Wartung Gastherme: Wartungskosten + "Wartungskit"?

19. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Berntpapa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wartung Gastherme: Wartungskosten + "Wartungskit"?

Guten Tag,

ich wohne seit 4 Jahren in einer Mietwohnung mit Gastherme. Bisher habe ich mich immer selbst um die jährliche Wartung gekümmert und um die 130 Euro gezahlt. Wenn etwas ausgetauscht werden musste, wurde das dem Vermieter in Rechnung gestellt.

Seit letztem Jahr wurde das nun zentral über den Vermieter organisiert - das heißt, der Handwerker wird von dem Vermieter ausgesucht und die Firma kommt auf die Firma zur Terminabsprache zu. Das wird demnächst das erste Mal passiert. Vorab habe ich mich erkundigt, was das bei dieser neuen Firma denn kosten wird - und es hieß "um die 130 Euro". Soweit so gut. Doch zusätzlich wurde erwähnt, dass "in der Regel auch ein Wartungskit hinzukommt, das bis zu 100 Euro kosten könne". Hierbei werden Dichtungen etc. ausgetauscht, um einen absehbaren Schaden zu vermeiden. Diese Kosten sollen auch voll umlagefähig sein. Das heißt nun würde die Wartung unter Umständen über 200 Euro kosten.

Ist das denn normal, das zusätzlich zu berechnen? Ich dachte, das ja genau das Teil der ca. 130 Euro Wartungskosten ist. Und alles was dann ausgetauscht werden muss, liefe über den Vermieter?

Vielen Dank und Grüße aus Bielefeld!
Bernt

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30465 Beiträge, 5441x hilfreich)

Zitat (von Berntpapa):
Seit letztem Jahr wurde das nun zentral über den Vermieter organisiert
Was hat dir denn der Vermieter dazu geschrieben?
Zitat (von Berntpapa):
Ist das denn normal, das zusätzlich zu berechnen?
Könnte sein. Keiner weiß bisher, was dein Vermieter DANN macht. Die Aussage mit dem 100€-Kit kam vermutlich vom Wartungsdienst?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Berntpapa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was hat dir denn der Vermieter dazu geschrieben?


Es geht über eine Hausverwaltung. Diese wiederum übernimmt das und hatte mir vor wenigen Wochen die Kosten grob angedeutet (diese zwei Posten) - mit der Ansage, dass beide auf die Mieter umgelegt werden.

Diesen zweiten Posten hatte ich aber bisher noch bei keiner Mietwohnung. Es gab immer nur die Wartung selber und wenn etwas getauscht werden musste, ging das über die Vermieter.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9684 Beiträge, 4411x hilfreich)

Prinzipiell ist es gut und richtig, dass der Vermieter die Wartung beauftragt. Wenn mal etwas nicht funktioniert, gibt es sonst im Zweifel Streit, ob der Mieter eine Wartung korrekt hat durchführen lassen. Das ist auch genau der Grund, warum ein Mieter nicht zur Beauftragung der Wartung verpflichtet werden kann,

Die erste Frage für mich wäre nun, ob der Mietvertrag die Beauftragung der Wartung durch den Mieter vorsieht oder nicht. Wenn nicht explizit im Mietvertrag steht, dass der Mieter das beauftragen soll, dann hat der Mieter auch kein Recht darauf. Auch wenn das bisher anders gehandhabt wurde. Der Vermieter kann entscheiden, dass er es ab jetzt selber beauftragen will.

Wie hoch die Wartungskosten dann sind und ob da vielleicht nicht umlagefähige Reparaturen oder unnötige Arbeiten drin enthalten sind, dass wird mir realistischem Aufwand kaum zu prüfen sein. Klar, du kannst daneben stehen und jeden Handgriff des Handwerkers protokollieren. Danach könntest du einen anderen Handwerker befragen, was zu so einer Wartung gehört. Aber auch das müsste ein Gericht, welches am bitteren Ende entscheiden würde, nicht überzeugen.

Was du machen könntest, wäre bei anderen, vergleichbaren Handwerkern die Kosten für so eine Wartung schätzen zu lasten. Der Vermieter muss nicht den günstigsten nehmen. Aber er ist zu wirtschaftlich sinnvollem Handeln gezwungen, wenn er die Kosten über die Nebenkosten voll umlegen will. Wenn also die auf dich umgelegte Wartung erheblich über dem Durchschnitt liegt, dann hättest du eventuell einen Ansatz.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30465 Beiträge, 5441x hilfreich)

Zitat (von Berntpapa):
Es geht über eine Hausverwaltung.
Dann wurde diese vom Eigentümer bevollmächtigt, solchen ganzen Kram zu erledigen. Ist häufig so.
Zitat (von Berntpapa):
und hatte mir vor wenigen Wochen die Kosten grob angedeutet
Was hat die HV dir geschrieben zur voraussichtlichen Änderung der bisherigen Wartungsprozedur und -Kosten?
Zitat (von Berntpapa):
mit der Ansage, dass beide auf die Mieter umgelegt werden.
Eine Ansage ist nichts. Ob das Kit dann jährlich verbaut werden wird, ist noch unbekannt, oder?

Insofern wiederhole ich mich: Könnte sein, dass auch der Wartungs-Kit umgelegt wird. Das wird in der BK-Jahresabrechnung zu erkennen sein, die für 2023 dir dann bis spätestens 31.12.2024 vorliegen sollte.
DANN wäre noch immer Zeit, genauer zu prüfen, ob du diese Kit-Kosten zu tragen hättest.

ICH würde mir jetzt nur aufgrund eines *leichten groben Luftzuges der HV* noch keine Gedanken machen.
Zitat (von Berntpapa):
Diesen zweiten Posten hatte ich aber bisher noch bei keiner Mietwohnung.
Gibt eben immer mal wieder was Neues...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2072 Beiträge, 317x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wie hoch die Wartungskosten dann sind und ob da vielleicht nicht umlagefähige Reparaturen oder unnötige Arbeiten drin enthalten sind, dass wird mir realistischem Aufwand kaum zu prüfen sein.


Das muss man auch nicht prüfen.
Der Vermieter muss nachweisen wofür die Kosten, die er abrechnen will, entstanden sind.
Wenn da am Ende eine Pauschalrechnung "Wartung und Instandsetzung" kommt, kann der Vermieter nicht zwischen Wartung und Instandsetzung abgrenzen und kann die Position nicht abrechnen.

Was das Wartungskit angeht:
Ein Wartungskit ist eine Sammlung von Neuteilen, die im Rahmen einer Wartung alte Teile ersetzen. Wenn der Mieter das Wartungskit bezahlen müsste, dann würden die Teile des Wartungskits (vor allem auch die, die eben mangels Verschleiß nicht verbaut werden) sein Eigentum werden. Alleine dadurch sind meiner Meinung nach die Kosten des Wartungskits schon keine Betriebskosten, selbst wenn es für die Durchführung der Wartung selbst notwendig ist.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9684 Beiträge, 4411x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Wenn da am Ende eine Pauschalrechnung "Wartung und Instandsetzung" kommt
Wenn es wirklich so auf der Handwerkerrechnung stehen würde, wäre es für den Mieter praktisch. Aber das würde ich nicht erwarten. Wahrscheinlicher ist, dass einfach "Wartung" auf der Nebenkostenabrechnung und ebenfalls auf dem Handwerkerbeleg stehen wird. Meinetwegen auch Wartung und Wartungskit. Damit hat der Vermieter erstmal seine Pflicht erfüllt. Es ist dann am Mieter nachzuweisen, dass sich in diesen Kosten eigentlich nicht umlegbare Kosten verstecken bzw. dass diese Kosten wirtschaftlich unangemessen sind.

Zitat (von Kalanndok):
Ein Wartungskit ist eine Sammlung von Neuteilen, die im Rahmen einer Wartung alte Teile ersetzen. Wenn der Mieter das Wartungskit bezahlen müsste, dann würden die Teile des Wartungskits (vor allem auch die, die eben mangels Verschleiß nicht verbaut werden) sein Eigentum werden.
Es erschließt sich mir jetzt nicht wirklich, warum diese Dinge dann Eigentum des Mieters werden würden. Sei's drum. Umlegbar ist alles, was im Laufe einer regelmäßigen Wartung anfällt. Neue Dichtungen z.B. werden meiner Meinung nach dazugehören, auch wenn die alten vielleicht noch gut waren. Es ist ja gerade Sinn einer Wartung, Verschleißteile auszutauschen, bevor es zu Problemen kommt.

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