Was muss nach Wasserschaden von der Hausverwaltung renoviert werden?

26. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Flora-Sophie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Was muss nach Wasserschaden von der Hausverwaltung renoviert werden?

Guten Tag,
Anfang Juni gab es bei uns innerhalb von 4 Tagen 2 starke Unwetter mit Hagel. Nach dem 1. hatten wir nur eine nasse Wand, nach dem 2 begann es zu tropfen. Es hatte über 2 Monate gedauert bis die Ursache gesucht und behoben wurde. In dieser Zeit tropfte es bei jedem Regen in unser Wohnzimmer. Wir hatten nicht nur die nasse Decke sondern auch 2 nasse Wände. Ursache dafür war ein Defekt an der Abdichtung vom Abfluss von der Dachterrasse. Nun meine Frage. Muss jetzt die Hausverwaltung nur die Schäden an der Decke und den 2 Wänden beheben oder muss sie das gesamte Wohnzimmer renovieren? Hinzu kommt noch das eigentlich nur Rauhfasertapete von der Hausverwaltung benutzt wird. Wir möchten aber andere Tapete haben. Jetzt sollen wir den Differenzbetrag zwischen der Rauhfaser und unserer Tapete selber zahlen. Ist dies zulässig oder muss die Hausverwaltung auf unsere Wünsche eingehen. Hierzu sei noch gesagt das wir schon seit 20 Jahren in dieser Wohnung leben.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Flora-Sophie):
Muss jetzt die Hausverwaltung nur die Schäden an der Decke und den 2 Wänden beheben oder muss sie das gesamte Wohnzimmer renovieren?

Ich entnehme der Schilderung keinen Hinweis darauf, dass das Wohnzimmer renoviert werden müsste.



Zitat (von Flora-Sophie):
Ist dies zulässig oder muss die Hausverwaltung auf unsere Wünsche eingehen.

Verstehe ich nicht, die Hausverwaltung geht doch auf eure Wünsche ein und ist bereit eine andere Tapete aufzubringen?

Und selbst wenn sie es nicht wäre, sie muss es nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Der Schaden wird so beseitigt, wie die Wand vorher war. Sollte also eine Venyltapete dran gewesen sein, kommt auch wieder eine drauf, das selbige gilt für den Anstrich.

0x Hilfreiche Antwort

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