Was muss bei Auszug gemacht werden und was kann VM verlangen?

5. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
go475630-80
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Was muss bei Auszug gemacht werden und was kann VM verlangen?

Hallo erstmal ☺

Wir wohnen seid 9/13 in einer Mietwohnung und ziehen nun aus.

Die Wohnung hier haben wir damals 2 Wochen vor Einzug die Schlüssel erhalten, dafür war die Wohnung komplett unrenoviert auch die Wände zum Teil farbig.

Jetzt ziehen wir aus.
Was müssen wir streichen?
Küche und Wohnzimmer sind weiß (die haben wir vor einem Jahr frisch gestrichen)

Der Rest ist zum Teil farbig oder wurde nur bei Einzug damals gestrichen.


Leider haben meine Kinder auch 2 Türen im laufe der Jahre kaputt gemacht. Müssen die von uns komplett ersetzt werden oder nur der Zeitwert?
Gibt es dazu dann auch Urteile?

Mein Vermieter hätte natürlich gerne alles neu, jedoch möchte ich so wenig wie möglich machen, da dieser die ganzen Jahre nichts gemacht hat und wenn was kaputt war hat er nur gebracht und wir durften selbst einbauen…

Vielen lieben Dank für die Antworten im Voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von go475630-80):
was kann VM verlangen?


Da wird bestimmt ein User schreiben:

Verlangen kann er alles mögliche........

Im Prinzip ganz einfach:
Je nachdem, was in Eurem Mietvertrag steht -> Klausel am besten hier wörtlich einstellen

Zitat (von go475630-80):
Leider haben meine Kinder auch 2 Türen im laufe der Jahre kaputt gemacht. Müssen die von uns komplett ersetzt werden oder nur der Zeitwert?


Zeitwert -> melde das Deiner Haftpflichtversicherung und die kümmert sich darum

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8524 Beiträge, 1796x hilfreich)

Zitat (von go475630-80):
Mein Vermieter hätte natürlich gerne alles neu, jedoch möchte ich so wenig wie möglich machen, da dieser die ganzen Jahre nichts gemacht hat und wenn was kaputt war hat er nur gebracht und wir durften selbst einbauen…


Renovierungen bei Auszug sind kein Mittel. es dem Vermieter "heimzuzahlen".

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127425 Beiträge, 40803x hilfreich)

Zitat (von go475630-80):
Der Rest ist zum Teil farbig

Das "farbig" könnte je nach Ausprägung eine ersatzpflichtige Beschädigung der Mietsache darstellen.



Zitat (von go475630-80):
Leider haben meine Kinder auch 2 Türen im laufe der Jahre kaputt gemacht. Müssen die von uns komplett ersetzt werden oder nur der Zeitwert?

Nur der Zeitwert ist hier zu ersetzen.



Zitat (von go475630-80):
Gibt es dazu dann auch Urteile?

Mit Sicherheit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5887 Beiträge, 762x hilfreich)

Die Beschädigungen der Haftpflicht melden und dann den MV mal lesen was vererinbart wurde bzgl. der Renovierung.

0x Hilfreiche Antwort

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