Hallo,
meine Tochter ist zum 15.01.07 aus einer Wohnung ausgezogen, die von einer Gastherme mit Heizung und Warmwasser versorgt wurde. Die Abrechnung der Kaution hat sich endlos hingezogen.
Jetzt will die Verwalterin die Kosten für die Wartung der Therme von der Kaution abziehen. Laut Rechnung der Wartungsfirma sind die Handwerker allerdings am 17.04. und 19.04.07 in der Wohnung gewesen, also 3 Monate nach dem Auszug. Kann die Hausverwalterin in diesem Fall die Kostenübernahme für die Wartung der Therme meiner Tochter berechnen? (Mal abgesehen davon, daß es sich um fast 310,- Euro handelt, für eine Studentin kaum zu bezahlen.)
Danke schon vorab für Eure Hilfe,
Himbeerkoenigin
Wartung der Therme 3 Monate nach Auszug - Kosten ?
Fragen zur Miete?
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... wartungsarbeiten für die heizung gehören mit zu den nk. wenn vereinbart ist, das die mieterin die nk zahlt, dann ist es üblich, solche kosten auf den abrechnungszeitraum zu verteilen - anteilige kosten wird sie dann zu zahlen haben, nicht aber die ganze rechnung. und wenn die wohnung seither leer stand, ist das sache des vermieters, nicht aber deiner tochter.
Es sei denn, es handelt sich um die Nachholung einer während des Mietzeitraums unterbliebenen Wartung.
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Deine Tochter muss die Kosten bezahlen, wenn
1. Die Durchführung der Wartung auf den Mieter vertraglich abgewälzt wurde
2. Eine noch während der Mietzeit Deiner Tochter fällige Wartung von ihr nicht beauftragt wurde und
3. Die Rechnung reine Wartungskosten, beinhaltet. Reparaturkosten muss sie nicht bezahlen. Das kann anders sein, wenn durch die vorhergehende mangelhafte Wartung ein Schaden entstanden ist.
Ansonsten muss sie nicht zahlen.
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