Wartungsarbeiten alle 6 Monate

7. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
georget
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)
Wartungsarbeiten alle 6 Monate

Alle 6 Monate kommt eine Firma für die Reinigung der Lüftungsanlage . Die kommen dann in die Wohnung des Mieters für etwa 5 Minuten. Da muss man immer zu Hause sein, da es sonst wohl Ärger mit dem Vermieter gibt, wenn man nicht Daheim ist.
Muss man dieser "Wartung" wirklich Folge leisten oder ist das nur Trick des Vermieters für seine Betriebskostenabrechnung für die jeweilige Mietpartei?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Was wird denn in der Wohnung der Mieter bei dieser Wartung gemacht?

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von georget):

Muss man dieser "Wartung" wirklich Folge leisten oder ist das nur Trick des Vermieters für seine Betriebskostenabrechnung für die jeweilige Mietpartei?


Was hätte der Vermieter von solch einem Trick? Er muss die Kosten vorlegen bevor er mit den Mietern abrechnen. Für ihn ist das kein gutes Geschäft.

Welcher Art Lüftung ist es denn die ständig geprüft wird?

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#3
 Von 
georget
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)

So ein Filter wird gereinigt jeweils in Bad und Küche.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von georget):
So ein Filter wird gereinigt jeweils in Bad und Küche


Nun je nachdem welches System verwandt wird ist es durchaus möglich, dass die entsprechenden Filter alle sechs Monate gereinigt werden müssen (zu Ihrem Schutz). Ihr VM verdient nichts daran, im Gegenteil, er hat die Mehrarbeit und muss immer die Kosten vorlegen. Sein Sie froh, dass er diese Arbeiten regelmäßig durchführen lässt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Ob der Vermieter Kosten vorlegt, sei mal dahingestellt. Immerhin gibt es ja sowas wie Nebenkostenvorauszahlungen. Im rechtlichen Sinne tut der Vermieter aber genau das Richtige.

Die Durchführung solche Wartungsarbeiten, also Reinigung und Austausch der Filter, darf er nicht auf den Mieter übertragen. Es wäre zwar praktischer und billiger für den Mieter, wenn er das selber machen würde, aber das ist rechtlich meiner Meinung nach nicht zulässig. Unabhängig davon würde die Haftung für die korrekte Ausführung der Arbeiten beim Vermieter verbleiben.

Von daher bleibt dem Vermieter die Wahl: Die Arbeiten gar nicht durchführen oder eine Firma beauftragen. Wenn aus irgendwelche Gründen die Anlage ohne diese Wartung Schaden nehmen kann oder sich z.B. regelmäßig Mieter über den schlechten Abzug beschwert haben, dann wird der Vermieter sinnvollerweise den zweiten Weg wählen.

Der Mieter muss das dulden und bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung auch zahlen, wenn die Arbeiten sinnvoll sind. Darüber kann man natürlich jetzt diskutieren. Aber der Vermieter hat einen relativ breiten Entscheidungsspielraum. Es müsste schon objektiv unsinnig sein, damit der Mieter diese Kosten angreifen kann.

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