Was erlauben sich Vermieter eigentlich?

21. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Demokratur
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Was erlauben sich Vermieter eigentlich?

Also,

ich wohne in einer umgebauten Garage auf dem Grundstück mit wohnen die Vermieterin, die Tochter und der Schwiegersohn.
Das Gebäude ist nicht als Wohnraum ausgewiesen laut dem Grundbuchamt. Habe ich aber erst erfahren, als ich wegen einer angeblichen Kündigung einer "Einliegerwohnung" anfragte, wie sich das hier so verhält im Dorf.


Nach dem Einzug August 2018 wurde erst ständig von meiner Vermieterin jegliche Privatsphäre ausgehebelt, permanent wegen Irgendwas geklingelt, was ich denn so alles falsch mache. Also nicht so dicht an den Platten parken und bitte so stehen und dies tun und das tun und überhaupt. Dann wurde mein Papiermüll kontrolliert, ich bringe ihn seitdem zum Werkhof. Warum ich denn ein Brot wegwerfe, kann man ja nur wissen, wenn man die Biotüte kontrolliert. Den Biomüll darf ich nicht beim Werkshof abgeben.


Ich bin nicht auf Stress aus, also gehe jetzt extra immer frühest mit dem Müll raus und entsorge ihn dann , damit die Dame meine Privatspähre nicht verletzten kann. Also, ich kann Müll trennen, nicht das hier irgendwer auf die Idee kommt, das kann ich nicht.
Dann wurde wochenlang mein Stellplatz zweckentfremdet mit ihrem Holz. Ich schwieg. Als dann 8 Wochen dieser wieder frei war, kam die "freundliche "Aufforderung , ich soll gefälligt im Carport stehen.

Dann erlaubte ich mir meinen Schwiegersohn auf meinem Stellplatz parken zu lassen. Es erfolgte postwendend eine Kündigung.
Ich bin nicht drauf eingegangen, weil die Kündigung keinen Grund erhielt. Dann erneut eine Aufforderung die Räume zu verlassen, sie müsse keinen Grund angeben, es wäre eine Einliegerwohnung. Ausserdem bestimmt sie, welches Auto auf meinem Platz zu stehen hätte. Nun, das wüsste ich... also erneut nicht reagiert. Es kam ein Anwaltschreiben, ich verwies auf das BGB, die Kriterien der Einliegerwohnung, Nutzungsrecht von Wohnraum.

Seit dem habe ich ständig Liebesbriefe, Abmahnungen, ich darf/ soll nicht lüften wenn es regnet, Unterschriften wurden gesammelt im Dorf.
Gestern kam Post, dass ich meinen Müll ( eine Wäschespinne) die in meinem Garten liegt, weil sie vom Sturm aus der Verankerung geholt wurde.
Es sei ihr Grundstück und es sei keine Müllhalde.

Ich solle das Boot ( liegt mit Einverständnis der Vermieterin auf meiner gemieteten Terrasse gefälligst entsorgen, sonst würde sie es tun auf meine Kosten ) und jetzt langt es.
Sich an meinem Eigentum zu vergreifen wäre Diebstahl und das würde ich zur Anzeige bringen.

Irgendwann muss Schluss sein, oder?

Darf ich eine Unterlassungserklärung erwirken Aufgrund dieser dauerhaften Schikanen?
Darf ich sie darauf hinweisen, dass mit der Vermietung auch die Rechte der Nutzung an mich übergingen , dass sie sich anzumelden hat, nicht in meinem Gartenanteil einfach auftaucht? Muss ich dulden, dass sie in meinen Gartenbereich geht?

Ich will hier in Ruhe leben.
Ich tue ihr nichts.
Bin nicht laut, habe keinen Besuch, verhalte mich friedlich.

Herzlichen Dank für die Antwort

Demokratur

PS: Umzug ist-noch- keine Option, mein Kind studiert und hat von hier aus guten Anschluss mit dem ÖPNV. Ich hab mir den Wohnraum so hergerichtet, tausende Euros investiert und will bis Studienende von hier aus meinem beruflichen Engagement nachgehen. Allerdings merke ich, das es mich beginnt zu stressen.
Ich bin im Mieterverein, habe da auch bisher Rückhalt, allerdings eben immer so auf der Nettilaberschiene. Damit ist den Grenzverletzungen bisher nicht abgeholfen worden.











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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Mir ist jetzt nicht ganz klar, wie die Frage lautet. Vorher aber ein paar Informationen die noch fehlen. Der Stellplatz ist im Mietvertrag aufgenommen? Die Terrasse vor der Garage? Ist auch mit aufgenommen? Wie hat man sich das vorzustellen sie leben in einer Einliegerwohnung, der umgebauten Garage, und der vermieter wohnt im Haupthaus?

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Demokratur):
Was erlauben sich Vermieter eigentlich?
Zuviel!

Zitat (von Demokratur):
Darf ich eine Unterlassungserklärung erwirken Aufgrund dieser dauerhaften Schikanen?
Ja, du darfst das. Ob du es schaffst ist eine andere Frage.

Zitat (von Demokratur):
Darf ich sie darauf hinweisen, dass mit der Vermietung auch die Rechte der Nutzung an mich übergingen , dass sie sich anzumelden hat, nicht in meinem Gartenanteil einfach auftaucht?
Ja, du darfst das.

Zitat (von Demokratur):
Muss ich dulden, dass sie in meinen Gartenbereich geht?
Was steht dazu im Mietvertrag?

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#3
 Von 
Demokratur
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Von AltesHaus
Status:
Gelehrter (11517 Beiträge, 2966x hilfreich)

Mir ist jetzt nicht ganz klar, wie die Frage lautet. Vorher aber ein paar Informationen die noch fehlen. Der Stellplatz ist im Mietvertrag aufgenommen? Die Terrasse vor der Garage? Ist auch mit aufgenommen? Wie hat man sich das vorzustellen sie leben in einer Einliegerwohnung, der umgebauten Garage, und der vermieter wohnt im Haupthaus?
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Ich erteile keine Ratschläge, ich schreibe nur wie ich die Dinge handhaben würde.
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Liebe* r Altes Haus, die Frage ist: Was darf ein*e Vermieter*in? Was muss ich dulden? Wie kann ich- außer Umzug- die Sachlage ändern?

Ich wohne in einer umgebauten Garage. Getrennt vom Haupthaus. 6 Meter dazwischen. Die Wohnung ist barrierefrei. Ich war nach einem Unfall darauf angewiesen. Der Garten ist direkt vor meiner Terrassentür. Die Terrasse gehört mit zum Mietvertrag. Der Carport ist mit im Mietvertrag erwähnt

Herzlichen Dank
Demokratur

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Demokratur):
Darf ich sie darauf hinweisen, dass mit der Vermietung auch die Rechte der Nutzung an mich übergingen


Nutzung welcher Räume/Flächen außer der Wohnung?

Steht irgendwas im Mietvertrag dazu?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Demokratur):
Der Garten ist direkt vor meiner Terrassentür. Die Terrasse gehört mit zum Mietvertrag.
Was ist mit dem Garten? Ist dieser auch im MV erwähnt?

Zitat (von Demokratur):
Der Carport ist mit im Mietvertrag erwähnt
Was ist mit dem Stellplatz? ist dieser auch im MV erwähnt? Oder meinst du den Carport wenn du vom Stellplatz schreibst?

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#6
 Von 
Demokratur
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Was steht dazu im Mietvertrag?

Liebe*r Laie,

das ist dieser Einheitsmietvertrag für Häuser.

Da steht nichts explizites zu ob sie nun ständig vor dem Fenster meiner Tochter rumluhren darf oder dauernd den Gartenbereich betreten darf, vor meiner Terrassentür auftaucht.

Ich werde jetzt abwarten, was erfolgt.

Ich habe ihr jetzt das Schreiben eingeworfen per Einwurfeinschreiben, darauf hingewiesen, dass die Nutzungsrechte des Wohnraumes mit der Vermietung an mich übergingen und sollte sie weiter Schikane betreiben ich eine Unterlassungserklärung gegen Sie erwirken werde.
Fernerhin habe ich darauf verwiesen, dass, wenn sie sich an meinem Eigentum vergreifen würde, es eine Anzeige wegen Diebstahls und so erforderlich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gibt.

Irgendwie blöd, aber offensichtlich anders nicht zu stoppen.

Jetzt liegt der Ball bei ihr.

Ich will hier einfach nur in Ruhe leben.


Herzlichen Dank für Deine Antworten

Demokratur






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#7
 Von 
Demokratur
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Antwort vom 21.2.2020 / 12:41
Von Anitari
Status:
Student (2967 Beiträge, 1354x hilfreich)

Zitat (von Demokratur):
Darf ich sie darauf hinweisen, dass mit der Vermietung auch die Rechte der Nutzung an mich übergingen

Nutzung welcher Räume/Flächen außer der Wohnung?

Steht irgendwas im Mietvertrag dazu?


Leider nein, liebe*r Anitari, es ist dieser Einheitsmietvertrag für Häuser.

LG Demokratur

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#8
 Von 
Demokratur
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Demokratur):
Der Carport ist mit im Mietvertrag erwähnt

Was ist mit dem Stellplatz? ist dieser auch im MV erwähnt? Oder meinst du den Carport wenn du vom Stellplatz schreibst?


Sorry, ja liebe*r Laie.
Stellplatz ist gleich Carport.
Im MV ist nichts weiter vom Garten erwähnt.

LG Demokratur

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Bitte nicht auf ZITIEREN klicken.
Bitte nur auf ANTWORTEN klicken. Der blaue Button unter dem Beitrag.
Danke.
--------------------------------------------
Da die Unterkunft *Garage* heißt, kein zugelassener Wohnraum ist, zwar *umgebaut* wurde auf eigene Rechnung-- fällt mir hier kein rechtlicher Ausweg ein, der nicht auf den Mieter zurückschlägt.
Mit der Unterlassungserklärung riskiert man eine Kündigung. Gegen die Kündigung kann man sich wehren, man will aber lediglich in Ruhe dort als Mieter bleiben.

Die Vermieterin weiß höchstwahrscheinlich, dass dieser Mietvertrag für diese Mietsache gar nicht gültig/zulässig ist. Eine Garage ist einfach kein Wohnraum. Sie wird die Einnahmen aus V auch beim FA nicht angeben. Evtl. kann man sie damit ruhigstellen.
Als Retourkutsche?
Lass mich in Ruhe, sonst gehen Meldungen über die unerlaubte Vermietung an entspr. Stellen.

Zitat (von Demokratur):
das ist dieser Einheitsmietvertrag für Häuser.
Und was hast du gemietet? Was steht dort als Mietsache?

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#10
 Von 
Demokratur
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Liebe*r Anami,
vielen Dank für den Benutzerhinweis.

Ich habe mit dem Einheitsmietvertrag für Wohnungen und Häuser ein Mietobjekt: Wohnung EG 68m² Carport + Schuppen - anteilig 1 Terrasse, 1 Gartenanteil gemietet.

LG Demokratur

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, ist der Garten nicht mirgemietet, wohl aber die Terrasse und ein Carport. Da hat die Vermieterin nichts zu suchen. Also eines dürfte die Anfrage beim Amt auf Dauer zur Folge haben: die Kommune wird überprüfen, in welchem Umfang hier ein Schwarzbau vorliegt und gegebenenfalls den Rückbau fordern, wenn das Objekt nicht einer nachträglichen Genehmigung zugängig ist.

Wer hat denn den Umbau/die "Garagenerweiterung" bezahlt durch durchgeführt?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Demokratur
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

HHMM... um zur Terrasse zu kommen muss man durch meinen Carport. Wenn sie keine wahre Hexe ist kommt sie ohne Berührung der Terrasse nicht in meinen Garten . Zu meiner Terrassentür, dort "ruht" und wartet meine Wäschespinne auf Reaktivierung.

Wer den Umbau, die Garagenerweiterung bezahlt hat und durchgeführt hat, weiß ich nicht. Um die Erlaubnis diesem Sachstand vom Amt XY zu erhalten, benötige ich die Genehmigung der Vermieterin.

Ja, ich könnte natürlich das weiter verfolgen. Will ich das? Nein. Ich will wirklich nur in Ruhe und in Frieden leben.
Ja wird werden
LG Demokratur

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Demokratur):
Was darf ein*e Vermieter*in?

1. Das was Vertrag, Rechtsprechung und Gesetz ihm zugestehen.
2. Das was der Mieter ihm durchgehen lässt, auch wenn Vertrag, Rechtsprechung und Gesetz ihm das nicht zugestehen.



Zitat (von Demokratur):
Was muss ich dulden?

Das was Rechtsprechung, Gesetz und Vertrag Dir auferlegen.



Zitat (von Demokratur):
Wie kann ich- außer Umzug- die Sachlage ändern?

A) Die Imobilie kaufen
B) Für den Vermieter kostenpflichtige Nachhilfe zum Thema "Wie vermiete ich korrekt" per Gericht.



Zitat (von Demokratur):
das ist dieser Einheitsmietvertrag für Häuser.

Da es sowas in Deutschland nicht gibt, die erste Frage: spielt das in Deutschland?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Demokratur):
Wohnung EG 68m²
d. h. die Garage hat 68 qm (Wohn)fläche. Dazu hast du 1 Carport und 1 Schuppen gemietet. Dazu hast du anteilig Terrassenfläche und anteilig Garten gemietet.
Richtig so?

Zitat (von Demokratur):
Wohnung EG
Ich nehme stark an, das ist keine Wohnung gem. den gesetzl. Anforderungen. Schon gar keine zum Vermieten.
https://dejure.org/gesetze/LBO/35.html

1. Wo befinden sich Bad/Dusche/WC ?
2. Wo befindet sich die Kochgelegenheit?
3. Wie wird die *Wohnung* beheizt?
4. Wie viele Fenster hat die *Wohnung*?
5. Ist das eine LKW-Garage gewesen?

Zitat (von Demokratur):
auf dem Grundstück mit wohnen die Vermieterin, die Tochter und der Schwiegersohn.
Zitat (von Demokratur):
mein Kind studiert und hat von hier aus guten Anschluss mit dem ÖPNV.
Wohnt dein Kind auch in der Garage?
Zitat (von Demokratur):
Unterschriften wurden gesammelt im Dorf.
Für oder gegen wen oder was denn?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Demokratur):
Was darf ein*e Vermieter*in?

1. Das was Vertrag, Rechtsprechung und Gesetz ihm zugestehen.
2. Das was der Mieter ihm durchgehen lässt, auch wenn Vertrag, Rechtsprechung und Gesetz ihm das nicht zugestehen.



Zitat (von Demokratur):
Was muss ich dulden?

Das was Rechtsprechung, Gesetz und Vertrag Dir auferlegen.



Zitat (von Demokratur):
Wie kann ich- außer Umzug- die Sachlage ändern?

A) Die Imobilie kaufen
B) Für den Vermieter kostenpflichtige Nachhilfe zum Thema "Wie vermiete ich korrekt" per Gericht.



Zitat (von Demokratur):
das ist dieser Einheitsmietvertrag für Häuser.

Da es sowas in Deutschland nicht gibt, die erste Frage: spielt das in Deutschland?




Zitat (von Demokratur):
nicht in meinen Garten

Der Garten scheint nicht mitgemietet zu sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Demokratur):
HHMM... um zur Terrasse zu kommen muss man durch meinen Carport. Wenn sie keine wahre Hexe ist kommt sie ohne Berührung der Terrasse nicht in meinen Garten .
Problem: Du schreibst:
Zitat (von Demokratur):
Wohnung EG 68m² Carport + Schuppen - anteilig 1 Terrasse, 1 Gartenanteil gemietet.

Also anteilig. Du hast also nicht das alleinige Recht darüber zu bestimmen. Die Vermieter dürfen sich also anscheinend auch dort aufhalten. Auch steht dort nur etwas von einem Gartenanteil. Das ist alles wischiwaschi. Es kann also sehr gut sein, dass sich die Vermieter doch auf der Terrasse und in dem Gartenstück aufhalten dürfen. Dein Brief war etwas voreilig!

Auf der anderen Seite ist es aber auch so, dass Gerichte durchaus sehr mieterfreundlich urteilen.

-- Editiert von -Laie- am 21.02.2020 14:06

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ich verstehe nicht, wieso er von "seinem" Gartem schreibt, aber gleichzeitig erkärt, der Garten sei nicht mitgemietet.

Ja, watt denn nu?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nun ja wenn die Gerichte dann den Eigentümer auffordern die Garage zurück zu bauen, verliert man seine Wohnung. Nicht gerade das was man anstrebt oder? Der Garten gehört nicht zur Mietsache da ist wohl nur eine Nutzung erlaubt. Wie das nun mit dem Carport aussieht ist mir bis jetzt noch nicht ganz klar, ist er gemietet, oder nur zur Nutzung? Wenn man sich nicht vor Gericht zanken will, dann sollte man deeskalierend arbeiten, einmal einen Schritt zurück tief Luft holen und überlegen, wie man die Dinge am besten gemeinsam regeln könnte. Ob der Aufenthalt eines Bootes auf der Terrasse nun zum Gebrauch der Mietsache gehört, vermag ich jetzt nicht zu erkennen, und ob die Gerichte dann wirklich noch so mieterfreundlich sind, vermag ich auch nicht zu glauben.

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#19
 Von 
Demokratur
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Anworten und Eure Zeit.

Ich mag das mal kurz alles aufnehmen und zusammenfassen.

At first. Es war heute der Befreiungsschlag, weil diese permanenten Bedrohungen schon gesundheitliche Auswirkungen zeigten.
Mal abgesehen, dass ich schon vor meinem Urlaub ein Schloss auf meine Kosten eingebaut habe, weil meine Vermieterin meinte, sie hätte ein Recht auf meinen Schlüssel. Ich gehe Streit wirklich aus dem Weg.

Die ganze "Story" spielt tatsächlich in einem kleinen Dorfe im Norden Deutschlands. Einheitsmietvertrag für Wohnungen und Häuser mit Mietobjektbeschreibung, Übergabeprotokoll und Hausordnung.

Der verstorbene Mann war wohl selbstständig und nebst "Garage" sind eben "Wirtschaftsräume" Bad, Küche vorhanden. Tatsache ist eben, das das Gebäude, in dem ich mit meinem Kind wohne, nicht als Wohnraum gemeldet wurde. Weil, auf dem Grundstück ist nur eine Einliegerwohnung vorhanden und diese ist im Haus der Vermieterin und wird von deren Tochter und dem Schwiegersohn bewohnt. Mehr Wohnraum gibt es hier offiziell nicht. Mehr erlaubt der Bebauungsplan auch nicht.
Das ist aber nicht mein Problem. Könnte nur eines werden, wenn es zurückgebaut werden muss. Das würde dann allerdings eine Schadensersatzklage nach sich ziehen.

Das Abstellen des Bootes- Eigentum meines Schwiegersohnes- wurde mit Genehmigung der Vermieterin im Beisein der Tochter und dem Schwiegersohn für den Carport erteilt. Also alles legal. Das war unmittelbar nach dem Umzug, Einzug im Jahr 2018. Vier Tage später fiel er dann ein: Es stört sie dort. Gut, ich habe meine Kinder angerufen und sie kamen die 350 km, wir stellten das Boot vom Carport auf die Terrasse. Wieder fünf Tage später gefiel es ihr dort auch nicht und es sollte weg.
Erste Grenzsetzung: Nein. Das Boot verbleibt dort vor Ort.

Dann erfolgte die Kündigung, weil ja mein Schwiegersohn auf meinem Carportplatz stand. Dann eben die Erkenntnis: Nichtso Kündigung möglich. Seitdem Psychoterror mit "Liebesbriefen" und immer neuen Einfällen. Meine Vermieterin ist diesbezüglich äußerst kreativ.
Ich konnte bisher so einiges ignorieren nur jetzt merke ich eben, dass es zu belastend wird.


Ich habe einen Gartenanteil gemietet.
Eine Terrasse.
Einen Schuppen anteilig mit der Tochter der Vermieterin.
Einen Doppelcarport anteilig. Der zweite Stellplatz gehört zur Einliegerwohnung im Haus der Vermieterin.

Ich melde mich zurück, wenn eine Klärung, wie auch immer sie aussieht , erfolgt.
Ob und in wieweit ich zu früh, zu barsch, oder nicht korrekt gehandelt habe, wird sich zeigen.


Dankeschön
Demokratur












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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Garten scheint nicht mitgemietet zu sein.
Doch. Anteilig.
Zitat (von wirdwerden):
der Garten sei nicht mitgemietet.
Doch. Anteilig.
Zitat (von AltesHaus):
Der Garten gehört nicht zur Mietsache
Doch. Anteilig.
Zitat (von AltesHaus):
mit dem Carport aussieht ist mir bis jetzt noch nicht ganz klar, ist er gemietet,
Ja. Der Schuppen und das Carport. Dazu anteilig Garten und anteilig Terrasse. Und natürlich die *WOHNUNG*.
Zitat (von -Laie-):
dass sich die Vermieter doch auf der Terrasse und in dem Gartenstück aufhalten dürfen.
In dem vermieteten Anteil ?? Nö.

Wohnung EG 68m² Carport + Schuppen - anteilig 1 Terrasse, 1 Gartenanteil gemietet.
siehe Beitrag #10

Zitat (von Demokratur):
um zur Terrasse zu kommen muss man durch meinen Carport. Wenn sie keine wahre Hexe ist kommt sie ohne Berührung der Terrasse nicht in meinen Garten
Damit kann doch nur der gemietete Anteil Terrasse und der gemietete Anteil Garten gemeint sein, beides Bestandteil des Mietvertrages.
Zitat (von AltesHaus):
wenn die Gerichte dann den Eigentümer auffordern die Garage zurück zu bauen,
Warum sollte Rückbau verlangt werden? Bitte nachlesen. Man will einfach seine Ruhe als Mieter--- und keinen Rechtsstreit. Vielleicht dürfte Vermietung untersagt werden?

Man will der Vermieterin lediglich mal eins vor den Bug geben, damit sie den Mieter respektiert. Und ihn in Ruhe lässt.
Zitat (von AltesHaus):
am besten gemeinsam regeln könnte.
Bitte nochmal nachlesen. Das geht nicht gemeinsam.

Wenn im Mietvertrag steht, dass im Carport und im Schuppen nichts stehen darf ausser xx... und dass eine Wäschespinne zusammengeklappt nicht erlaubt ist...und dass der Müll so und so zu behandeln sei... oder es in der Hausordnung verankert ist und diese dem Mieter bei Mietbeginn ausgehändigt wurde... dann ----stellt sich das anders dar.

Diese Vermieterin hat ganz einfach auch gewisse Regeln einzuhalten. Ebenso wie ein Mieter.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Gartenanteil Nuzung oder tatsächlich angemietet?

Wie auch immer, hier ist Streit vorprogrammiert, und ich empfehle ihn da dringend einen Juristen, oder so einen Mieterverein aufzusuchen. Sicher klar, sie haben sich jetzt Luft gemacht, und fühlen sich toll, aber das wird nicht das Ende der Geschichte sein, hier ist ein langer Leidensweg vorprogrammiert, und der geht wohl zu Ihren Lasten.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Anami):
In dem vermieteten Anteil ?? Nö.
Welches ist denn der gemietete Anteil???

Zitat (von Anami):
Damit kann doch nur der gemietete Anteil Terrasse und der gemietete Anteil Garten gemeint sein, beides Bestandteil des Mietvertrages.
Nochmal: Welches ist denn der gemietete Anteil?

Zitat (von Anami):
Diese Vermieterin hat ganz einfach auch gewisse Regeln einzuhalten. Ebenso wie ein Mieter.
Völlig richtig

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Demokratur
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Liebe*r Altes Haus,

der Mieterverein begleitet die Sache jetzt seit der ersten Kündigung im Juni 6/19.

Mietobjekt: Wohnung im EG - dann Zimmererwähnung dann 1 Terrasse, 1 Garten/anteil. Ein Carport+Schuppen-anteilig per Hand geschrieben/ handschriftlich zugefügt. Also nicht Nutzung sondern alles gemietet.

Ja, ich denke auch, dass die "Story" in die Verlängerung gehen wird. Wenn in der Unistadt was finanzierbares frei wird für meine Tochter dann wäre zumindest sie raus und dann kann und werde ich hier auch die Segel streichen. Aber im Sinne von Abgang mit Stil. Zumindest meine Investitionen will ich dann ausbezahlt bekommen oder ich habe sie bis dahin abgewohnt.

Herzlichen Dank
Demokratur

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#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Im Mietvertrag steht nach obiger Auskunft nichts im Mietvertrag.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Demokratur
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Liebe*r Laie,

ja. Welcher Anteil ist mitgemietet. Das ist eine sehr gute und berechtigte Frage. Ich kann dazu leider keine Antwort geben. Ich gehe mal davon aus, weil es nur eine Terrasse (((( neben der von der Vermieterin direkt vor ihrem Wintergarten, die wird ja nicht gemeint sein)))) - gibt, und dass ich diese mitgemietet habe. Dann läuft man entweder nach links zum Carport, den ich ja ebenfalls korrekt mitgemietet habe.
Oder nach rechts um das Gebäude herum zu meiner Terrassentür. Und dieser Bereich ist dann der mitgemietete Gartenanteil ?
Ich weiß, worauf ich beim nächsten Mal einer Anmietung zu achten habe. Auf korrekte Bezeichnungen von dem Objekt, was ich anmiete.

LG Demokratur





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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Nun---da sich die Beiträge #19 und #20 überschnitten haben und die gemieteten Teile anders beschrieben wurden--- sollte man einfach dem TE die Zeit geben, abzuwarten, wie die Vermieterin auf diesen Brief reagiert.

Ich allerdings wäre als Mieter sehr geneigt, ihr dieses *unvermietbare Garagenkonstrukt* unter die Nase zu reiben. Unabhängig jeden Betretens von Carportteilen, Terrassenteilen und Gartenteilen.
Ich nehme an, sie würde sich eine nochmalige Kündigung der Mieter dieser *Einliegerwohnung* sehr genau überlegen.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Demokratur
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Im Mietvertrag steht nach obiger Auskunft nichts im Mietvertrag.

wirdwerden


Liebe*r wirdwerden

ich habe mir extra den Mietvertrag rausgesucht.
So, wie ich es dann dem/ der User*in Altes Haus schrieb ist die Bezeichnung des Mietobjektes.


LG Demokratur

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Demokratur
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):


Ich allerdings wäre als Mieter sehr geneigt, ihr dieses *unvermietbare Garagenkonstrukt* unter die Nase zu reiben. Unabhängig jeden Betretens von Carportteilen, Terrassenteilen und Gartenteilen.
Ich nehme an, sie würde sich eine nochmalige Kündigung der Mieter dieser *Einliegerwohnung* sehr genau überlegen.


Ja, dazu tendiere ich auch. Ich werde mit dem hiesigem Bauausschuss Kontakt aufnehmen und mal per kleine Anfrage erfragen, wie es denn sein kann, dass im Amt xy ein Wohnraum nicht als Wohnraum vermerkt ist, ich aber Bitte Bitte bei der Vermieterin machen soll, um die Erlaubnis zur Einsicht und zur Kopie zu erhalten. Vielleicht war und ist das ja üblich in Dorfamtsstuben, das dort einige kleine Freundschaftsdienste halt erfolgen.
Vielleicht ist da ja auch schon was gekommen und Mrs. Vermieterin ist deshalb so auf Aggression aus? Immerhin habe ich ja dort gefragt, schriftlich und an den Mieterverein verwiesen.

Ich werde dies allerdings erst dann tun, wenn ich eine Alternative habe.

LG Demokratur

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Demokratur):
werde ich hier auch die Segel streichen. Aber im Sinne von Abgang mit Stil. Zumindest meine Investitionen will ich dann ausbezahlt bekommen oder ich habe sie bis dahin abgewohnt.


Hallo Demokratur

Das wird wohl nicht so einfach, wie Sie sich das anscheinend vorstellen....In welchem Umfang wurde denn da "investiert"? Haben Sie denn a) um Erlaubnis gefragt, ob Sie Ein- und Umbauten vornehmen dürfen? Haben Sie b) mit der Vermieterin seinerzeit die Kostenfrage ausgehandelt? Wenn nicht, kann es Ihnen blühen, daß Sie Ein- und Umbauten rückbauen müssen. Die Wahl diesbezüglich hat dann der Vermieter.

Zitat (von Demokratur):
Ich werde mit dem hiesigem Bauausschuss Kontakt aufnehmen und mal per kleine Anfrage erfragen, wie es denn sein kann, dass im Amt xy ein Wohnraum nicht als Wohnraum vermerkt ist,

Es kann dann allerdings sein, daß Sie schneller ausziehen müssen als gedacht :sad:

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"Valar Morghulis"

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#30
 Von 
Demokratur
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Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
In welchem Umfang wurde denn da "investiert"? Haben Sie denn a) um Erlaubnis gefragt, ob Sie Ein- und Umbauten vornehmen dürfen?


Liebe*r fb367463-2,

ich habe keine Ein- oder Umbauten vorgenommen. Grundrenoviert, eine Wandmalerei gegönnt einer Freien Künstlerin gegönnt, Auslegeware verlegen lassen, Linoleum in Küche und Bad investiert usw. Das fand die Vermieterin auch alles wunderschön.

Zitat (von fb367463-2):
Es kann dann allerdings sein, daß Sie schneller ausziehen müssen als gedacht


Das- die Aufnahme zum Bauamt - würde ich erst tun, wenn ich eine Alternative Wohnmöglichkeit hätte. Einfach darum, dass meine Nachmieter nicht denselben Ärger erfahren. Ich habe kein Kamikazegen.

Es darf aber nicht so sein, dass ein Vermieter einen Mieter als Sklaven behandelt und dieser nur die Zapfquelle sein soll und den permanten Launen des Vermieters ähnlich eines Tellerminenfeldes ausgesetzt ist.
Es gibt verbindliche Regeln. Sowohl für mich als auch für Vermieter. Ich halte mich ohne Aufforderung daran, ihr bringe ich das halt jetzt bei.

Herzlichen Dank für die Antwort

Demokratur

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Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen wird am Ende Beides verlieren. Benjamin Franklin

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