werde bald einen Mietvertrag über ein Ladengeschäft unterschreiben. Jetzt ist mir noch eine Sache unklar.
Im Vertrag steht:
"Die Gastherme ist jährlich einmal auf Kosten des Mieters zu warten. Für anfallende Reparaturkosten kommt der Mieter selbst auf."
Ist das unzulässig? Hauptsächlich der zweite Teil mit der Reparatur?
Danke
Wartung + Reparatur Gastherme
20. Dezember 2007
Thema abonnieren
Frage vom 20. Dezember 2007 | 08:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wartung + Reparatur Gastherme
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. Dezember 2007 | 11:00
Von
Status: Schüler (300 Beiträge, 75x hilfreich)
Ist dafür nicht der Vermieter verantwortlich ?
#2
Antwort vom 20. Dezember 2007 | 11:35
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Meiner Meinung nach ist das nicht zulässig. Was ist, wenn da was Größeres anfällt? Wie alt ist diese Gastherme.. Das könnte ganz schön teuer werden
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. Dezember 2007 | 19:27
Von
Status: Praktikant (533 Beiträge, 144x hilfreich)
Wartungskosten sind auf die Mieter umzulegen.
Jährlich einmal.
Wenn dann Reparaturen anfallen, muss der VM zahlen. Z.B. neuer Brenner etc.
#4
Antwort vom 20. Dezember 2007 | 19:58
Von
Status: Master (4838 Beiträge, 540x hilfreich)
ich werde bald einen Mietvertrag über ein Ladengeschäft
unterschreiben
Und jetzt?
Schon
266.472
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
10 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
19 Antworten
-
16 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten