Hallo zusammen,
mal angenommen:
Bei (unsachgemäßen) Bauarbeiten durch den Vermieter wurde zementgebundenes Asbest freigesetzt. Polizei und Amt für Arbeitsschutz stoppen die Bauarbeiten umgehend. In einer Wohnung wird anschließend durch einen entsprechenden Test eine Asbestbelastung festgestellt.
Was passiert jetzt mit der Wohnung bzw. den Mietern? Ist die Wohnung noch bewohnbar oder muss der Mieter z.B. in ein Hotel? Kann der Mieter überhaupt in die Wohnung zurück oder ist es auch möglich, dass die Wohnung komplett unbewohnbar ist bzw. bleibt und der Mieter muss in eine neue Wohnung umziehen?
Wäre dankbar für Antworten, eigene Erfahrungen oder Ideen, wo ich weitere Informationen dazu finde :-).
Viele Grüße
Samtdevil
Was passiert mit Mietwohnung bei Asbestbelastung?
3. Mai 2009
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Frage vom 3. Mai 2009 | 14:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Was passiert mit Mietwohnung bei Asbestbelastung?
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#1
Antwort vom 3. Mai 2009 | 14:21
Von
Status: Student (2421 Beiträge, 1220x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 3. Mai 2009 | 14:36
Von
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 365x hilfreich)
Durch einen
quote:lässt sich jederzeit und überall das Vorhandensein von nahezu allen Schadstoffen nachweisen.
entsprechenden Test
Die Frage ist ob sich aus dem Ergebnis Überschreitungen von zulässigen Grenzwerten für relevante Schadstoffkonzentrationen ergeben.
Wie sieht's denn damit aus?
-- Editiert am 03.05.2009 14:42
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#3
Antwort vom 3. Mai 2009 | 14:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
@ Ali Baba
Danke für die "Tendenz"-Antworten :-)
@ JollyJumper
Ja, es ergeben sich deutliche Überschreitungen!
#4
Antwort vom 3. Mai 2009 | 16:07
Von
Status: Praktikant (678 Beiträge, 628x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 3. Mai 2009 | 23:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gibt es noch weitere Erfahrungen zu/mit diesem Thema?
@ Nr. 1
Knapp an meiner Frage vorbei kommentiert ...
#6
Antwort vom 4. Mai 2009 | 16:04
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Die Bauarbeiten wurden nur vorübergehend gestoppt.
Danach dürfen die Arbeiten fachgerecht weiter- und zu Ende geführt werden.
Es sind dann, wenn überhaupt, auch nur noch die übliche Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten.
Und jetzt?
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