Was passiert mit der Küche bei Auszug

27. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Liathach
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Was passiert mit der Küche bei Auszug

Guten Morgen zusammen,

ich bin per Zufall über das Forum hier gestolpert und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Ich habe zwar hier schon ein wenig gesucht, aber irgendwie noch keine passende Antwort gefunden.

Wir ziehen bald aus unserer Wohnung hier um und nun stellt sich die Frage für uns, was mit der alten Küche passiert.

Im Mietvertrag steht folgender Satz dazu :

Nicht mitvermietet sind folgende zurückgelassene Einrichtungen des Vormieters : Küche.

Ist die Küche nun unser Eigentum, oder gehört die dem Vermieter ?
Im Netz findet man dazu leider sehr widersprüchliche Aussagen.


Vielen Dank schon mal im Voraus.

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23 Antworten
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#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Zunächst müsste man wissen ob ihr die Küche vom Vormieter möglicherweise gegen Entgeld/Abstand übernommen habt oder ob sie wirklich einfach nur vorhanden war!

Wenn es eure Küche ist (also übernommen)
a) Ihr baut die Küche aus und nehmt sie mit oder schmeißt sie weg.!
b)Ihr trefft mit dem VM oder Nachmieter eine Vereinbarung die beinhaltet, dass die Küche unter noch festzulegenden Konditionen in der Wohnung bleibt!

Wenn nicht übernommen, bleibt sie halt drin. Ist ja eh nicht eure!

JJ

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#2
 Von 
Liathach
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die schnelle Antwort.

Die Vermieterin hat bei Einzug gemeint, wir sollten bitte die Küche vom Vormieter übenehmen (ohne Kosten) da sie nicht wollte, dass diese ausgebaut werden sollte. Leider haben wir es nicht schriftlich, dass wir sie übernommen haben und wie gesagt, es steht nur dieser Satz im Mietvertrag. Man muss allerdings dazu sagen, dass der Vormieter schon geraume Zeit vorher nicht in der Wohnung mehr war.

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#3
 Von 
guest-12326.08.2009 10:32:07
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 30x hilfreich)

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das scheint mir der typische Fall zu sein:
Die Wohnung ist mit Küche, aber die ist nicht mitvermietet.....
Damit will der VM vermeiden, daß er evtl. Instandhaltung tragen muss.
M. M. nach ist die Küche dann Eure.

Entweder ist sie mitvermietet, dann gehört sie dem VM oder nicht

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#5
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ja,
in Zukunft werden die Vermieter auch die Fenster, die Türen und alles mögliche in der Wohnung "leihweise" überlassen.....Das spart richtig Instandhaltungskosten, ist alles nicht mitvermietet.

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#7
 Von 
Liathach
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

danke erstmals für eure Antworten.

@Roccus : Leider kann man mit der Vermieterin nicht mehr so richtig reden, sie kann sich an mündliche Absprachen auf ein mal nicht mehr erinnern.....



Laut Mieterschutzbund der nun auch auf meine Anfrage geantwortet hat ist mit diesem Satz :

Nicht mitvermietet sind folgende zurückgelassene Einrichtungen des Vormieters : Küche

die Küche mit allen Rechten und Pflichten in unseren Besitz übergegangen.

Sie haben noch gemeint, würde das mit dem Vormieter nicht aufgeführt sein, dann wäre es so, wie ihr es bisher so geschrieben habt, dass der Vermieter sich von den Pflichten entbinden möchte....



Danke nochmals für die Hilfe.

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#8
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Es steht doch im MV:

Nicht mitvermietet sind folgende zurückgelassene Einrichtungen des Vormieters : Küche.

Also meint der Vermieter:
Damit will ich nichts zu tun haben, die gehört nicht mir.

Dazu kam :

Die Vermieterin hat bei Einzug gemeint, wir sollten bitte die Küche vom Vormieter übenehmen (ohne Kosten) da sie nicht wollte, dass diese ausgebaut werden sollte.

Wieso sollte nun plötzlich die Küche, die nicht mitvermietet war und im Fall der Fälle wohl der VM acuh keine Instandhaltung übernommen hätte, nun plötzlich Eigentum des Vermieters sein ??

Ich denke, hätte der Mieter hier gefragt:
Der Vermieter verlangt nun, daß ich die Küche ausbaue....

Dann hätte die Vermieterfraktion sicherlich behauptet:
Ja, steht ja im Vertrag, daß die Küche nicht mitvermietet war und vom Vormieter übernommen wurde. Manche drehen sich hier das Recht gerne mal so wie es gerade am besten passt.

Gruß

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#11
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

"wir sollten bitte die Küche vom Vormieter übenehmen"

Was hat sich daran geändert ???

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#13
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#15
 Von 
guest-12326.08.2009 10:32:07
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 30x hilfreich)

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#16
 Von 
Liathach
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Roccus

Wenn man die Mietverträge anschaut gibt es aber meist zwei unterschiedliche Versionen.

Satz A :
Nicht mitvermietet sind folgende zurückgelassene Einrichtungen des Vormieters : Küche.
Satz B:
Nicht mitvermietet sind folgende Einrichtungen : Küche

(Bei unserer neuen Wohnung ist der Satz wegen der Einbauschränke vorhanden, da aber ohne den Zusatz mit dem Vormieter....)


Wie gesagt, der MSB hat jetzt, nachdem ich hier das verfolgt habe, mehrfach gesagt, dass die Küche unsere sei (ja wir wollen sie in die neue Wohnung mitnehmen...)

Unsere Vermieterin hat, wie erwähnt, bei dem Einzug damals erwähnt (wie gesagt, leider nicht schriftlich, aber mit 3 Zeugen ausgesagt) dass wir die Küche bitte übernehmen sollen.

Das ist wenn man alles so betrachtet eh immer ein sehr heikles Thema, egal wie man es macht, es kann falsch sein. Lassen wir sie nun drinnen (wobei die Elektrogeräte von uns gekauft wurden, fällt mir gerade so ein, weil die alten alle defekt waren) kann die Vermieterin sagen, ne baut das alte Ding aus. Nehmen wir sie mit, kann sie sagen.. "He, das ist meine Küche also wieder her damit...."

Tja, also werden wir wohl sehen müssen was passiert, wenn wir die Küche ausbauen und mitnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
Liathach
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

von der Theorie her gar nichts, und bisher konnte ich mit meinen Vermietern auch immer reden und alles klären, aber nun ist es so, dass jedes Gespräch was wir bisher hatten umgedreht und das Gegenteil behauptet wird . Das sogar bei manchen Gesprächen bei denen unbeteiligte Zeugen dabei waren.

Da sie sich persönlich angegriffen fühlt kann man leider nicht mehr mit ihr vernünftig reden.... Wir haben da "schöne" Geschichten erlebt.. aber das gehört hier nicht her.


-- Editiert am 27.02.2009 22:54

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#19
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#20
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Es ist richtig: die Küche ist bei Eurem Einzug in Euren BESITZ übergegangen, aber deshalb ist es doch nicht Euer EIGENTUM geworden! Sie geht Euch rein nix an, Ihr dürft sie nutzen, mehr nicht! Wenn der Mieterverein Euch das wirklich gesagt hat und nicht den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum erläutert hat, ist das wahrhaftig eine schwache Leistung, besser gesagt. sehr schlecht!

Einen Trick könntet Ihr noch anwenden: sucht den Vormieter und kauft ihm die Küche für nen Appel und nen Ei ab!:) :) :augenroll:

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#21
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Sorry, kenne die Eier- und Äppelpreise im Augenblick nicht! :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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