Hallo,
folgende Situation meine Freundin und ihr Exfreund haben eine gemeinsame Wohnung gemietet und beide stehen im Mietvertrag. Dieser ist fristgerecht zum 30.04.06 gekündigt. Allerdings weigert sich ihr Exfreund beharrlich aus der Wohnung aus zuziehen. Was kann sie in dieser Situation nun tun. Desweitern muss die Wohnung renoviert werden. Wie sichert siew sich ab, wenn die Wohnung renoviert wurde, ihr Exfreund dann allerdings die Wohnung wieder "verwüstet"?
Was passiert wenn der 2 Mieter nicht auszieht
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hi...
vorab müßte man wissen, wer die Kündigung ausgesprochen hat? Deine Freundin UND ihr Ex-Freund oder nur einer?
Viele Grüße
-- Editiert von siebeber am 03.04.2006 10:31:00
Hallo!
Egal, ob nun die Freundin oder der Ex die Wohnung gekündigt haben. Eine gemeinsam
gemietete Wohnung ( beide haben unterschrieben)
kann auch immer nur gemeinsam gekündigt werden. Beide sind Vertragspartner und haften für die Miete.
Wenn der Freund nicht auszieht, und Deine Freundin weiterhin die Miete anteilig zahlen muss, so bleibt ihr nur der Klageweg.
Aber vielleicht spricht sie mal mit dem Vermieter und schildert die Lage. Im günstigen Fall unterschreibt der EX einen neuen Vertrag.
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Es macht schon einen Unterschied, ob nur einer die Kündigung ausgesprochen hat, oder beide. Denn im ersten Fall ergeben sich andere Rechtsfolgen (da eine unwirksame Kündigung vorläge).
Angenommen, es läge eine rechtswirksame Kündigung zum 30.04.2006 vor. Dann hat der Exfreund auch das Recht, bis zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung zu bleiben. Ausserdem sind beide dazu verpflichtet, bis zum Mietende ihre anteilige Miete zu zahlen, unabhängig davon, ob man bereits ausgezogen ist oder nicht.
Viele Grüße
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