Wartung Therme/Wartung Rauchmelder

16. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)
Wartung Therme/Wartung Rauchmelder

Hallo in die Runde und ich habe zwei Fragen!
Frage 1: Unser VM läßt jährlich unsere Therme warten, nur für unsere Wohnung, diese ist im letzten Jahr gegen eine neue ersetzt worden. Bei der alten Therme kostete die Wartung 75 Euro, mit der heutigen Wartung 112,81 Euro, die gleiche Firma. Bei der Wartung selber war ich nicht da, da die Therme zugangsfrei ist, sie hat die ganze Zeit auch funktioniert. Eine Antwort, warum es teurer geworden ist, nach Antwort VM, er habe einen Wartungsvertrag mit einer Meister-Firma und die Therme sei neu. Ist mir nicht verständlich und bin ich berechtigt, mir evt. eine
preiswertere Firma zu suchen oder muss ich die alte Firma akzeptieren. Der VM schreibt auch noch eine eigene Rechnung, rückt das Original nicht heraus, wir dürfen sie zwar sehen, bekommen sie aber nicht in die Hand. Ich möchte selber in dieser Firma anrufen und fragen, wie sich der Preis zusammensetzt, Darf ich das? Frage 2: Unser VM möchte nun jährlich die Wartung der Rauchmelder vornehmen, d. h., er spaziert 1x quer durch die Wohnung und schaut sich nebenher alles an. Nun hat er überhaupt keine fachliche Qualifikation dafür , wir könntne dies genauso tun, wer garantiert, dass es im Notfall funktioniert, wenn ein Laie am Werk ist. Dürfen wir seine Wartung verweigern und eine Firma suchen oder darf er diese bestimmen. Vielen Dank für Eure Antworten.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116045 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat:
Bei der alten Therme kostete die Wartung 75 Euro, mit der heutigen Wartung 112,81 Euro, die gleiche Firma.

Ja, aber neue Therme.



Zitat:
bin ich berechtigt, mir evt. eine preiswertere Firma zu suchen oder muss ich die alte Firma akzeptieren.

Wer ist denn laut Mietvertrag berechtigt/verpflichtet zur Wartung?

Zitat:
rückt das Original nicht heraus, wir dürfen sie zwar sehen, bekommen sie aber nicht in die Hand.

Logisch rückt er das Original nicht raus. Darf er ja auch gar nicht.

Ihr habt aber im Rahmen der Prüfung der Nebenkosten das Recht die Rechung zu sehen und zwecks Prüfung zu kopieren.



Zitat:
Ich möchte selber in dieser Firma anrufen und fragen, wie sich der Preis zusammensetzt, Darf ich das?

Klar. Nur muss die Firma Dir nicht antworten.



Zitat:
Unser VM möchte nun jährlich die Wartung der Rauchmelder vornehmen, d. h., er spaziert 1x quer durch die Wohnung und schaut sich nebenher alles an. Nun hat er überhaupt keine fachliche Qualifikation dafür ,

Er benötigt keine fachliche Qualifikation dafür.
Die Wartung muss nach Vorschrift (z.B. DIN 14676) erfolgen, wnen er keine zivil- und strafrechtlichen Folgen im Ernstfall riskieren will.







Zitat:

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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4961 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat:
Der VM schreibt auch noch eine eigene Rechnung, rückt das Original nicht heraus, wir dürfen sie zwar sehen, bekommen sie aber nicht in die Hand.

Der VM muss die Rechnung nicht im Original heraus rücken, jedoch Einsicht gewähren.
Zitat:
Unser VM möchte nun jährlich die Wartung der Rauchmelder vornehmen, d. h., er spaziert 1x quer durch die Wohnung und schaut sich nebenher alles an.

Wartung ohne Qualifikation?
Nein dafür muss man nach DIN 14676 eine Prüfung abgelegt haben, darauf bestehen das dies eine zugelassene Fachfirma macht.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116045 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat:
Nein dafür muss man nach DIN 14676 eine Prüfung abgelegt haben,

Nö.



Zitat:
darauf bestehen das dies eine zugelassene Fachfirma macht.

Mit entsprechnedne Kosten für den Mieter...



Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4961 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Nein dafür muss man nach DIN 14676 eine Prüfung abgelegt haben,
Nö.

http://vds.de/de/bildungszentrum-verlag/lehrgaenge/brandschutz/fachkraft-fuer-rauchwarnmelder/?gclid=CO2Znp6DlMwCFTAz0wodgh8AfQ

Eben schon, jedoch ist damit nicht mehr groß Kohle zu machen, da die meisten Kaminkehrermeister das schon mit haben und billig anbieten.
Aktuelles Angebot zur Zeit 12€ im Jahr pro Wohnung / Einfamilienhaus. Die Kosten, welche Umlagefähig sind halten sich in Grenzen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116045 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat:
Eben schon,

Einfach die DIN mal lesen und nicht die Werbung von "Nutzlos"-Kursen.
:)

Wobei so ganz nutzlos ist der Kurs ja nicht, er vermittelt ja gewisses Basiswissen, nur schreibt die DIN halt keinerlei Qualifizierungsnachweis vor. Auch nicht den der "Fachkraft für Rauchwarnmelder".


Wenn Du in der DIN ein "muss" findest, gerne hier posten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4961 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat:
Wobei so ganz nutzlos ist der Kurs ja nicht, er vermittelt ja gewisses Basiswissen, nur schreibt die DIN halt keinerlei Qualifizierungsnachweis vor. Auch nicht den der "Fachkraft für Rauchwarnmelder".

Du wirst es nicht in der DIN lesen, genau wie in der VDE für Tätigkeiten keine Ausbildung genannt wird.
Beim privaten Wohnungs / Hausbesitzer ist es so wie Du meinst, ganz einfach, selbst hinschrauben und im Brandfalle in die Falle der Versicherer tappen, denn wie kann man als Laie den Nachweis der richtigen Montagstelle nachweisen, ein Rauchmelder wird als vorbeugender Brandschutz bezeichnet. Bei Mietobjekten ist es eben nicht Ländereinheitlich, Bauordnung und Bauamt, und die Gewerbeaufsichtsämter spielen auch noch mit.
Fachgerechte Wartung, es ist nicht damit getan einfach mal das Knöpfchen zu drücken, es muss ein vom Hersteller freigegebenes Prüfgas verwendet werden, hier verweist die DIN wieder auf den Hersteller. Dazu ist auch eine Dokumentation zu führen.

Im Schadensfall wird es für den Laien richtig spaßig, wenn der Staatsanwalt hier die Nachweise fordert und ein Gutachter mit im Spiel ist. Jetzt wird man selbst argumentieren müssen, das die abweichende Montage / Wartung den gleichen Standard wie die Norm hat.
Leider ist es so wie mit der VDE, so ist die DIN keine Vorschrift, es verweisen nur Verordnungen und Gesetze auf diese Normen als Fachgerecht, jedoch muss jeder wo diese Normen lesen will auch Kohle hinblättern. Kaum ein Vermieter wird sich das leisten.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4961 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat:
Wobei so ganz nutzlos ist der Kurs ja nicht, er vermittelt ja gewisses Basiswissen, nur schreibt die DIN halt keinerlei Qualifizierungsnachweis vor. Auch nicht den der "Fachkraft für Rauchwarnmelder".

Du wirst es nicht in der DIN lesen, genau wie in der VDE für Tätigkeiten keine Ausbildung genannt wird.
Beim privaten Wohnungs / Hausbesitzer ist es so wie Du meinst, ganz einfach, selbst hinschrauben und im Brandfalle in die Falle der Versicherer tappen, denn wie kann man als Laie den Nachweis der richtigen Montagstelle nachweisen, ein Rauchmelder wird als vorbeugender Brandschutz bezeichnet. Bei Mietobjekten ist es eben nicht Ländereinheitlich, Bauordnung und Bauamt, und die Gewerbeaufsichtsämter spielen auch noch mit.
Fachgerechte Wartung, es ist nicht damit getan einfach mal das Knöpfchen zu drücken, es muss ein vom Hersteller freigegebenes Prüfgas verwendet werden, hier verweist die DIN wieder auf den Hersteller. Dazu ist auch eine Dokumentation zu führen.

Im Schadensfall wird es für den Laien richtig spaßig, wenn der Staatsanwalt hier die Nachweise fordert und ein Gutachter mit im Spiel ist. Jetzt wird man selbst argumentieren müssen, das die abweichende Montage / Wartung den gleichen Standard wie die Norm hat.
Leider ist es so wie mit der VDE, so ist die DIN keine Vorschrift, es verweisen nur Verordnungen und Gesetze auf diese Normen als Fachgerecht, jedoch muss jeder wo diese Normen lesen will auch Kohle hinblättern. Kaum ein Vermieter wird sich das leisten.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3205 Beiträge, 1441x hilfreich)

Zitat (von Elfe123123):
warum es teurer geworden ist, nach Antwort VM, er habe einen Wartungsvertrag


Da klingeln bei mir einige Alarmglocken.

In Wartungsverträgen sind oft Kosten enthalten die nicht umlegbar sind. Zum Beispiel Pauschalen für x kleine Reparaturen oder Störeinsätze.

Lass Dir auf jeden Fall den Wartungsvertrag vorlegen!

Mach ein Foto davon oder lass Dir, gegen Kostenerstattung, ein Kopie geben.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#9
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die Antworten. Also zur Therme und zur Wartung! Zum Mietvertrag haben wir sozusagen einen zweiten Vertrag bekommen, dass wir die jährliche Wartung bezahlen, kein Ding, hat bis zum letzten Jahr 75 Euro gekostet, insges. 11 Jahre, jetzt die Erhöhung. Wir würden gern schauen, ob wir es irgendwo preiswerter bekommen. Unser Vermieter hat allerdings den Wartungsvertrag, im Gespräch behaart er aber darauf, dass es unsere Therme ist, er aber bestimmt, wer die Wartung übernimmt. Was mich grundsätzlich nervt, er schreibt die Rechnung der Firma ab, sozusagen seine eigene REchnung, an die Firma überweist er vorab das Geld, wir sehen nie das Original oder besser, die sieht nicht anders aus als seine. Wenn ich jetzt grundsätzlich an der Rechnung zweifle, kann ich bei der Firma anfragen, obwohl ich nicht der Auftraggeber bin? Und wenn ich eine andere Meisterfirma finde,die preiswerter ist, darf ich die Zahlung an meinem VM verweigern oder nur die 75 Euro und er soll den Rest selber zahlen, wenn er eine andere Firma nicht zulässt, sofern das rechtlich in Ordnung ist, er soll ja sein Geld bekommen. Nochmals vielen Dank für Eure Antworten.

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#10
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich nochmal: Ich muss noch dazu schreiben, dass unser VM in der Tür stand mit meinem Brief/Bitte um Überlassung der REchnung: Nein, macht er nicht, nur Einsicht. Okay, auf dieser Rechnung standen nicht mehr als die Wartungskosten, nix Anfahrt o. ä. Unser VM ist ein Fuchs, ich bekomme eine Kopie, wenn ich seine Rechnung zahle, vorher nicht. Nun könnte ich ja sagen, ich habe die Verpflichtung dies zu zahlen, also möchte ich eine Kopie der Rechnung vorher und nicht seine erstellte. So wie ich ihn kenne, dreht er mir nach Zahlung ne Nase und sagt nein, ... aus der Erfahrung heraus und reicht sie selber ein bei der Steuer. Also es geht hier immer um einiges zu klären, was ich für Rechte habe. Danke wieder für Ratschlag!

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#11
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1371x hilfreich)

Der BGH hat im Jahr 2012 über die Höhe der Wartungskosten einer Therme entschieden:

https://www.rechtstipps.de/mieten-vermieten/wohnungssuche-mietvertrag/gasetagenheizungs-wartungsklausel-im-mietvertrag-auch-ohne-kostenobergrenze-zulaessig

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#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4961 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Elfe123123):
Was mich grundsätzlich nervt, er schreibt die Rechnung der Firma ab, sozusagen seine eigene REchnung, an die Firma überweist er vorab das Geld, wir sehen nie das Original oder besser, die sieht nicht anders aus als seine.

Die Rechnung des Vermieters als haushaltnahe Dienstleistung beim Finanzamt absetzen, es kann zwar sein, das der Vermieter dann vom FA einen Fragebogen erhält, doch das ist dann sein Bier, vor allem wenn er die Rechnung schon in Abzug gebracht hatte.
Das kann auch gerne dem VM vorab mitgeteilt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Darf ich das, um ne Kopie zu bekommen? Ich mache eine "Zahlung unter Vorbehalt" von 75 Euro, also der alte Wartungspreis und bitte ihn, darum mir eine Kopie auszuhändigen, danach erfolgt die Restzahlung. Da ich unserem VM leider nichts mehr glaube, dass ich danach etwas in die Hand bekomme, würde ich diesen Weg gehen, um dies zu erreichen. Ich würde diesen Brief auch als Einschreiben schicken, er wohnt zwar im selben Haus, könnte aber behaupten, das er nichts bekommen hat.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4357 Beiträge, 2280x hilfreich)

Zitat (von Elfe123123):
Darf ich das, um ne Kopie zu bekommen?


Der Mieter hat nur das Recht auf Einsicht. Und die hat der Vermieter bereits gewährt. Eine 2. Chance muss der Vermieter dem Mieter nicht geben.

Zitat:
Ich mache eine "Zahlung unter Vorbehalt" von 75 Euro, also der alte Wartungspreis und bitte ihn, darum mir eine Kopie auszuhändigen, danach erfolgt die Restzahlung.


Darauf braucht der Vermieter sich nicht einlassen. Der Mieter befindet sich 30 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung in Verzug und muss auch für den Verzugsschaden (= RA-Kosten, Mahngebühr etc.) aufkommen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Naja, er könnte doch genausogut etwas reparieren lassen, auch wenn sie neu ist und er verändert die Rechnung dann. Ich kann das Ding einsehen und der Handwerker muss es nicht mal angeben. Er bestellt den Handwerker grundsätzlich, wenn ich nicht da bin. Ich weiss nie, was gemacht wurde ...

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ver
Status:
Master
(4357 Beiträge, 2280x hilfreich)

Zitat (von Elfe123123):
Naja, er könnte doch genausogut etwas reparieren lassen, auch wenn sie neu ist und er verändert die Rechnung dann. Ich kann das Ding einsehen und der Handwerker muss es nicht mal angeben. Er bestellt den Handwerker grundsätzlich, wenn ich nicht da bin. Ich weiss nie, was gemacht wurde ...


Mal abgesehen davon, das die Nr. für dieses Jahr gelaufen ist: Was würdest Du mit einer Kopie machen? Was würde das ändern? Natürlich könntest Du behaupten "der Vermieter verändert die Rechnung" und versuchen die Echtheit der Rechnung feststellen zu lassen.

Stellt sich dann heraus, dass diese Anschuldigungen nicht wahr sind, hast Du ein weit größeres Problem. Nämlich mit dem Staatsanwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1371x hilfreich)

Zitat (von Elfe123123):
Darf ich das, um ne Kopie zu bekommen? Ich mache eine "Zahlung unter Vorbehalt" von 75 Euro, also der alte Wartungspreis und bitte ihn, darum mir eine Kopie auszuhändigen, danach erfolgt die Restzahlung.

Hast du nicht gelesen, was der BGH in deinem Fall entschieden hat? Du hast die Rechnung in der Höhe zu bezahlen, wie sie auch angefallen ist. Sage deinem VM, dass du die Rechnung für die Steuererklärung benötigst, um die haushaltnahen Dienstleistungen abzusetzen. Denn die kannst nur du und nicht der VM absetzen, weil du ja auch die Rechnung bezahltst.

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