Warum schließt jemand einen Kündigungsverzicht ab?

14. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.04.2021 08:30:52
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Warum schließt jemand einen Kündigungsverzicht ab?

Das ist eine ernsthafte Frage bzw. Diskussion. Ein Kündigungsverzicht kann bei einer Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit schnell zur Privatinsolvenz führen. Statistisch betrachtet sind das keine unrealistischen Fälle und besonders die Berufsunfähigkeit kann schnell und unerwartet passieren. Bei 2+ Jahren Mietzeit wird es schwer die Mieten entsprechend aufzubringen.

Ich verstehe einfach nicht wieso Mieter ein derartiges Risiko freiwillig eingehen.

-- Editiert von Fargusi am 14.02.2020 21:41

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27 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Als Mieter in erster Linie wohl, weil man die Wohnung bekommen möchte.Die meisten machen sich bei Abschluss eines Mietvertrages wenig bis gar keine Gedanken, was ein solcher Kündigungsverzicht bedeuten kann.

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#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Fargusi):
Ich verstehe einfach nicht wieso Mieter ein derartiges Risiko freiwillig eingehen.


Erfahrungsgemäß betrifft es kleine bzw. 1-Zimmer-Wohnungen die ein Vermieter
nicht kurzfristig vermieten will und nur mit Kündigungsverzicht vermietet.
Viele Mieter nutzen diese kleinen Wohnungen gerne als sog.Sprungbrett bis sich
was besseres bietet, und sei es eben mal nur ein paar Monate. Dem entgegenzuwirken entstehen dann diese Kündigungsverzichts-Verträge.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Fargusi):
Ich verstehe einfach nicht wieso Mieter ein derartiges Risiko freiwillig eingehen.

Da wird wohl jeder seine individuellen Gründe haben...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Fargusi):
Ein Kündigungsverzicht kann bei einer Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit schnell zur Privatinsolvenz führen.
Es gibt aber auch völlig andere Lebenssituationen/Szenarien/Ängste - manch einer hat sogar Angst ausgerechnet dann eine neue Wohnung suchen zu müssen, wenn er sich gerade nicht als solventen Mietinteressenten mit festem Einkommen präsentieren kann

Die Mehrheit weiß (hoffentlich), was sie tut - und schliesst bewusst das Risiko eines unfreiwilligen Mietendes aus
- weil man weiß wieviel Geld und Nerven ein Umzug kostet und bis man sich seine Wohnung genauso schön hergerichtet und eingerichtet hat, wie es einem gefällt
- weil es schwierig ist überhaupt eine Wohnung zu finden ist, die einem zusagt
- damit die lieben Kleinen bloss nicht Kindergarten/Schule wechseln müssen
usw usw

oder man möchte grundsätzlich das Risiko einer Vermieter-Kündigung ausschliessen:
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Gerade-eingezogen-und-nun-soll-die-WOhnung-verkauft-werden-__f568753.html
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Eigenbedarfskuendigung-der-Schwiegereltern-__f568631.html
Die Möglichkeiten des Vermieters einen Wohnungsmietvertrag zu beenden sind ja schon sehr begrenzt - aber dennoch wiederholen sich derartige Fragen/Problemstellungen hier regelmäßig - und jemand in einer solchen Situation bereut es ganz bitter, nicht die Variante vereinbart zu haben, die JETZT für ihn besser gewesen wäre.
Wenn die gleiche Person morgen arbeitslos/berufsunfähig werden würde, würde sie vielleicht schon wieder ganz anders denken ...

Wie bei vielen anderen Dingen gibt es hier jedenfalls nicht die eine goldene Lösung, die Jedem das Risiko für alle denkbaren Situationen gleichermaßen minimiert.

Und nicht zuletzt müssen natürlich auch die Vertragspartner zueinanderpassen - wenn ein Mieter nur "ungebunden", ohne Sicherheit anmieten möchte, dann wird das halt nichts, wenn der Vermieter gerne mit 4-jähriger Vertragssicherheit für beide Seiten vermieten möchte.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#5
 Von 
guest-12323.04.2021 08:30:52
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich hat das gerade einfach interessiert, weil ich aktuell eine Wohnung suche und die Vermieter nicht mal bereit sind eine Ausnahme für unverschuldete Arbeitslosigkeit/Jobwechsel einzufügen.

Für eine angemessene Wohnung muss man mit 30%-50% des Gehalts rechnen. Im Falle einer BU oder längeren Arbeitslosigkeit kann man mit 50% weniger Einkommen rechnen. (BU versichert max. 60% des aktuellen Einkommens) Dann sieht man sich bei nem Kündigungsverzicht mit Forderungen in Höhe von 50.000€ konfrontiert, die vermutlich nur die wenigsten in so einem Fall aus eigenen Mitteln erfüllen können.

-- Editiert von Fargusi am 15.02.2020 09:14

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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Eigentlich bedeutet ein Kündigungsverzicht ja eine gewisse Sicherheit für den Mieter.

Ihm kann ja in der Zeit nur außerordentlich (fristlos) gekündigt werden. Wegen Mietrückstand zum Beispiel.

Allerdings habe ich schon sehr oft erlebt das Mieter gar nicht wissen was sie da unterschreiben, sprich was Kündigungsverzicht bedeutet. Dann ist das Geschrei meist groß wenn sie innerhalb der Kündigungsverzichtszeit kündigen wollen.

Zitat (von Fargusi):
Ich verstehe einfach nicht wieso Mieter ein derartiges Risiko freiwillig eingehen.


Oft haben sie halt gar keine andere Wahl.

Inzwischen verwenden sehr viele Vermieter den Kündigungsverzicht weil sie keine Lust haben alle paar Monate neue Mieter zu suchen. Und besser wird eine Wohnung durch häufigen Mieterwechsel auch nicht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Das mit den Prozentzahlen, das ist doch eine Milchmädchenrechnung. Wenn ich 10.000 € im Monat netto habe, kann ich auch 50-70% für den Mietzins aufbringen. Und Forderungen in Höhe von 50.000 € bei vorzeitigem Auszug? Wo um des Himmels Willen sollen die herkommen? Mach mich schlau.

wirdwerden

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31949 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Fargusi):
Für eine angemessene Wohnung muss man mit 30%-50% des Gehalts rechnen
Welch seltsame Rechnung/Aussage.
Zitat (von Fargusi):
Im Falle einer BU oder längeren Arbeitslosigkeit kann man mit 50% weniger Einkommen rechnen.
Manchmal ist das so. Da gibt es Hilfe vom Staat. Soziale Sicherungssysteme--- schon gehört?
Wer wirklich berufsunfähig wird, ist nicht automatisch auch erwerbsunfähig/erwerbsgemindert.
Verrätst du noch, wie du auf 50.000,- kommst?

Wie lange gilt denn der Kündigungsverzicht, von dem du weißt??

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

@Anami ... 30% sind/waren früher der Maßstab, heute dürfte es tatsächlich höher sein.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31949 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
@Anami ... 30% sind/waren früher der Maßstab, heute dürfte es tatsächlich höher sein.
Nein. Das ist statistisch gesehen nicht so. Als Vermieter sollte man aktuell auf dem Lfd. sein. ;)
Aus: https://de.statista.com/themen/293/durchschnittseinkommen/
https://de.statista.com/themen/51/wohnen/
Das durchschnittliche Nettoeinkommen aller Arbeitnehmer betrug monatlich 1.890 Euro.
Durchschnittlich müssen diese Haushalte etwas mehr als ein Viertel ihrer Nettoeinkommen für die Mietzahlungen (bruttokalt) aufbringen. Bei Ein-Personen-Haushalten liegt die Mietbelastungsquote sogar bei knapp mehr als 30 Prozent.


Hier: Als einzelner Wohnungssuchender von der bundesweiten Statistik auszugehen---und nach dem Sinn eines Kündigungsverzichts zu fragen, ist doch mE nichts weiter als albern.

Person A sucht eine Wohnung. A hat regelmäßiges Einkommen von X €. Die Ausgaben fürs Wohnen/Mieten legt A selbst fest. A ist an keinen deutschen Durchschnitt gebunden. Weder früher noch heute.
Ein Kündigungsverzicht darf nicht länger als 4 Jahre dauern. Außerordentlich geht trotzdem.

Und was sagt der Sozialstaat im Fall des Falles?
Angemessene Wohnungskosten?---Wir ergänzen, wenn deins nicht reicht.
------------------------------------------
Zitat (von Fargusi):
die Vermieter nicht mal bereit sind eine Ausnahme für unverschuldete Arbeitslosigkeit/Jobwechsel einzufügen.
Das wäre so wie: Hab jetzt grad kein Einkommen, darf ich trotzdem mit der Bahn fahren/Wasser+Brot kriegen?--->alles mal kurz/lang umsonst?? :grins:

Unverschuldete Arbeitslosigkeit? Da schüttelt jeder Vermieter müde sein Haupt. Der ist Unternehmer---und kein Versicherer oder Sozialleistungsträger...

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Mein Wissen beruht auf Erfahrung, nicht auf Statistik. In der Regel hat der Normalverdiener keine 1890 € netto, das sollte man mal als 20-jähriger 25-jähriger aus dem Ärmel schütteln können, geht aber meistens nicht. Ein Apartment kostet gerne 4-600 € warm, kommt immer drauf an wo es ist, ein Berufsanfänger verdient roundabout zwischen 1000 und 1200 €. Normale Berufe, keine Ärzte . Zählt man nun noch die ungelernten Kräften dazu, die im unteren EinkommensBereich arbeiten müssen, nehmen Sie den Mindestlohn, rechnen Sie da den Nettolohn, und so sind wir wieder in 1000 1200 €. Ein alleinstehender kann davon gewiss keine großen Sprünge machen. Anders sieht es natürlich aus, wenn man zu zweit ist.

-- Editiert von AltesHaus am 15.02.2020 13:43

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#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Fargusi):
Für eine angemessene Wohnung muss man mit 30%-50% des Gehalts rechnen.


Nur etwas unglücklich formuliert, denn dies würde bedeuten, dass bei einem monatl.Einkommen von € 10.000,00 die Miete ca.€ 5.000,00 wäre.
Vielmehr ist es so zu verstehen, wenn das Einkommen z.B. mtl.€ 1.500,00 beträgt
dasrf/sollte die Miete höchstens 1/3 Teil betragen, also € 500,00. (klug*******rmodus aus.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31949 Beiträge, 5626x hilfreich)

Es ging um Durchschnittseinkommen--- nicht um Normalverdiener.
Ein Netto von 1.890,- ---das ist doch der Durchschnitt aller AN. Es gibt ca. 45 Mio Erwerbstätige.

Zitat (von AltesHaus):
Ein alleinstehender kann davon gewiss keine großen Sprünge machen.
Stimmt. Ich dachte, es ging um die Aussagen aus #5.
Zitat (von Fargusi):
Für eine angemessene Wohnung muss man mit 30%-50% des Gehalts rechnen.

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#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

ich gehe von der Realität aus und nicht von politischer Schönfärbung oder Wunschdenken.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31949 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
ich gehe von der Realität aus
Von einer? Ich gehe auch von der Realität aus.
Die ist ca:
1. Single, 24, --->netto 1.230,- ---> 220,- Pauschalmiete in WG
2. Single, 35 ---> netto 1.500,- ---> 350,- Pauschal in WG
3. Single, 30, ----> netto 2.200,- ---> 500,- warm
4. Student, 25 ---->netto 920,- ---> 330,- warm
5. Paar, 30, ---> netto 3.000,- ---> 950,- warm
6. Ehepaar, Mitte 50 ---> netto 2.600,- ---> 920,- warm
7. Mutter+Kind, ca 30 ---> netto 1.300,- ---> 620,- warm
8. Rentner mit Job, 67 ---> netto 2.000,----> 840,- warm

Daraus ist eine realistische durchschnittliche Mietbelastung von 32% zu ermitteln.
Alle Personen sind AN und Mieter.

Diese realen Personen wohnen in Bremen-City, Berlin-Neukölln, Rand-Frankfurt/M, Schwerin, Lübeck-City und in Kreisstädten in S-H und Nds.
Jemand kann die Realitäten von Hamburg, Ddorf, München darstellen---jemand von Pfälzisch-Sibirien, Leer und dunkelstes McPomm oder Bautzen--- geht alles ganz real in die Statistik ein.
Hinten raus --->kommt immer der Durchschnitt.

Wenn 1 Person 50% ihres Gehaltes für Miete ausgeben muss, dann stimmt eins von beiden nicht. Dann sollte Änderung in 2 Richtungen angedacht werden.

Zitat (von AltesHaus):
politischer Schönfärbung oder Wunschdenken.
Wer macht das denn?

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#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Studenten mit 920 € netto Einkommen? Ich traue keiner Statistik, die ich nicht selber gefälscht habe. :) .

Die von uns vermieteten Apartments werden von Menschen bewohnt, die in der Regel lediglich bis zu 1000 € netto Einkommen haben. Bei den Ausschreibungen erreichen uns Bewerbungen von denen circa 20 % über 1000 € netto Einkommen haben. Der Rest liegt bei 1000 oder drunter. Diese Meter repräsentieren natürlich nicht den DurchschnittsBürger, der ist sowieso immer schwer zu finden.

Die Apartments die wir vermieten in NRW und Rheinland-Pfalz, liegen bei durchschnittlich 500-600 € Warmmiete. Ein durchaus angemessener Mietpreis, da die Objekte in größeren Städten liegen.

Nun ja sie können weiter in der Statistik wandeln, ich bewege mich halt im realen Leben, und wenn ich mich umsehe denke ich, dass ich da mi meiner Beobachtung auch richtig liege.

-- Editiert von AltesHaus am 15.02.2020 18:34

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#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Das ist jetzt aber weit vom Thema weg. Die Frage ist ja warum die Mieter einen Kündigungsverzicht unterschreiben, hier ist wohl eher der Gedanke, dass man die Wohnung haben möchte weiter denkt man da wohl nicht. Ich kann auch nicht nachvollziehen wie man auf 50.000 € Schulden kommt und Insolvenz und dies nur weil man die Arbeit verliert und dann eventuell die Wohnung nicht bezahlen kann. Wie teuer ist die Wohnung denn dann, dass man sich durch Mietschulden in Höhe von 50.000 € in die Insolvenz hineinschiebt?

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31949 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Studenten mit 920 € netto Einkommen?
Gaaanz viele Studenten haben ihr Bafög und/oder elterlichen Unterhalt und jobben neben dem Studium. Was ist daran zweifelhaft? Die Zahl ist aus keiner Statistik, sondern aus der mir bekannten Realität. Oder findest du das zu gering?
Zitat (von AltesHaus):
Nun ja sie können weiter in der Statistik wandeln,
Deswegen habe ich doch 8 ganz reale Beispiele gebracht, damit wir die Statistik-Wandelei beenden können. ;)
Ich kenne diese Personen und weiß, wie die Verhältnisse sind.

Zitat (von AltesHaus):
Diese Meter repräsentieren natürlich nicht den DurchschnittsBürger, der ist sowieso immer schwer zu finden.
Stimmt. Aber auch diese Mieter und diese Mieten gehen in die Statistik ein---und hinten kommt trotzdem der Durchschnitt raus. Ob gefälscht oder geschönt--- ganz andere Ebene.

Zitat (von AltesHaus):
Das ist jetzt aber weit vom Thema weg.
Ja, finde ich auch. Vllt. erklärt der TE seine Ängste noch.

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#19
 Von 
guest-12323.04.2021 08:30:52
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Das ist jetzt aber weit vom Thema weg. Die Frage ist ja warum die Mieter einen Kündigungsverzicht unterschreiben, hier ist wohl eher der Gedanke, dass man die Wohnung haben möchte weiter denkt man da wohl nicht. Ich kann auch nicht nachvollziehen wie man auf 50.000 € Schulden kommt und Insolvenz und dies nur weil man die Arbeit verliert und dann eventuell die Wohnung nicht bezahlen kann. Wie teuer ist die Wohnung denn dann, dass man sich durch Mietschulden in Höhe von 50.000 € in die Insolvenz hineinschiebt?


Also bei uns liegen die Mieten für 60-70m2 bei 600-800 warm (zzgl Strom). Bei einem Einkommen von 1400€ Netto sind das deutlich über 50% des Einkommens und 1400€ Netto sind für einige Berufe schon sehr gut.

Rechnet man nun einen Kündigungsverzicht von 4 Jahren (häufig Standard in Mietverträgen) sind das im schlimmsten Fall 800*12*4=38400€ die man in den 4 Jahren zahlen muss. Wenn man aufgrund einer BU oder Arbeitslosigkeit vielleicht noch mit Glück 50% des Einkommens hat, kann man davon die Miete nicht mehr bezahlen, jedoch auch nicht kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Sie rechnen damit vier Jahre nicht arbeiten zu gehen?

Es gibt ja immer noch die Möglichkeit mit dem Vermieter eine Vereinbarung zu treffen, dass man vorher aus dem Mietvertrag entlassen werden kann. Ich persönlich bevorzuge die Entlassung aus dem Mietvertrag bei solchen Dingen, was habe ich denn davon wenn ich eine gute Wohnung an jemanden vermieten muss, der keine Miete bezahlt? Milchmädchenrechnung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Wenn man aufgrund einer BU oder Arbeitslosigkeit vielleicht noch mit Glück 50% des Einkommens hat, kann man davon die Miete nicht mehr bezahlen, jedoch auch nicht kündigen.


Das stimmt so nicht. Es ist ständige Rechtsprechung, dass der Mieter in so einer Situation gegen Stellung eines Nachmieters aus dem Vertrag entlassen werden muss.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12323.04.2021 08:30:52
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie rechnen damit vier Jahre nicht arbeiten zu gehen?

Es gibt ja immer noch die Möglichkeit mit dem Vermieter eine Vereinbarung zu treffen, dass man vorher aus dem Mietvertrag entlassen werden kann. Ich persönlich bevorzuge die Entlassung aus dem Mietvertrag bei solchen Dingen, was habe ich denn davon wenn ich eine gute Wohnung an jemanden vermieten muss, der keine Miete bezahlt? Milchmädchenrechnung.


Wenn man Berufsunfähig ist kann dieses bedeuten nie wieder zu arbeiten. Jemand der mit seinen Händen sein Geld verdient, verdient ohne seine Hände nicht mehr viel.

Man kann aus dem Vertrag gelassen werden, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Es beruht also alles auf seinem Wohlwollen. Er könnte ebenso gut klagen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12323.04.2021 08:30:52
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Wenn man aufgrund einer BU oder Arbeitslosigkeit vielleicht noch mit Glück 50% des Einkommens hat, kann man davon die Miete nicht mehr bezahlen, jedoch auch nicht kündigen.


Das stimmt so nicht. Es ist ständige Rechtsprechung, dass der Mieter in so einer Situation gegen Stellung eines Nachmieters aus dem Vertrag entlassen werden muss.


Auf welche Urteile beziehen Sie sich? Ein Nachmieter muss durch den Vermieter nicht akzeptiert werden. Wenn er den gestellten Nachmieter nicht möchte liegt das Problem wieder beim Mieter.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Nochmal, das Anliegen beim vermieten liegt in den Einnahmen. Vermietung ist ein Geschäft und keine caritative Veranstaltung. Es macht überhaupt keinen Sinn einen Mieter in einer Wohnung festzuhalten, der nachweislich keine Miete zahlen kann. Und mal im Ernst, welcher Vermieter würde sie jahrelang ohne Miete in einer Wohnung belassen? Spätestens nach drei nicht bezahlten Mieten flattert die Räumungsklage ins Haus, respektive vorher natürlich die fristlose Kündigung. Und dann können sie ja raus wenn sie wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Auf welche Urteile beziehen Sie sich?


Auf die ständige Rechtsprechung des BGH zum Thema Kündigungsausschluss.

Der BGH hat u.a. den Kündigungsausschuss nicht als unangemessene Benachteiligung des Mieters eingestuft, weil der Mieter in solchen Situationen aus dem Vertrag heraus kann.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31949 Beiträge, 5626x hilfreich)

@Fargusi

Zitat (von Fargusi):
Ich verstehe einfach nicht wieso Mieter ein derartiges Risiko freiwillig eingehen.
Das war dein EP und keine spezielle Frage. DIESES dein Unverständnis wurde längst aufgelöst.
Dann im # 5:
Zitat (von Fargusi):
Mich hat das gerade einfach interessiert, weil ich aktuell eine Wohnung suche und die Vermieter nicht mal bereit sind eine Ausnahme für unverschuldete Arbeitslosigkeit/Jobwechsel einzufügen.
Auch das wurde beantwortet--- es geht nämlich auch anders.
Dann sind wir von # 7- # 18 in die abschweifende Diskussion geraten. Aber nur, weil DU diese Milchmädchenrechnung vorgelegt hast. Aber immerhin liest du mit und fängst in # 19 wieder mit deiner falschen Milchmädchenrechnung an.
Verstehst du nicht, welche Ausnahmen beim K-Verzicht gelten?
Zitat (von Fargusi):
Wenn man Berufsunfähig ist kann dieses bedeuten nie wieder zu arbeiten
Auch falsch. Jemand kann dann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Aber evtl. durchaus und hoffentlich einen anderen. Machen übrigens Zigtausende AN. Die machen eben was anderes...
Zitat (von Fargusi):
Man kann aus dem Vertrag gelassen werden, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Es beruht also alles auf seinem Wohlwollen. Er könnte ebenso gut klagen.
Offenbar begreifst du es tatsächlich nicht.
Ein solcher Vermieter kann dir in einem solchen Falle außerordentlich kündigen. Dann bist du auch raus.

Und nochmal: Wozu leben wir in einem Sozialstaat? Damit im Fall des Falles genau dann geholfen wird---vom Staat. Mit Sozialleistungen.

Also bitte: Lass es gut sein. Such nach Wohnungen ohne K-Verzichts-Klausel.

Ich verstehe gar nicht, warum Vermieter für 60-70-qm-Whg. K-Verzicht in ein Mietangebot/-vertrag schreiben.
Das klingt, als ob bei dir im Ort alle Vermieter so an allen Mietern hängen, egal, was für Leute das sind...

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Ein vereinbarter Kündigungsverzicht kann auch Vorteile/Sicherheiten für den Mieter bieten!

Bei vermieteten Eigentumswohnungen droht immer die Eigenbedarfskündigung, hier hätte der Mieter zumindest die Sicherheit das innerhalb der Kündigungsverzichtsperiode keine diesbezügliche Kündigung erfolgen kann, auch nicht bei Eigentümerwechsel.

Naturgemäß finden sich bei derartigen Mietobjekten derartige Regelungen nur selten!

0x Hilfreiche Antwort

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