Wartung Heizungsanlage

25. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mathias Mettner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wartung Heizungsanlage

HAllo!

Ich habe mal ne Frage zur Kostenübernahme der Heizungswartung.

Folgender Fall:
Im Mietvertrag steht:
"...Wartung ist jährlich durchzuführen..."

Kostenübernahme der Wartung durch den Mieter ist auch klar.

Bei Wohnungsübergabe mit dem Vermieter ist aufgefallen, dass wir die Wartung letztmalig in 2004 zwei mal (war nen Sonderfall)gemacht haben. Jetzt müssen wir noch einmal die Wartung für 2007 übernehmen.

Wenn nun Reperaturen an der Therme vorgenommen werden müssen, könnten diese Kosten - durch dir nicht regelmäßige Wartung- bei uns hängen bleiben?

Vielen Dank!

Gruß
Mathias

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn sie darauf zurückzuführen sind, ja.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mathias Mettner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Info.
Die Anlage hat bis dato einwandfrei funktioniert. Wer müste denn nachweisen, dass
die Reparatur aufgrund von Wartungsmängeln erfolgen musste?

Gruß
Mathias

0x Hilfreiche Antwort

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