Guten Tag, ich habe eine Frage.....
Also ich habe voriges Jahre die Betriebskosten Abrechnung bekommen in der stand bei der einzel Auflistung Wartung Terme...
Nun habe ich mich dazu belesen, und raus gefunden das dies nur dann abgerechnet werden darf, wenn es im Vertrag steht und eine Obergrenze gegeben ist.
Siehe hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/therme.htm
Nun hatte ich gestern ein Termin in der Hausverwaltung, und hatte meinen Standpunkt dar gelegt, mir wurde aber gleich der Wind aus dem Segel genommen, er hat gesagt es ist richtig mit der Obergrenze, nur das gilt nur dann wenn ich einen Firma beauftrage oder ich beauftragen soll von Mietvertrag her oder Verwaltung die Wartung Therme durchführen, nur dann soll es diese Obergrenze geben, da aber die Verwaltung dies tat gibt es diese Obergrenze dazu nicht, wurde mir gesagt!!
Ist das richtig was die Hausverwaltung sagt???
Wartung Therme
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Dazu findet man viel online, wenn man das Urteil eingibt.
Aber es steht immer nur dort: Die Klausel ist nur gültig, wenn eine Obergrenze festgelegt ist.
Meine persönliche Meinung zum Argument der Verwaltung: glaub ich nicht!
-----------------
"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
quote:
Meine persönliche Meinung zum Argument der Verwaltung: glaub ich nicht!
von SueCologne am 17.01.2013 09:47
Es steht jedem frei zu glauben...
Auch wenn es offenbar häufig die Erkenntnisfähigkeit überfordert: Betriebskostenumlage und Vornahmeklausel in einem Formularvertrag sind zwei unterschiedliche Dinge.
Die Rechtslage war zutreffend beschrieben. Eine Vornahmeklausel ohne Betragsbegrenzung ist unwirksam. Für Betriebskosten gibt es keine Begrenzung.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
....wie gesagt: SOFT SKILLS
-----------------
"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
Also heißt das @RMHV, das ich denn Betrag bezahlen muss!?
es handelt sich hier um Wartungskosten, und keine Reparaturkosten.
Wartungskosten können 100% auf Mieter umgelegt werden.
Dann ist egal wer die Wartung ausführt bzw. beauftragt.
Bei Beauftragung durch Mieter kann Mieter auf die Kosten achten.
Für Vermieter ist es zuverlässiger bzw. sicherer wenn er selbst beauftragt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
17 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
18 Antworten
-
13 Antworten
-
7 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten