Wartung + Reparatur Gastherme

20. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Snoopy111
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wartung + Reparatur Gastherme

Hallo,
ich werde bald einen Mietvertrag über ein Ladengeschäft unterschreiben. Jetzt ist mir noch eine Sache unklar.
Im Vertrag steht:
"Die Gastherme ist jährlich einmal auf Kosten des Mieters zu warten. Für anfallende Reparaturkosten kommt der Mieter selbst auf."
Ist das unzulässig? Hauptsächlich der zweite Teil mit der Reparatur?
Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 75x hilfreich)

Ist dafür nicht der Vermieter verantwortlich ?

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Meiner Meinung nach ist das nicht zulässig. Was ist, wenn da was Größeres anfällt? Wie alt ist diese Gastherme.. Das könnte ganz schön teuer werden ;)

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#3
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Wartungskosten sind auf die Mieter umzulegen.
Jährlich einmal.
Wenn dann Reparaturen anfallen, muss der VM zahlen. Z.B. neuer Brenner etc.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

ich werde bald einen Mietvertrag über ein Ladengeschäft unterschreiben

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