Warum offiziell Mietwohnung und inoffiziell Eigentumswohnung

3. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kasja
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Warum offiziell Mietwohnung und inoffiziell Eigentumswohnung

Hallo, ich suche und suche nach einer Begründung zu folgendem Sachverhalt, es kann auch sein, dass es auch eher eine Frage zum Vertragsrecht ist. Ich bin mir da nicht sicher.

Ich habe über einen Immobilienmakler eine 2,5 Zi Wohnung gemietet.
Laut Exposè und Mietvertrag, Angaben des Maklers zum Besichtigungstermin, Hausordnung, handelt es sich um eine Mietwohnung. Der Vermieter wird als Vermieter angegeben, also nicht Eigentümer, kein Hinweis auf eine Eigentumswohnung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Beschlüsse aus Eigentümergemeinschaft ect.

Durch Zufall habe ich nun erfahren, dass in dem 10 Parteienhaus jeder Mieter einen anderen Vermieter hat.
Bei der 1. Nebenkostenabrechnung bat ich um Belegeinsicht, welche mir auch zugestellt wurden. Zu guter letzt, stellte sich heraus, dass mein Vermieter nach MEA (Miteigentumsanteil) abrechnet, was mich sehr benachteiligt.
Zahlreiche nicht umlagefähige Betriebskosten wurden aufgeführt. Somit kam es zu argen Unstimmigkeiten und der Fall liegt nun aktuell vor Gericht. Die Nebenkostenabrechnung ist formell unwirksam, mein Vermieter will nicht korrigieren. Naja.

Nun stellte sich heraus, dass besagter Makler im wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnis zur Verwaltung und der Eigentümergemeinschaft steht. Er ist hier für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums beauftragt. Somit hatte er doch Kenntnisse über die Eigentumsverhältnisse.

Was mich aber wundert und ich kann es mir nicht erklären, warum der besagte Makler und Verwalter falsche Mietverträge ausstellt, wo ein Streit vorprogrammiert ist und er die Umstände kennt? Somit schädigt er doch auch jeweilige Vermieter. Kein Mieter erfährt, dass es sich hier um Eigentumswohnungen handelt. Auch im Treppenflur hängen nur Informationen zu Ansprechpartnern, falls etwas sein sollte. Nur durch die Belegeinsicht erfährt man dann, dass alle Rechnungen an die Eigentümergemeinschaft gerichtet sind. Aber nicht jeder Mieter verlangt Einsicht in die Belege. Scheint man auf Unwissenheit zu spekulieren? Wird schon gut gehen?

Nun habe ich erfahren, dass die Eigentumswohnungen mit Fördergelder gebaut/gekauft wurden, die demnächst auslaufen.
Kann es da einen Zusammenhang geben? Ich habe eine grosse Suchmaschine schon schwer strappaziert.
Ich finde beim besten Willen keine Antworten und hoffe auf euer Wissen.

Ich habe dadurch enormen Ärger und schon viele Nerven dabei gelassen.
Wie seht ihr denn die Sachlage, ich finde das alles so komisch. Massgebend ist für mich natürlich der Mietvertrag, aber ich werde das Gefühl nicht los, dass da was nicht stimmt.

Viel. könnt ihr mir ja weiterhelfen,

Vielen Dank schonmal vorab.
Sonntagliche Grüsse

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29 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Wieso falsche Mietverträge? Wer steht in Deinem Vertrag als Vermieter?

wirdwerden

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#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Alles gut. Ein Mehrfamilienhaus kann einem einzigen Eigentümer gehören oder einer sogenannten Gemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Letzteres fuehrt dazu dass das Haus und alle Gemeinschaftlichen Anlagen ( Treppenhaus, Keller, Dach, Heizung etc allen Eigentümern gemeinsam gehören, die einzelnen Wohnungen hingegen nur dem jeweiligen Eigentümer alleine.

Eine solche Eigentumswohung kann der Eigentümer selbst bewohnen oder vermieten. Dann bleibt sie zwar immer noch eine Eigentumswohnung, gleichzeitig ist sie jetzt aber auch eine Mietwohnung. Das ist völlig normal und hat erstmal keine Auswirkungen auf den Mietvertrag.
Dem Mieter kann es sogar ausser in Sonderfällen sogar egal sein, ob es eine Eigentumswohnung ist oder nicht.

Lediglich der Umlageschluessel MEA ist in der Regel gegenueber Mietern nicht zulässig.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#3
 Von 
Kasja
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wirdschon
Der Eigentümer ist der Vermieter, also der Name als Vermieter benannt.
Sicher, jede Wohnung hat einen Vermieter, aber nicht jeder Vermieter muss auch der Eigentümer sein.

Naja, falsch meiner Meinung nach, weil es eine Eigentumswohnung ist. Vermietet wird ....eine Wohnung, statt vermietet wird eine Eigentumswohnung, Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter, statt zwischen Mieter und Eigentümer. Umlageschlüssel ist in qm angegeben und mein Vermieter rechnet aber nach MEA ab, also z.B. Schädlingsbekämpfung in den Eingängen b-f, Treppenbeleuchtung b-f usw, also alles aus dieser Eigentümergemeinschaft wird mir mit in Rechnung gestellt. Aber damit hätte ich doch nichts zu tun, weil diese Räumlichkeiten mir ja nicht zugänglich sind. Ich wohne in a.
Bei entsprechend geregelten Mietvertrag und Umlageschlüssel hätte man Streitigkeiten vermeiden können.
Ich verstehe das nicht, dass kein Mieter von den Eigentumsverhältnissen weiss. Ich glaube ich setze da zu viel Ehrlichkeiten voraus. Nur den Ärger habe ich jetzt

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#4
 Von 
Kasja
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Akkarin,
So gesehen kann es mir wirklich egal sein, massgebend für mich ist der Mietvertrag.
Der Vermieter pocht auf seinen MEA und ich richte mich nach dem Mietvertrag. Aus einer Nachzahlung wurde ein Guthaben, das sieht mein Vermieter natürlich nicht so. Somit habe ich von meinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch gemacht, bis zur formell wirksamen und ordentlichen Abrechnung.
Letztendlich müsste sich mein Vermieter bei dem Makler beschweren. Warum macht der Makler keine Wahrheitsgemässen Angaben? In der Nebenkostenabrechnung kann der Mieter das nicht erkennen, nur aus den Einzelbelegen. Oder wie mir dann eine Hausgeldabrechnung präsentiert wurde.

Wenn die Wohnungen mit Fördergelder gebaut/gekauft wurden, unterliegen diese dann auch einer Preisbindung?
Also, ist es ein staatlich geförderter Wohnungsbau, also Preisgebundener Wohnraum? Ich blick da nicht so durch

Danke

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Man könnte aber auch argumentieren, warum der Mieter nich nachgefragt hat, ob der Vermeiter auch der Eigentümer ist, ob es sich um eine Eigentumswohnung handelt, ob die Wohnung preisgebunden ist (dann wäre auch ein B-schein erforderlich gewesen) .
Aus dem begriff MIetwohnung würde ich nicht so viel ableiten, denn der Begriff trift auch für eine vermietete Eigentumswohnung zu.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Lediglich der Umlageschluessel MEA ist in der Regel gegenueber Mietern nicht zulässig.
Warum nicht? Die MEA entsprechen den xxxstel Anteilen in Abhängigkeit der Größe des Sondereigentums = Wohnung bzw. Größe der Wohnung. Sofern in der Abrechnung nicht noch andere, nicht gemietete Flächen enthalten sein sollten, sind die MEA doch der übliche Schlüssel für die auf Mieter umlagefähigen Kosten in einer WEG. :???:

VG
Roland

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Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Kasja):
Laut Exposè und Mietvertrag, Angaben des Maklers zum Besichtigungstermin, Hausordnung, handelt es sich um eine Mietwohnung.
Da es sich um eine zur Anmietung (und nicht zum Kauf) anbegotene Wohnung handelte - IMO korrekt bezeichnet.


Zitat (von Kasja):
Der Vermieter wird als Vermieter angegeben, also nicht Eigentümer,
Ist IMO absolut üblich, da (ausgenommen Untermietvertrag oder Betrügerei) der Vermieter auch Eigentümer ist.


Zitat (von Kasja):
kein Hinweis auf eine Eigentumswohnung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Beschlüsse aus Eigentümergemeinschaft ect.
Ein Hinweis ist IMO auch nicht erforderlich. Hätte das für Dich für die Anmietung eine Rolle gespielt?


Zitat (von Kasja):
Durch Zufall habe ich nun erfahren, dass in dem 10 Parteienhaus jeder Mieter einen anderen Vermieter hat.
So ist das in Häusern/Objekten mit zahlreichen Eigentümern, die ihr Sondereigentum nicht selbst nutzen sondern vermieten.


Zitat (von Kasja):
Bei der 1. Nebenkostenabrechnung bat ich um Belegeinsicht, welche mir auch zugestellt wurden.
Also, Transparenz wurde schon mal hergestellt.


Zitat (von Kasja):
Zu guter letzt, stellte sich heraus, dass mein Vermieter nach MEA (Miteigentumsanteil) abrechnet, was mich sehr benachteiligt.
Diese Benachteiligung sehe ich erstmal nicht. So lange keine Positionen, die nicht umlagefähig von Dir gefordert werden (das wäre z.B. die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage, Sonderumlagen, Verwaltungskosten - auch die Kosten für die Mietverwaltung) kann ich keine Benachteiligung für Dich erkennen.


Zitat (von Kasja):
Zahlreiche nicht umlagefähige Betriebskosten wurden aufgeführt.
Wenn sie nicht nur in der Dir übersandten Abrechung (WEG > Eigentümer = Dein Vermieter) aufgeführt, sondern auch von Dir gefordert wurden, wäre das nicht in Ordnung. Allerdings ist die Umlage von Betriebskosten in aller Regel zulässig. Sie müssen lediglich auch im Mietvertrag genannt werden.


Zitat (von Kasja):
Somit kam es zu argen Unstimmigkeiten und der Fall liegt nun aktuell vor Gericht. Die Nebenkostenabrechnung ist formell unwirksam, mein Vermieter will nicht korrigieren. Naja.
In diesem Fall habe ich hohes Vertrauen, dass das Gericht am Ende das korrekt auseinanderdröseln wird.


Zitat (von Kasja):
Nun stellte sich heraus, dass besagter Makler im wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnis zur Verwaltung und der Eigentümergemeinschaft steht. Er ist hier für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums beauftragt.
Das ist absolut nicht unüblich. So lange man Dir bei Deiner Nebenkostenabrechnung nicht die Kosten für die WEG-Verwaltung und/oder der Mietverwaltung in Rechnung stellen - alles in Ordnung.


Zitat (von Kasja):
Somit hatte er doch Kenntnisse über die Eigentumsverhältnisse.
Nach, hoffentlich.


Zitat (von Kasja):
Was mich aber wundert und ich kann es mir nicht erklären, warum der besagte Makler und Verwalter falsche Mietverträge ausstellt,
Falsche Mietverträge darf er nicht ausstellen. Was hat es sich nach Deiner Meinung diesbezüglich zu schulden kommen lassen?


Zitat (von Kasja):
wo ein Streit vorprogrammiert ist und er die Umstände kennt? Somit schädigt er doch auch jeweilige Vermieter.
Streit kann man beilegen, Missverständisse aufklären - den Mieter darf man nicht schädigen.


Zitat (von Kasja):
Kein Mieter erfährt, dass es sich hier um Eigentumswohnungen handelt. Auch im Treppenflur hängen nur Informationen zu Ansprechpartnern, falls etwas sein sollte. Nur durch die Belegeinsicht erfährt man dann, dass alle Rechnungen an die Eigentümergemeinschaft gerichtet sind.
IMO besteht keine Verpflichtung einen Mieter gesondert darauf aufmerksam zu machen, dass die von ihm gemietete Wohnung Teileigentum in einer WEG ist.


Zitat (von Kasja):
Aber nicht jeder Mieter verlangt Einsicht in die Belege.
In so fern hast Du ja alles richtig gemacht. Der Eigentümer bzw. dessen beauftragter Verwalter aber auch. Man hat Dir die Abrechnung WEG/Eigentümer zugänglich gemacht. War da irgend etwas geschwärzt oder verschleiert?


Zitat (von Kasja):
Scheint man auf Unwissenheit zu spekulieren?
Den Eindruck konnte ich nicht gewinnen.


Zitat (von Kasja):
Wird schon gut gehen?
Was lt. Deiner Schilderung nicht geklappt hat.


Zitat (von Kasja):
Nun habe ich erfahren, dass die Eigentumswohnungen mit Fördergelder gebaut/gekauft wurden, die demnächst auslaufen.
Was Dich zu welchen Befürchtungen oder Vermutungen verleitet?


Zitat (von Kasja):
Ich habe dadurch enormen Ärger und schon viele Nerven dabei gelassen.
Vielleicht wird es ja besser, wenn das Gericht die Sache überprüft hat.


Zitat (von Kasja):
Wie seht ihr denn die Sachlage, ich finde das alles so komisch. Massgebend ist für mich natürlich der Mietvertrag, aber ich werde das Gefühl nicht los, dass da was nicht stimmt.
Vielleicht konnte ich ja ein wenig dazu beitragen Dein Gefühl zu beruhigen.

Etwaige Fehler oder unberechtigte Positionen in der Abrechnung mit Dir, wird das Gericht schon richten. Die Umlage von Betriebskosten nach MEA, und somit die Durchreichung an Dich halte ich für korrekt. Mit Anmietung der Wohnung hast Du das Recht auf Nutzung des Gemeinschaftseigentums mit übernommen. Das wird dem Miteigentümer=Dein Vermieter nach dem Verhältnis der Wohnungsgröße nach MEA belastet und ist in dieser von Dir zu tragen. Alles IMO natürlich, und wie ich denke und hoffe, auch zutreffend.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120321 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Kasja):
Vermietet wird ....eine Wohnung, statt vermietet wird eine Eigentumswohnung, Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter, statt zwischen Mieter und Eigentümer.

Da es keine spezielle Vorschrift zur Bezeichnung gibt, hätte man auch statt Mietwohnung auch "Rümpelpümel" schreiben können und statt Vermieter "Krotzkoffel".



Zitat (von Kasja):
also z.B. Schädlingsbekämpfung in den Eingängen b-f, Treppenbeleuchtung b-f usw, also alles aus dieser Eigentümergemeinschaft wird mir mit in Rechnung gestellt. Aber damit hätte ich doch nichts zu tun, weil diese Räumlichkeiten mir ja nicht zugänglich sind. Ich wohne in a.

Kommt darauf an. Kann man über b-f auch nach a gelangen? Wenn nicht, wären die Kosten b-f vom Vermieter zu tragen.



Zitat (von Kasja):
Ich verstehe das nicht, dass kein Mieter von den Eigentumsverhältnissen weiss.

Es geht die Mieter nichts, rein gar nichts an, wie die Eigentumsverhältnisse sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Die Umlage von Betriebskosten nach MEA, und somit die Durchreichung an Dich halte ich für korrekt.


Die Nebenkosten müssen nach Wohnfläche umgelegt werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter selbst die Nebenkosten nach MEA bezahlen muss. Es wäre jedoch zulässig, die Umlage nach MEA im Mietvertrag zu vereinbaren. Wenn der Vermieter das versäumt hat, hat er jetzt ein Problem. Allerdings gibt es zwischen Abrechnung nach MEA und Abrechnung nach Wohnfläche im Regelfall nur geringfügige Differenzen.

Zitat:
Zahlreiche nicht umlagefähige Betriebskosten wurden aufgeführt.


Es gibt manchmal Vermieter, die der Auffassung sind, das gesamte Wohngeld, was er an die WEG zahlen muss könne er als Nebenkosten an den Mieter weiterreichen. Da ist der Vermieter auf dem Holzweg.

Im Übrigen ist es völlig normal, dass hier ein Mietvertrag mit einem Vermieter über die Vermietung einer Wohnung abgeschlossen wurde. Der Vertragspartner des Mieters im Mietvertrag ist immer der Vermieter. Eine Eigentumswohnung ist auch eine Wohnung.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Zitat (von Akkarin):
Lediglich der Umlageschluessel MEA ist in der Regel gegenueber Mietern nicht zulässig.
Warum nicht? Die MEA entsprechen den xxxstel Anteilen in Abhängigkeit der Größe des Sondereigentums = Wohnung bzw. Größe der Wohnung. Sofern in der Abrechnung nicht noch andere, nicht gemietete Flächen enthalten sein sollten, sind die MEA doch der übliche Schlüssel für die auf Mieter umlagefähigen Kosten in einer WEG. :???:

VG
Roland


Im Grunde wäre das schon zulässig, praktisch scheitert das meist schon am Vertragsformular. Dieses kennt in der Regel MEA als Ankreuzfeld nicht und im Freitext wird es oft nicht vereinbart.

Ist der Umlageschlüssel aber nicht im Vertrag explizit vereinbart, bleibt nur die Wohnfläche nach § 556a BGB .

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If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Nebenkosten müssen nach Wohnfläche umgelegt werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter selbst die Nebenkosten nach MEA bezahlen muss. Es wäre jedoch zulässig, die Umlage nach MEA im Mietvertrag zu vereinbaren.
Das ist soweit angekommen. Und selbstredent müssen die MEA (bzw. die nach diesen an den Vermieter berechneten Kosten) mit dem übereinstimmen, was der Mieter gemietet hat. Auf dieser Basis hatte ich die Aussage getroffen, dass die Übernahme der MEA für die Abrechnung mit dem Mieter in Ordnung sei.

Dass sie es de facto nicht ist, da nicht vereinbart (was aber problemlos zulässig gewesen wäre], war mir nicht bekannt. In so fern dürften wohl sehr viele Nebenkostenabrechnungen, formell zumindest, mangelhaft sein.


Zitat (von hh):
Wenn der Vermieter das versäumt hat, hat er jetzt ein Problem.
Was im Fall des TE sogar pikanterweise vom Makler-Verwalter-Mietverwalter falsch gemacht worden ist.


Zitat (von hh):
Allerdings gibt es zwischen Abrechnung nach MEA und Abrechnung nach Wohnfläche im Regelfall nur geringfügige Differenzen.
Das wäre die nächste Frage, die sich mir aufdrängt. Bei welchen Positionen könnten welche Differenzen auftreten. Hast Du da Beispiele bzw. Denkanstöße für mich?


VG
Roland


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Bei welchen Positionen könnten welche Differenzen auftreten. Hast Du da Beispiele bzw. Denkanstöße für mich?


Es ist im Regelfall nicht so, dass die MEA exakt die Verhältnisse der Wohnflächen zueinander wiedergeben. Gesetzliche gibt es zwischen MEA und Wohnfläche keine Kopplung, daher richtet sich der MEA manchmal auch nach anderen Kriterien als nur der Wohnfläche.

Der Normalfall ist jedoch, dass es zwischen MEA und Wohnflächenverhältnis nur Differenzen im unteren einstelligen Prozentbereich gibt und sich ein Streit darüber typischerweise nicht lohnt.

Wenn so etwas aber dennoch vor Gericht geht, dann ist die Nebenkostenabrechnung klar inhaltlich (nicht formell) fehlerhaft, wenn nach MEA abgerechnet wurde, obwohl im Mietvertrag Umlage nach Wohnfläche vereinbart war. Dabei streitet man sich dann normalerweise nur um wenige Euro.

Differenzen können bei allen Positionen außer Heizkosten und Warmwasser auftreten. Die Differenzen sind dann auch bei allen Positionen gleich groß, wenn z.B. der MEA 50/1000 beträgt, die Wohnfläche aber 72/1480 wäre. In so einem Fall wären alle Positionen um 2,7% zu hoch angesetzt. Da kann natürlich dann auch 30-40€ ausmachen. Je nach konkreten Umständen kann die Abweichung sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Mieters auftreten.

Allerdings habe ich den Fragesteller so verstanden, dass der Vermieter einfach seine Hausgeldabrechnung komplett dem Mieter als Nebenkostenabrechnung durchgereicht hat und somit auch nicht umlagefähige Positionen umlegen wollte. Das ist übrigens auch "nur" ein inhaltlicher und kein formeller Fehler.

Diese Aussage des Fragestellers
Zitat:
dass mein Vermieter nach MEA (Miteigentumsanteil) abrechnet, was mich sehr benachteiligt.

kann ich daher nicht glauben. Aber Kasja könnte ja mal darlegen, warum er glaubt, dass er dadurch sehr benachteiligt wird.

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#13
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Normalfall ist jedoch, dass es zwischen MEA und Wohnflächenverhältnis nur Differenzen im unteren einstelligen Prozentbereich gibt und sich ein Streit darüber typischerweise nicht lohnt.
Hab' dank für Deine ausführliche Antwort. Natürlich ging auch meine (etwas laxe) Aussage vom Normalfall aus.

Zitat (von hh):
Dabei streitet man sich dann normalerweise nur um wenige Euro.
Um so schlimmer - und um so wichtiger, dass man dem keinen Raum lässt.


Zitat (von hh):
Allerdings habe ich den Fragesteller so verstanden, dass der Vermieter einfach seine Hausgeldabrechnung komplett dem Mieter als Nebenkostenabrechnung durchgereicht hat und somit auch nicht umlagefähige Positionen umlegen wollte.
Vielleich klärt er das noch auf.


Zitat (von hh):
Zitat:
dass mein Vermieter nach MEA (Miteigentumsanteil) abrechnet, was mich sehr benachteiligt.

kann ich daher nicht glauben. Aber Kasja könnte ja mal darlegen, warum er glaubt, dass er dadurch sehr benachteiligt wird.
Warten wir es ab. Er hadert ja leider an ganz vielen Stellen mit seinem Mietvertrag.

Für mich war die Problematik mit der Übernahme der Kosten nach MEA 1:1 in die Nebenkostenabrechung des Mieters neu. In so fern bin ich dankbar, dass es durch diesen Thread (nun auch bei mir) ins Bewustsein gelangte.

VG
Roland

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Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Kasja
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für all Eure Antworten.

Zitat (von hh):
Zitat:
dass mein Vermieter nach MEA (Miteigentumsanteil) abrechnet, was mich sehr benachteiligt.

kann ich daher nicht glauben. Aber Kasja könnte ja mal darlegen, warum er glaubt, dass er dadurch sehr benachteiligt wird.
Warten wir es ab. Er hadert ja leider an ganz vielen Stellen mit seinem Mietvertrag.

Gemäss allen Ausführungen aller Schreiben vom Vermieter und seinem Anwalt, habe ich alle Kosten zu tragen, die meinem Vermieter entstanden sind. Eine Benachteiligung sehe ich daher aus folgenden Gründen und habe dies in den einzelner Rechnungsbelegen gesehen. Beispiel:
Schädlingsbekämpfungsmassnahmen z.b. 346,00 € Schau ich in die jeweilige Rechnung des Schädlingsbekämpfers, dann sehe ich, dass diese Massnahmen z.b. in Hausnummer 9b, 9c,9e,9f erfolgte.
Ich wohne aber in der Hausnummer 9a. Und Hausnr. 9b-9f sind aber für mich nicht zugänglich. Hinzu kommt zu allem èbel auch noch, dass alle diese Massnahmen ausschliesslich in Wohnungen erfolg und nicht in den Gemeinschaftlichen Räumen.

Ebenso betrifft es z.B. auch die Wartungskosten für "Pumpenwartung allgemein" (steht so im Mietvertrag) Jetzt schau ich wieder in die Rechnung der jeweiligen Firma und sehe, dass Reparaturkosten enthalten sind und zusätzlich Wartung und Reparatur von Klein-Hebeanlagen ( also für Abwasser) Beispielsumme: 958,65 €
Was die Kosten der zentralen Heizungs, Wasser/Abwasser Kosten betrifft, sehe ich das ja ein.
Aber es gibt zu den Zentralen Anlagen noch jeweils diese kleinen Hebeanlagen (Abwasser) in 9a, 9c, 9e.
Für 9c und 9e fallen 687,00 € an
Was in Hausnummer 9a anfällt ist ja ok (9a und 9b hängen an dieser Anlage), aber diese zusätzlichern Anlagen 9c und 9e, betreffen mich ja wieder nicht.

In den Kabelgebühren sind auch GEMA Gebühren enthalten. Nur ich betreibe kein Gewerbe oder gebe öffentliche Auftritte/Konzerte.

In der mir weitergereichten Hausgeldabrechnung sehe ich ja nur die Gesamtkosten und die auf dem Vermieter anfallenden Kosten. Nur dadurch, dass ich die Belege eingesehen habe, erkenne ich, wie da ganz schön geschummelt wird.

Mit der Abrechnung von Techem geht es dann weiter, da sieht es noch schlimmer aus (Nutzerwechselgebühren, Gerätemiete der Messkapseln für warmes und kaltes Wasser z.B. es sind 178 Wohneinheiten und es wird aber eine Gerätemiete von 254 Kapseln je Warmwasser, 254 Kaltwasser, 254 Heizung) Nur bitte, wo sind denn die 76 Kapseln verbaut? Eine Erklärung gabs nicht.

Das sind ja all die Kosten, mit denen ja mein Vermieter erstmal in Vorkasse geht und diese Kosten reicht er mir 1:1 weiter. Ja, aber das geht doch nicht? Oder verrenne ich mich da in etwas?

Vermieter und sein Anwalt sehen das anders, ich habs zu zahlen, basta. Das sind die Kosten die meinem Vermieter entstehen, das sind Regelungen seiner Vertragsbestandteile.

Nun wollte ich nochmal erwähnen, warum ich immer von einem falschen Mietvertrag spreche. Ich hatte mir vor Monaten mal ein Muster angeschaut zum Mietvertrag einer Eigentumswohnung. Ich füge mal den Link bei, falls es nicht erlaubt ist, dann sei es gelöscht
https://mietvertraege-rlp.de/vertragsdownloads/eigentumswohnungen/

Nun habe ich natürlich auch gedacht, dass meiner in etwa auch so aussehen sollte. Ich habe einen vorformulierten Mietvertrag Anno?? Sicher, das ist das Pech des Maklers und des Vermieters, aber ich hab den Ärger und zieht mich nun vors Gericht, weil erstmal die Willkür waltet. Da habe ich keine Angst vor, aber trotzdem.

Nun frage ich mich aber, wieso schadet der Makler so den Vermieter. Er kennt doch die Eigentumsverhältnisse. Der Makler fungiert ja gleichzeitig als Verwalter für Sonder/Gemeinschaftseigentum. Also ist er ja nicht aus den Augen aus dem Sinn.
Und deshalb schiess mir so der Gedanke in den Kopf, dass viel. dann auch wieder andere Regelungen gelten, wenn die Wohnanlage hier mit Fördergelder gebaut wurde.

Liebe Grüsse Kasja (weiblich)



0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kasja
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso, kleiner Nachtrag.
Ich finde aber diesen Beitrag nicht mehr, aber ich glaube mal gelesen zu haben, dass solange die Laufzeit der öffentlichen Fördergelder noch ist, dürfen die Nebenkosten Eigentumswohnungen nicht nach MEA abgerechnet werden. Aber das weiss ich nicht ganz genau. Es war irgendwie ein Beitrag wo geschrieben stand, dass Millionen öffentlich geförderte Wohnungen verschwunden sind ( Sinngemäss ) mit wieder weiterführenden Link

lg Kasja

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Wenn man doch schon vor Gericht ist, dann hat man doch gewiss einen Anwalt. Dem Anwalt sollte man die Dinge ruhig überlassen, der versteht sein Handwerk.

Falls Sie herausfinden warum die Nebenkosten nicht aufgrund von MEA die erfasst und abgerechnet werden dürfen, setzen Sie es bitte ein. Wie sollte sonst der Quotenschlüssel der Nebenkosten für die Eigentumswohnung gestaltet werden? Nach Gefühl und Wellenschlag wird es ja wohl nicht sein.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Weiterhin ist es gut möglich, dass die Wohnungseigentumsanlage aus mehr als nur einem Haus besteht, z.b. aus 5 oder 7 Häusern, welche dann als Wirtschaftseinheit zusammengefasst werden, dies wiederum öffnet die Möglichkeit, das auch Schädlingsbekämpfung und, die z.b. am Haus 5 oder 7 Uhr stattgefunden haben, von der ganzen Anlage gemeinschaftlich finanziert werden. Das heißt für die Mieter, dass diese Kosten auf die gesamte Mieterschaft umgelegt werden, bzw auf alle Wohnungen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Wie sollte sonst der Quotenschlüssel der Nebenkosten für die Eigentumswohnung gestaltet werden?


Nach den Vereinbarungen im Mietvertrag.

Zitat:
Nach Gefühl und Wellenschlag wird es ja wohl nicht sein.


Nein, im Zweifel erfolgt die Umlage nach Wohnfläche (§ 556a BGB ).

Der Vermieter einer Eigentumswohnung muss bei Abschluss des Mietvertrages eben darauf achten, dass der Quotenschlüssel im Mietvertrag identisch mit dem Quotenschlüssel der WEG vereinbart wird. Einen Vorteil darf der Vermieter übrigens nicht daraus ziehen, wenn z.B. eine Umlage nach Wohnfläche zu einem höheren Ergebnis führen würde als eine Umlage nach MEA. Die Höhe der Nebenkosten ist durch die eigenen Aufwendungen des Vermieters gedeckelt. Umgekehrt gilt das nicht.

Zitat:
Ich finde aber diesen Beitrag nicht mehr, aber ich glaube mal gelesen zu haben, dass solange die Laufzeit der öffentlichen Fördergelder noch ist, dürfen die Nebenkosten Eigentumswohnungen nicht nach MEA abgerechnet werden.


Eine derartige gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es sie gibt.

Zitat:
Beispiel:
Schädlingsbekämpfungsmassnahmen z.b. 346,00 €


Einmalige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sind sowieso nicht umlagefähig.

Zitat:
Das sind ja all die Kosten, mit denen ja mein Vermieter erstmal in Vorkasse geht und diese Kosten reicht er mir 1:1 weiter. Ja, aber das geht doch nicht? Oder verrenne ich mich da in etwas?


Vorausgesetzt die Kosten sind umlagefähig und die Umlage ist im Mietvertrag vereinbart, so verrennst Du Dich. Die Mieter der anderen Häuser müssen ja auch Kosten, die in Deinem Haus anfallen mittragen. Im Mittel gleicht sich das normalerweise aus.

Zitat:
Nun wollte ich nochmal erwähnen, warum ich immer von einem falschen Mietvertrag spreche.


Der Mietvertrag ist aber nicht falsch, wenn die Vorlage nicht verwendet wird. An dem Umstand, dass Dir ein Vermieter eine Wohnung vermietet ist nichts zu beanstanden.

Zitat:
Nun frage ich mich aber, wieso schadet der Makler so den Vermieter.


Dafür kann es verschiedene Gründe geben: Unkenntnis, Schlampigkeit usw.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Ich habe gerade die Abweichung Wohnfläche zu MEA an 3 Beispielen geprüft. Die jeweiligen Abweichungen betrugen 1,1%, 0,2% und 0,1% wenn nur die MEA der Wohnungen berücksichtigt werden.

Ein deutlicherer Unterschied ergibt sich, wenn es Tiefgaragenplätze mit jeweils eigenem MEA gibt, denn Tiefgaragenplätze haben keine Wohnfläche.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Kasja,

die Frage kam ja schon, aber nochmal: Bist du anwaltlich vertreten? Oder wirksam rechtschutzversichert?

Ich möchte jetzt gar nicht auf deine ganzen Punkte eingehen, aber da ist schon allerhand Falsches dabei (z.B. die Erwartung, dass dir der Vermieter bekannt geben muss, dass es eine Eigentumswohnung ist* - sorry, aber das ist völliger Quatsch).
Vor Gericht wirst du imho ziemlich sicher nur Teilerfolge erzielen mit den Argumenten hier, und dann zahlst du auch zum Teil die Prozesskosten.

*bisher hast du auch noch nicht einmal ausgeführt wo dir dadurch ein Nachteil entstanden sein könnte (den meiner Meinung nach einzigen Nachteil - die mögliche Eigenbedarfskündigung - hast du ja gar nicht angesprochen)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

In #14 wird ja nun ein ganz anderes Thema angesprochen, nämlich die Umlage von Kosten welche keine umlegbaren Betriebskosten nach der Betriebskostenvorordnung sind.

Dabei kommt es überhaupt nicht darauf an, ob die Wohnung nun im Mietvertrag als Mietwohnung oder als Eigentumswohnung bezeichnet ist. Auch wenn da Eigentumswohnung stände, wären da beispielsweise keine Reparaturkosten oder Kosten für Maßnahmen zur Schädligsbekämpfung innerhalb der Wohnungen umlegbar.

Zitat:
Gemäss allen Ausführungen aller Schreiben vom Vermieter und seinem Anwalt, habe ich alle Kosten zu tragen, die meinem Vermieter entstanden sind.


So allgemein mit der Bezeichnung "Kosten" ist diese Behauptung falsch.
Auch ein Mieter einer Eigentumswohnung muss nur die Betriebskosten anteilig zahlen, die nach der Betriebskostenverordnung umlegbar sind und diese müssen im Mietvertrag auch vereinbart sein.

Was hier im Mietvertrag zu neben der Miete zu zahende Betriebskosten steht ist bisher unbekannt geblieben. Vielleicht gibt es da sagar noch einen weiteren Ansatzpunkt.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#22
 Von 
Kasja
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo@all
Ja ich lasse mich mittlerweile anwaltlich vertreten. Das ist auch soweit gut. Da habe ich mit all meinen Schreiben und Widersprüchen nichts falsch gemacht. Deshalb bin ich da ruhigeren Gewissens. Was nicht vereinbart ist, ist nicht vereinbart.
Es sind eben viele Postionen, was an Betriebskosten zu zahlen sind, nicht vereinbart und nicht aufgeführt. Zuzüglich derer, die dann nicht umlagefähig sind. Sie sind ihm am Gemeinschaftlichen Eigentum entstanden. Vermieter pocht aber auf sein Geld und muss ja nun selber feststellen, daß der Mietvertrag zu seinem Nachteil erstellt wurde.
Da waltet eben die Willkür und er zieht mich vor Gericht, eben mit dem Argument, ich habe alle Kosten die ihm entstanden sind zu tragen.

Ok, da bin ich wirklich zu sehr fixiert gewesen, auf die Bezeichnung "Eigentumswohnng". Das werd ich mal ablegen.
Wobei jede Wohnung sicherlich ja einen Vermieter hat, aber der Vermieter nicht unbedingt der Eigentümer sein muß.

Und das stört mich eben an dieser ganzen Geschichte. Keiner hier weiß, daß er in einer Eigentumswohnung wohnt, daß fast jeder einen anderen Vermieter hat, sind erschrocken darüber, daß es nicht erwähnt wird. Die wenigsten kontrollieren die Nebenkostenabrechnung und die die es tun, ziehen auch sehr schnell wieder aus.
Hier herrscht win reges treiben. Egal wo ich hin schaue, Hausordnung, Infokasten oder was im Treppenflur an Info hängt, nirgends steht sowas wie Eigentümergemeinschaft, oder gemäß Beschluss aus einer Eigentümerversammlung erfolgt........ Und das hinterfrage ich oder versuche es, weil mich das stutzig macht.
Das einzige wo man es erkenne kann, ist in den Einzelbelegen aus den Rechnungen zur Nebenkostenabrechnung. Aber die sieht ja nicht jeder.

Nun geht es hier ja langsam los, daß eine Wohnung nach der anderen verkauft wird, mit dem Argument "jetzt sind ja die Fördergelder ausgelaufen" Was und welche Fördergelder das sind, weiß ich nicht.

Nun gehen sicher die Fantasien mit mir durch *Frau eben..grins*, weil wenn ich Tante Google nach Fördergelder und Eigentumswohnung frage, dann lese ich was von Preisgebundenen Wohnraum, dann gelten wieder andere Regeln usw. Und das erweckt in mir den Eindruck, daß offiziell und der Öffentlichkeit zwar lieb und brav alles so dargestellt wird - Wohnanlage mit Mietwohnungen-, aber inoffiziell siehts ganz andrs aus.
Also, versteht ihr was ich meine? Viel. drücke ich mich etwas mißverständlich aus. Der Makler mit seinen Verträgen, der ja nun bestens Besxheid weiß, hat man ein Problem und ruft in der Verwaltung an, ja wir kümmern uns drum. Da kümmert man sich aber nicht drum, weil sich die Eigentümer nicht einig sind. Aber das wird einem auch nicht gesagt, das erfährt man so hinten rum. Aber warum wird da so ein Geheimnis draus gemacht? Was auch mein Hauptanliegen war s. Überschrift. Ich weiß nicht mal ob es in die Kategorie Mietrecht fällt, oder Vertragsrecht oder Baurecht?

Also ganz böse gedacht aber direkt, versucht man zu täuschen um die Fördergelder zu kassieren? Das erklärt es wohl am besten was ich meine.

Lg Kasja


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#23
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

nur mal ein paar Punkte:

Zitat:
Sie sind ihm am Gemeinschaftlichen Eigentum entstanden.
Du tust so als sei das gar nicht zulässig, da liegst da aber falsch (je nach dem natürlich).

Zitat:
aber der Vermieter nicht unbedingt der Eigentümer sein muß.
Na wer denn sonst? Jedenfalls mittelbar ist immer der Vermieter auch Eigentümer.

Zitat:
Keiner hier weiß, daß er in einer Eigentumswohnung wohnt, daß fast jeder einen anderen Vermieter hat, sind erschrocken darüber, daß es nicht erwähnt wird.
Das ist doch völlig normal, ich verstehe immer noch nicht wo du da ein Problem siehst.

Zitat:
Was und welche Fördergelder das sind, weiß ich nicht.
Geht dich auch überhaupt nichts an.

Zitat:
Da kümmert man sich aber nicht drum, weil sich die Eigentümer nicht einig sind.
Zugegeben, da hast du wirklich noch einen Nachteil gefunden. Wenn es ein Eigentümer wäre dann könnte viel schneller reagiert werden.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von reckoner):


Zitat:
Was und welche Fördergelder das sind, weiß ich nicht.
Geht dich auch überhaupt nichts an.


Oh doch, wenn diese Gelder bewirken, dass es sich nicht um preisfreien Wohnraum handelt, interessiert ihn das natürlich

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Kasja
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Zitat (von reckoner):


Zitat:
Was und welche Fördergelder das sind, weiß ich nicht.
Geht dich auch überhaupt nichts an.


Oh doch, wenn diese Gelder bewirken, dass es sich nicht um preisfreien Wohnraum handelt, interessiert ihn das natürlich


Naja, irgendwo doch aber schon. Weil dann ist es kein Preisfreier Wohnraum, sondern ein Preisgebundener Wohnraum. Dann hätte der Preis / qm Wohnfläche auch seine Grenzen.
Irgendwie fängt es bei 5 € irgendwas an/qm, dann gibt es einige Jahre eine Sperre und darf dann je alle 2 Jahre um 0,3irgendwas €/qm erhöht werden.

Ja, und wie sieht es dann hier aus?
https://www.abendblatt.de/hamburg/article209560857/Sieg-fuer-Mieter-Zwangsgebuehr-fuer-Stellplaetze-ist-illegal.html

Da geht es ja dann weiter. Ich habe zwar kein AZ zum Urteil gefunden, aber dann wäre das aber auch unzulässig.
Jetzt bedenke man mal 178 Wohneinheiten x 20,00 € PKW Stellplatz/ Monat = 3560,00 € pro Monat.
Das sind sage und schreibe 42.720 € / Jahr. Das ist schon ein Sümmchen.
Wenn die Laufzeit 20 Jahre beträgt, das 20 Jahre so praktiziert wird, dann summiert sich das.

lg Kasja

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Weil dann ist es kein Preisfreier Wohnraum, sondern ein Preisgebundener Wohnraum.


Musstest Du denn einen Wohnberechtigungsschein vorlegen um die Wohnung zu bekommen? Wenn nein, dann kann es auch kein preisgebundener Wohnraum sein.

Zitat:
Ich habe zwar kein AZ zum Urteil gefunden, aber dann wäre das aber auch unzulässig.


Nur, wenn es sich um preisgebundenen Wohnraum handelt. Und sein Auto darf der Mieter dann natürlich nicht dort abstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Kasja
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich jetzt o.g. Rechnung folge, dann müsste ich 6,01 €/qm Wohnfläche zahlen. Ich zahle aber 8,20 € /qm.
2,- € differenz ist schon ein Unterschied, das jetzt auf die Masse gesehen, also 178 Wohneinheiten.

Und das macht mich alles skeptisch, weil absolut keine Transparenz zu sehen ist. Da geht es mir ums Prinzip.
Ich kenne viele Rentner und Familien hier, die Mühe haben Monat für Monat über die Runden zu kommen. Das wären einige € mehr im Geldbeutelchen. Es wird gezahlt in Unwissenheit.

lg Kasja

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Kasja
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Weil dann ist es kein Preisfreier Wohnraum, sondern ein Preisgebundener Wohnraum.


Musstest Du denn einen Wohnberechtigungsschein vorlegen um die Wohnung zu bekommen? Wenn nein, dann kann es auch kein preisgebundener Wohnraum sein.

Zitat:
Ich habe zwar kein AZ zum Urteil gefunden, aber dann wäre das aber auch unzulässig.


Nur, wenn es sich um preisgebundenen Wohnraum handelt. Und sein Auto darf der Mieter dann natürlich nicht dort abstellen.


Nein, das musste ich nicht. Da werd ich aus dem Wohnungsbindungsgesetz nicht schlau, weil es steht immer gilt für: Sozialer Wohnungsbau (mit Wohnberechtigungsschein) und anderer öffentlich geförderten Mittel.
Da steig ich ehrlich gesagt noch nicht so richtig durch. Viele § sind weg gefallen und aufgehoben

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wenn man eine preisgebundene Wohnung mietet, für die eine Höchstmiete gilt, dann ist dafür die Vorlage eine Wohnberechtigungsscheines erforderlich (§ 27 Abs. 1 WoFG). Das soll einfach verhindern, dass auch einkommensstarke Mieter in den Genuss der Wohnungsbauförderung kommen.

Informationsblatt Hamburg

Zu bedenken ist außerdem, dass nicht zwingend die gesamte Wohnanlage gefördert ist. Es ist durchaus denkbar, dass nur einzelne Wohnungen in der Wohnanlage gefördert wurden. Das zu durchschauen ist nicht ganz einfach.

Da Du selbst keinen Wohnberechtigungsschein vorlegen musstest, kannst Du davon ausgehen, dass jedenfalls Deine Wohnung nicht gefördert ist.

Zitat:
Ich zahle aber 8,20 € /qm.


Die Miete für Wohnungen des 2. Förderungsweges in Hamburg sind auf 8,20€/m² begrenzt.

-- Editiert von hh am 05.06.2018 14:48

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