Wartung der Gastherme jedes Jahr?

25. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
SabineG.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Wartung der Gastherme jedes Jahr?

Meine Tochter zieht zum 1.07.07 aus ihrer Wohnung aus die sie am 1.11.06 bezogen hatte.Nun möchte ihre Vermieterin ihr die Kosten der Wartung für die Gastherme auflasten.Die ist aber das letzte Mal im August 2005 gewartet worden und seitdem waren noch 2 weitere Mieter in der Wohnung.Darf sie das?Und muß eine Therme normalerweise nicht jedes Jahr gewartet werden? Danke für Eure Tipps im voraus.:)

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19 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1299
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Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#2
 Von 
SabineG.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Mietvertrag steht nichts.Ich habe auf den Aufklebern in der Therme die Daten abgelesen.Die Firman haben sich da verewigt. :)

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#3
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#4
 Von 
SabineG.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter hat die Therme 2006 laut eigener Aussage nicht warten lassen.Warum weiß ich auch nicht.Die Aufkleber sind korrekt sagt er.
Ach ja...und wieviel von der Kaution meiner Tochter darf er für die Nebenkostenabrechnug einbehalten?Wohnungsgröße 50m².Miete 330.- warm (260.- + 70.- NK) und 520 Kaution gezahlt.

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#5
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#6
 Von 
SabineG.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Paradiesisch?*lol* Nicht wenn Du den Zustand der Wohnung kennst. ;)
Die Wohnung ist in Hameln...da alle nach sehr kurzer Zeit wieder ausziehen, steht sie sicher bald wieder zur Verfügung.

Also bei Interesse einfach Bescheid sagen. :grins:

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#7
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

260 + 70.- NK sind nicht gleich 330 EUR Warm-Miete, oder liege ich da falsch ?

Wenn nachweislich für den Wohn-Zeitraum keine Wartung stattgefunden hat, ist auch keine Wartung zu zahlen, auch nicht anteilig!
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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#8
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#9
 Von 
sprudel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

gemäß diesem Link kann eine Wartungspflicht des Mieters ohnehin in Frage gestellt werden, oder? :-)
http://www.bauer-scheuber.de/php/singleNews.php?ID=63

Gruss

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#10
 Von 
SabineG.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Heizkosten zahlte sie direkt an den Versorger und bekommt auch von dort eine Rechnung oder Gutschrift....je nachdem ;)
An die Vermieter zahlte sie keine Heizkosten.Deswegen kann ich mir auch nicht vorstellen, das so viel Kaution einbehalten werden darf.

P.S: 260,- + 70,- NK ergeben bei mir schon 330,-.Was hast Du denn raus? ;)

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#11
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#13
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn es sich um eine Zentralheizung handeln würde, wären Wartungskosten doch auch auf die Mieter umzulegen.

Warum sollte also der Mieter bei einer Gasetagenheizung die Wartungskosten nicht tragen müssen ?

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#14
 Von 
SabineG.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Mortinghale: Weil die Heizung seit gut 2 Jahren nicht gewartet wurde und nun soll meine Tochter (die nur 7 Mon. dort gewohnt hat) die Kosten tragen und alle anderen sind fein raus?

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#15
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#16
 Von 
SabineG.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt nur Rechnungen von 2004 und 2005.Danach wurde die Therme nicht wieder gewartet.Das wurde mir auch so vom Vermieter bestätigt.Und nun, soll sie wieder gewartet werden ...auf Rechnung meiner Tochter.Das kann ja irgendwie nicht sein, oder?

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#17
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Sabine,

das ist doch nicht die Schuld des Vermieters, daß Deine Tochter da nicht länger gewohnt hat, oder ?

Über die Jahre hinweg ist es für den Mieter doch günstiger, wenn nur alle 2 Jahre gewartet wird.

Abgesehen davon kann es ja auch sein, daß der frühere Mieter die Wartung schuldhaft unterlassen hat. Daraus kann doch aber Deine Tochter keine Rechte herleiten.

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#18
 Von 
SabineG.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Wartung wird laut Aussage des Vermieters immer von ihm selbst veranlasst - nicht von den Mietern.Wieso also hatte er das nicht auch vorher gemacht?2004 und 2005 wurde ja gewartet und 2006 nicht. Und nun soll meine Tochter allein dafür aufkommen?Finde ich ja nun wenig gerecht. :???:

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#19
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Muß ich mal wieder meinen Schwiegeropa zitieren ?

Das die Wartung in 2006 unterblieben ist, macht die Sache für Deine Tochter doch nicht teurer.
Womöglich haben die Vormieter auch noch weniger Miete bezahlt.

Ist doch aus Sicht Deiner Tochter vollkommen egal.

Ich spiele seit Jahrzehnten Lotto und die anderen gewinnen; so ist eben das Leben.

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