Was beinhaltet kostenloses Wohnrecht?

2. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)
Was beinhaltet kostenloses Wohnrecht?

Heisst kostenlos kostenlos oder müssen bestimmte Dinge mitgetragen werden?

Mir fällt da z.B. Schornsteinfeger, Versicherungen, Grundsteuer etc. ein.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Grundsätzlich heißt es tatsächlich kostenlos.

Einige meinen nun, daß das Betriebskosten nicht betrifft, andere meinen, es beträfe nur verbrauchsabhängige Betriebskosten nicht.

Ist also alles mehr oder weniger 'offen'.

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#2
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Kann man sich darüber noch irgendwo schlau machen?

Oder ist das dann auch mal wieder eine Sache abhängig von der Tagesform des Richters?

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#3
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Schade, dass es hierzu so wenige Äußerungen gibt!

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#4
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Es kann hier auch keine konkreten Angaben gemacht werden, weil es auch von der Formulierung im Vertrag abhängig ist und was die Parteien damals vereinbaren wollten.Wurde z.B. das Haus auf eines der Kinder übertragen und sollten die Eltern dafür das kostenlose Wohnrecht erhalten, weil das Kind keinen Kaufpreis zahlte?

Manchmal wird vertraglich vereinbart, dass derjenige, der das Wohnrecht besitzt, sich an den Betriebskosten beteiligen muss. Betriebskosten ist aber auch ein weit dehnbaren Begriff. Evtl. nur die verbrauchsabhängigen BK wie z.B. Gas (ÖL), Wasser, Strom oder auch anderen wie z.B. Wohngebäudeversicherung, Steuern etc.

Vielleicht solltest du das Problem näher erläutern, damit man konkretere Auskünfte erteilen kann.

-----------------
"Scientia potentia est."

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Da die Frage im Mietrecht steht - Wohnrecht gegen Leistung?
Wohnrecht auf immer aber Mietzahlungen?
Habe Wohnrecht, zahle aber dafür nichts (außer Miete...).

Wer erteilt wem Wohnrecht (Vermieter dem Mieter, Mieter seiner Freundin....).

Wo ist das Wohnrecht festgehalten?

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#6
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

@ Was weiß ich?

Danke für die Hinweise.

Es handelt sich hierbei um ein Haus, welches auf Kredit gekauft und umgebaut wurde. Die Kosten ebenfalls über Kredit.

Im Notarvertrag steht, dass die Personen kostenloses Wohnrecht auf Lebenszeit haben, da sie sich hälftig am Kaufpreis beteiligen und auch die Umbauarbeiten mit finanzieren.

Es sind keinerlei andere Angaben gemacht, ausser welche Räumlichkeiten es beinhaltet.

Es war bisher so, dass mein Mann die alleinigen Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen etc. getragen hat.

Wasser und Gas wurde bisher hälftig geteilt.

@sika0304

Ich habe es unter Mietrecht eingstellt, weil ich nichts Passenderes gefunden habe. Es ist eindeutig im Notarvertrag so formuliert, dass das Wohnrecht als Ausgleich für zu erbringende Leistungen (finanzieller Art) eingetragen wird. Diese sind sie im übrigen auch nicht mehr bereit vereinbarungsgemäss zu zahlen - aber das ist schon wieder eine andere Geschichte :(

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