Was soll ich bloß tun? Eigenbedarfskündigung,Wohnungssuche

2. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
SucheRatundTat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Was soll ich bloß tun? Eigenbedarfskündigung,Wohnungssuche

Ich mache es hier mal ausführlich, weil ich nervlich einfach am Ende bin.
Wohne seit dem 1.7. also seit dem heutigen Tag genau 6 Jahre in einem Haus,
was einer Familie gehört. Das Haus hat zwei Etagen und 4 Hausparteien.
Ich wohne in der ersten Etage, linke Seite...neben mir noch ein Nachbar,
den sieht man kaum, aber auch nicht schlimm.
Unter mir wohnt noch der früher Hauseigentümer, der Vater vom jetzigen Hauseigentümer.
Das haus mitsamt den Wohnungen wurde also auf den neuen Vermeiter/Eigentümer überschrieben
und ins Grundbuch geschrieben.

Weiteres, ich habe seit etlicher Zeit ziemlichen Stress mit einem Nachbar aus dem Nebenhaus.
Der mich wortwörtlich mit etwaigen Störgeräuschen tyrannisiert...
von morgens bis abends... Ich habe mir das von letztes Jahr Ende des jahres
bis zu meiner Eigenbedarfskündigung anhören müssen und jetzt immer noch.
Ihr fragt euch natürlich, ob ich mit dem Nachbar gesprochen habe.
Ja, habe ich. Mehrmals. Sogar mit dem Vermieter von dem und meinem damaligen Vermieter,
bezwischen jetzigen Vermieter. Doch die haben gesagt, die hören da nichts oder
es sind Stühlegeräusche, die hin und her geschoben werden... was absolut nicht sein kann.
Hier ein Link das ich es auf Youtube damals hochgeladen habe,
das war auch schon der Zeitraum wo ich die eigenbedarfskündigung bekomme habe.

https://www.youtube.com/watch?v=A6Dl-J5SZwQ&feature=youtu.be

Zudem kommt hinzu das ich 80 % Schwerbehinderung habe, und erwerbsminderung habe,
wegen psyche, Behinderung usw... ich habe es schwer eine Wohnung zu finden,
nur jetzt ein Angebot bekommen welches leider Gottes direkt gegenüber derjetzigen liegt.
Bedeutet also, ich müsste, wenn ich morgens zum Beispiel aufstehe und aus dem Fenster schaue
bei Rolle hochmachen direkt auf meine alte Wohnung gucken
und auch auf die ehemaligen Nebennachbarn. Ich stehe vor einer Entscheidung:
Wohnung nehmen , unwohl fühlen, da ich kaum eine andere finde die bezahlbar ist
oder weiter suchen obwohl ich nur noch wneig Zeit habe...

Komme mir verar**cht vor. Zumal der neue Vermieter erst seit knapp Ende des jahres
der neue Vermieter war. Keine vier Monate später die Kündigung
Es besteht kein Mietvertrag (unbefristeter Vertrag ohne Nebenkosten)
Muss also keine Kosten der Renovierungen tragen, oder?
Und der eigentliche Grund der Kündigung ist, dass die Tochter mit ihrem Freund
meine Wohnung wollen. Ja, gegen Eigenbedarfskündigungen kann man nicht vorgehen.
Wollte nur fragen, was ich machen kann. Vermutlich war das eh vorhersehbar,
dass sie mich raushaben wollten.



-- Editiert von SucheRatundTat am 02.07.2019 01:43

-- Editiert von SucheRatundTat am 02.07.2019 01:45

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von SucheRatundTat):
Bedeutet also, ich müsste, wenn ich morgens zum Beispiel aufstehe und aus dem Fenster schaue
bei Rolle hochmachen direkt auf meine alte Wohnung gucken
und auch auf die ehemaligen Nebennachbarn.


Ernsthaft? Das ist dein Problem? Aber wohnen bleiben wäre keines? Das verstehe ich nun überhaupt nicht. Und im Zweifel auch kein Gericht. ;)

Zitat (von SucheRatundTat):
ziemlichen Stress mit einem Nachbar aus dem Nebenhaus.
Der mich wortwörtlich mit etwaigen Störgeräuschen tyrannisiert


Wie schafft er das denn, nur dich zu tyrannisieren und die anderen Mieter im selben Haus nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Fassen wir mal zusammen: Der Vermieter hat einen nachvollziehbaren Grund für eine Eigenbedarfskündigung.
Damit ist die Kündigung erst mal rechtmäßig.
Der Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn sie für ihn eine besondere Härte bedeuten würde. Die besondere Härte muss auf Nachfrage beschreiben und belegt werden. Das Gesetz nennt insbesondere, aber nicht ausschließlich, eine Verwurzelung in der Umgebung oder die Unmöglichkeit, angemessenen Wohnraum zu finden. Diese Gründe fallen schon mal flach, denn es gibt offenbar angemessenen Wohnraum (einer genügt ja) und der ist sogar in der Gegend. Andere Gründe? Dass du auf deine frühere Wohnung schauen musst, ist nicht gerade unzumutbar und mehr ist nicht genannt. Also: die Eigenbedarfskündigung ist rechtmäßig und du wirst ausziehen müssen.

Wenn du nicht auf diene ehemalige Wohnung schauen willst: suche weiter, aber ziehe erst mal da hin, wo Platz ist. einen Anspruch auf eine andere Gegend oder eine andere Aussicht hast du rechtlich nicht.

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