Hallo erstmal ☺
Wir wohnen seid 9/13 in einer Mietwohnung und ziehen nun aus.
Die Wohnung hier haben wir damals 2 Wochen vor Einzug die Schlüssel erhalten, dafür war die Wohnung komplett unrenoviert auch die Wände zum Teil farbig.
Jetzt ziehen wir aus.
Was müssen wir streichen?
Küche und Wohnzimmer sind weiß (die haben wir vor einem Jahr frisch gestrichen)
Der Rest ist zum Teil farbig oder wurde nur bei Einzug damals gestrichen.
Leider haben meine Kinder auch 2 Türen im laufe der Jahre kaputt gemacht. Müssen die von uns komplett ersetzt werden oder nur der Zeitwert?
Gibt es dazu dann auch Urteile?
Mein Vermieter hätte natürlich gerne alles neu, jedoch möchte ich so wenig wie möglich machen, da dieser die ganzen Jahre nichts gemacht hat und wenn was kaputt war hat er nur gebracht und wir durften selbst einbauen…
Vielen lieben Dank für die Antworten im Voraus
Was muss bei Auszug gemacht werden und was kann VM verlangen?
5. Februar 2025
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Frage vom 5. Februar 2025 | 08:04
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 4x hilfreich)
Was muss bei Auszug gemacht werden und was kann VM verlangen?
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#1
Antwort vom 5. Februar 2025 | 08:23
Von
Status: Schüler (325 Beiträge, 21x hilfreich)
Zitatwas kann VM verlangen? :
Da wird bestimmt ein User schreiben:
Verlangen kann er alles mögliche........
Im Prinzip ganz einfach:
Je nachdem, was in Eurem Mietvertrag steht -> Klausel am besten hier wörtlich einstellen
ZitatLeider haben meine Kinder auch 2 Türen im laufe der Jahre kaputt gemacht. Müssen die von uns komplett ersetzt werden oder nur der Zeitwert? :
Zeitwert -> melde das Deiner Haftpflichtversicherung und die kümmert sich darum
#2
Antwort vom 5. Februar 2025 | 09:10
Von
Status: Richter (8524 Beiträge, 1796x hilfreich)
ZitatMein Vermieter hätte natürlich gerne alles neu, jedoch möchte ich so wenig wie möglich machen, da dieser die ganzen Jahre nichts gemacht hat und wenn was kaputt war hat er nur gebracht und wir durften selbst einbauen… :
Renovierungen bei Auszug sind kein Mittel. es dem Vermieter "heimzuzahlen".
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Februar 2025 | 16:46
Von
Status: Unbeschreiblich (127425 Beiträge, 40803x hilfreich)
ZitatDer Rest ist zum Teil farbig :
Das "farbig" könnte je nach Ausprägung eine ersatzpflichtige Beschädigung der Mietsache darstellen.
ZitatLeider haben meine Kinder auch 2 Türen im laufe der Jahre kaputt gemacht. Müssen die von uns komplett ersetzt werden oder nur der Zeitwert? :
Nur der Zeitwert ist hier zu ersetzen.
ZitatGibt es dazu dann auch Urteile? :
Mit Sicherheit.
#4
Antwort vom 5. Februar 2025 | 17:08
Von
Status: Junior-Partner (5887 Beiträge, 762x hilfreich)
Die Beschädigungen der Haftpflicht melden und dann den MV mal lesen was vererinbart wurde bzgl. der Renovierung.
Und jetzt?
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