Hallo,
was sind Gründe für eine ausserordentliche Kündigung eines Mietvertrages?
Ich schildere mal kurz unser Problem.
Meine Freundin wohnt in einer 4er WG, welche so vom Vermieter vermietet wird. Jeder hat sein Zimmer. Nun hat Bewohnerin 4 einen Freund, der dort einfach mit wohnt, verstößt gegen den Mietvertrag. An Waschmitteln, Lebensmitteln wird sich einfach so bedient, und die Küche oder das Bad werden gern wie ein Saustall hinterlassen.
Jetzt am Wochende wurde dann zunächst das Zimmer meiner Freundin von Bewohnerin 4 mit Freund aufgebrochen. Nach dem dies dem Vermieter gemeldet wurde und verschlossen wurde, waren heute morgen alle 3 Zimmer aufgebrochen und durchwühlt. Die Indizien sprechen aufgrund des gesamten Situation gegen Bewohnerin 4 mit Freund, welcher wohl auch schon vorbestraft ist.
Seit heute sind die Schlösser getauscht und Bewohnerin 4 hat keinen Zugang mehr zu dem Haus.
Kann man hieraus das Mitverhältnis ausserordentlich kündigen, oder müssten wir die 3 Monatsfrist einhalten?
Vielen Dank
Christian
Was sind Gründe für eine ausserordentliche Kündigung eines Mietvertrages?
26. Januar 2009
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Frage vom 26. Januar 2009 | 22:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Was sind Gründe für eine ausserordentliche Kündigung eines Mietvertrages?
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#1
Antwort vom 26. Januar 2009 | 22:55
Von
Status: Bachelor (3218 Beiträge, 1002x hilfreich)
Ihr habt doch schon die Schlösser ausgetauscht. Still halten und beten
#2
Antwort vom 26. Januar 2009 | 23:01
Von
Status: Bachelor (3168 Beiträge, 1426x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 26. Januar 2009 | 23:27
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Polizei war da, Kripo war da, Spuren wurden gesichert.
Mir gehts gerade nur darum ob das für eine ausserordentliche Kündigung reicht?
Raus will Sie da so oder so...
#4
Antwort vom 26. Januar 2009 | 23:29
Von
Status: Bachelor (3168 Beiträge, 1426x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 27. Januar 2009 | 07:43
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Sehe ich auch so... Für eine außerordentliche Kündigung reicht es, meiner Meinung, nicht. Käme höchstens in Betracht, wenn der VM nicht handeln würde, aber selbst dann.. Wenn bei mir eingebrochen wird kann ich auch nicht fristlos kündigen, weil ich "Angst" oder "Zorn" habe. Mit Fremden in einer Wohnung zu leben ist nun mal ein Risiko
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